Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

ad  1  und  2  und  3.  Nach  Maßgabe  der  Statistik  lVergl.  No.  IV  ad  l)  bleiben
von  den  weiblichen  Mitgliedern  670  000  unverheiratet  und  diese  erhalten  eine  Rente
von  108  Mark,  während  6  Millionen  verheiratet  waren  und  von  diesen  erhalten  nur
die  Witwen,  87  034  an  Zahl,  die  Rente  von  72  Mark.  Diese  Reme  im  Betrage
vou  6331248  Mark  ist  daher  zu  den  153834228  in  Zugang  zu  bringen  und  ergiebt
160  165  476  Mark.

Ko.  IX.

Zählen  wir  in  der  Sterblichkeitstafel  sowohl  die  Personen,  welche  im  56.  bis  61.,
als  auch  diejeuigen,  welche  im  56.  bis  101.  Jahre  stehen,  zusammen,  so  erhalten  wir
die  Zahlen:  293  496  und  988824.  Dies  sind  die  Verhältniszahlen  der  Sterblichkeit  bei
Zugrundelegung  von  100  000  Personen.  Da  aber  die  wirkliche  Zahl  der  im  56.  bis
101.  Jahre  stehenden  Personen  4  258875  betragt,  so  haben  wir  unter  Zugrundelegung
derselben  Sterblichkeit  folgende  Gleichung  auszustellen:
988824  :  293  496  —  4258875  :  X  =
4  258875  X  293496  =

988824

1  264  090.

Dies  ist  die  Zahl  der  im  56.  bis  61.  Lebensjahre  stehenden  Personen.

Ko.  X.
Die  Zabi  der  Alten,  welche  im  61.  bis  101.  Lebensjahre  stehen,  erhalten  wir
durch  Subtraktion.  Die  Zahl  der  Personen  vom  56.  bis  101.  Jahre  betragt  4  258  875,
die  Zahl  der  Personen  vom  56.  bis  61.  Jahre  beträgt  1  264  090.  Ziehen  wir  die
letzte  Zahl  von  der  ersten  ab,  so  erhalten  wir
2  994  785.
Dies  ist  die  Zahl  der  im  61.  bis  101.  Jahre  stehenden  Personen.

Ko.  XI.
Ju  Kretschmann's  finanziellen  Berechnungen,  (Ş.  69  bis  74)  wird  nachgewiesen, ­
  daß
1.  an  Beiträgen  24  322197  Mark
2.  „  Armcnverbände  14  639  819  „
3.  „  Verwaltungskosten  1380  000  „
zusammen  ....  40842016  Mark
also  rund  40  Millionen  Mark  jährlich  zu  zahleil  sind.
Rechnet  man  von  diesen  40  Millionen  die  35  Millionen  ab.  welche  von  den
Gemeinden  und  von  der  Privat-Wohlthätigkeit  faktisch  gezahlt  und  nach  dem  Vorschlage
der  Reform  durch  eine  Reichssteucr  aufgebracht  werden  sollen,  so  sind  in  den  ersten
25  Jahren  nur  5  Millionen  jährlich  zu  zahlen.  In  den  nächstfolgenden
Jahren  sind  jährlich  folgende  Zahllingen  zu  leisten:
1.  die  vorerlvähnte,  durch  Reichssteuer  aufzubrillgende  Beihülfe  von  rund
35000000  Mark
2.  die  an  die  Armenvcrbändc  z>l  erstattenden  Beiträge
von  9  823  922  „
zusammen  44  828  992  Mark
also  rund  45  Millionen  Mark.
Es  würden  also  in  diesen  19  Jahren  nach  Abrechnung  jener  35  Millionen
jedes  Jahr  10  Millionen  Mark  zu  zahlen  sein.

Ko.  XII.
Die  Berufszählung  in  der  Beilage  No.  I.  bildet  die  Grundlage  der  Berechnungen:
Wenn  unter  der  Gesamtzahl  der  Arbeiter,  welche  16964  542  zählen,  sich  4096458
indttstrielle  und  gewerbliche  Arbeiter  befinden,  so  befinden  sich  unter  den  Mitgliedern  der
            
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