fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Bin 
VII Mbfhnitt: Einzelne Schuldverhältnifie 
Dr einem Vertrage zu verlangen (val. RG, in Kur. Wichr. 1904 
S, N ” 
Der Käufer, der feinerfeit3 hereits geleiftet hat, Kann gleichfalls 
direkt jowohl auf Mücgängigmadhung des KaufeS oder auf 
Derablebung des Maufpreifes und zugleich auf entfprechende 
(völlige oder teilweije) Kücgewähr feiner Seiftung Magen gl. 
biezu au Schneider in Bufch8 Str. f. 5. Bivilpr. Bd. 31 S. 285 
jowie auch Jächf. OLG. Bd. 30 S. 361. ” 
Bur Küdgewähr der von ihmerhaktenen Kauffacdhe braucht 
lich der Kläger in der Klage an fichH nicht zu erbieten, da dies jelbits 
verftändlich ijt; immerhin aber empfiehlt e8 ich, da der Ver 
fänfer eventuell einredemweife fein Recht zur Leiftung Zug um Zug 
(f. 8 467 mit 88 348, 320, 322) geltend machen kann. , 
‚Handelt e5 KO um die ANuflöfung eines GOrundftückskaufs, 10 wird 
Ti der Käufer in der Klage zur Nüc-Auflaflung zu erbieten haben; 
das Nähere HinfichtliH der Auflaffung it Sache der SDR 
Tre val. hierüber Bem. B, I, 6 zu 8 925 und Bem. I, 2, 2 
u . 
Bei der Minderung muß der Kläger natürlich eine beftimmte 
Ouote oder Ziffer in feinem Antrag angeben al. 8 253 ZWO. und 
unten 1). HGierüber find im einzelnen audy SS 472, 473 zu ver- 
gleichen. wegen der Art, mie der Kaufpreis Hherabzufjeben il. 
Um meiften empfiehlt fih hier für den Kläger, in erfter Reihe den be“ 
itimmten quoten- oder ziffermäßigen Antrag zu ftellen und zualeiß 
einen eventuellen auf einen nad) SS 472 f. zu beitimmenden Betrag. 
Eine jehr beftrittene Frage Ht eS, wie die Minderung des Kaul“ 
Kae wegen eine8 Mangel der verkauften Sache in denjenigen 
Hüllen zu vollziehen ift, in.denen der Aaufpreis teilweije bereits 
entrichtet, teilmeife aber, mie namentlich bei ©rundjtücksverkäufen 
äufig, geitundet ift (vgl. über die verfchiedenen Meinungen 
Hränkel in D. Iur.3. 1905 S. 405, Sternberg in Zur. Wichr. 1906 
S. 73, Kaufmann dafelbit S. 645, Lindemann in D. Yur.3. 1907 
S. 421, Riefe in Sur. Wichr. 1907 S. 355, Hagemann, Recht 1907 
S. 631). Der Billigkeit dürfte regelmäßig anı meilten entfprechen, 
jowohl den bereits bezahlten mie den geftundeten Kaufpreisteil 
prozentual nad Maßgabe der Minderungsquote zu mindern 
Jo Sränfkel a. a. OD. und m Kiefe a. a. D.); wenn alfo ein 
Srundftück um 100000 Mk, verkauft murde, 10000 ME. har bezahlt, 
90.000 20. aber geftundet wurden und im allgemeinen eine Minderung 
von 10°% verlangt werden kann, fo find dem Käufer 1000 ME. zurück 
En Te und an dem geftundeten Teile kommen 9000 ME. in Weg 
jall (Stiefe will im Hinblict auf $ 813 AWbf. 2 die Rückgewähr am 
barbezahlten Teile erlaffen mwifjen, allein diefer abzuftreichende Teil- 
betrag wurde überhaupt nicht gefchuldet, eS handelt fich alio nicht bloß 
um einen zu früh bezahlten Betrag). 
Der Käufer kann nicht den Klageantrag felb{t auf Wandelung oder 
Minderung richten, da ja kein alternatives Schuldverhältnis in dem 
Sinne vorliegt, daß der Schuldner nur alternativ zur Leiftung gemäß 
dem einen oder andren Änjpruche zu verurteilen wäre, vielmehr 
alternativ für den Käufer zwei an und für fih felb itändige An- 
jprüche gegeben find (vgl. Crome 8 222 Anm. 33, Langheineken a. a. D, 
S. A FL. Aufl.) Bd. 3 S. 141; a. M. Cofad 
3 127, IT, 2). 
Auch ein Klageantrag dahin, daß Kläger Wandelung verlange, 
Jofern die Minderung nicht auf den von ihm gewünfchten Betrag 
auSgejprochen wiirde, müßte infolge mangelnder DBeftimmtheit des 
a Ai al8 unzuläjfig erfcheinen und zur Alageabweihung führen 
vgl. Langheineken a. a. OD.) 
SE der Klageftellung, wenn mehrere Berijonen .al8 
äufer oder Berkäufer beteiligt find, j. $ 474 mit Bem. 
b) Wegen der Beweislaft |. Bem. Vlil zu S 459. 
6) Der Gerichtsitand der Wandelungs= oder Minderungsklage. 
Sm allgemeinen ift hiefür der Erfüllungsort maßgebend 
(S8 29 8RO.). Im einzelnen freilid ergeben {ich hier für die Wandelungs- 
Mage viele Streitpunkte. Eine treffliche Zufammentftelluna bierüber atbt 
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