Full text : Schutz dem Arbeiter!

Zeitstunden  in  sich  schließen  und  der  eine  Productquantität  rcpräsentirt,  die  einem  »
malen  Tagwerk  gleich  ist,  ich  sage,  muß  der  normale  Wcrkarbeitstag  als  Wcrkzcit  o
Normalarbeit  aufgefaßt  und  in  allen  Gewerken  in  die  gleiche  Anzahl  von  10  Werkstun  1
getheilt  werden.
„Nach  solcher  Werkzeit  wird  daun  das  Product  in  allen  ^
werken  gemessen.  Eine  Productquantität,  die  einem  vollen  normalen
werk  gleich  wäre,  sie  sei  nun  das  Product  eines  halben  normalen  Zeitarbcitsķ
oder  zweier  normaler  Zeitarbeitstage,  repräsentirte  oder  wäre  werth  1  Werktag  L
10  Werkstuudeu;  eine  Productquantität,  die  einem  halben  normalen  Tagewerk  Ñ  ^
wäre,  sei  sie  das  Product  irgend  einer  normalen  Zeitarbeit,  welche  sie  wolle,  rep
sentirte  oder  wäre  werth  7*  Werktag  oder  5  Werkstunden  rc.  Das  Product  ^
Gewerks,  auf  dem  eine  Werkstunde  haftete,  wäre  also  nach  diesein  Maß  au«
allen  übrige,:  Gewerken  den:  Product  gleich,  auf  den:  eine  Wcrkstunde  haftete,  1,5
allgemeiner  ausgedrückt:  Producte  von  gleicher  Werkzeit  wären
Werth  einander  gleich".  .
„Man  darf  nun  aber  nicht  annehmen,  daß  die  Summe  oder  Quantität  No^
arbeit,  die  irgend  eine  Productquantität  repräsentirte  oder  werth  wäre,  nur  durch  dicst'"
Quantität  Normalarbeit  bestimmt  würde,  welche  die  producirenden  Arbeiter
in  den:  Productquantun:  geleistet,  und  die  ich  daher  unmittelbare  Arbeit
will.  Die  Arbeiter  arbeiten  schon  mit  Werkzeugen,  die  zur  Production  \
tragen,  sogar  den  Grad  der  Productivität  der  Arbeit  hauptsächlich  bedingen,  M  1  á
während  der  unmittelbaren  Arbeit  mit  ihnen  ab-  und  vernutzen;  mit  andern  Wortes
wirkt  außer  der  unmittelbaren  Arbeit  auch  noch  mittelbare  Arbeit  zur  'Produ^
mit,  für  welche  dem  Productquantun:  auch  noch  ein  Zusatz  von  Normalarbeit  in
zu  stellen  wäre.  Die  Größe  dieses  Zusatzes  würde  sich  bestimmen  lassen.  Er  wäre  ij
derjenigen  Quantität  Normalarbeit,  die  in  den:  Verhältniß  der  Abnutzung  des
nach  Normalarbeit  geschätzten  Werkzeugs  stände.  Wäre  z.  B.  zu  irgend  einer  şş  ^
Quantität  von  den  Arbeitern  50  Stunden  unmittelbare  Normalarbeit  geleistet  und
Nutzung  der  dabei  verwendeten  Werkzeuge  wäre  10  Werkstunden  gleich  zu  setzen,  so  'ş,.
jene  Productquantität  auch  nicht  bloß  50,  sondern  60  Stunden  Normalarbeit  «Jļ'ļ;
tiren  oder  werth  sein.  Allgeinein  ausgedrückt:  Hat  cii:  Werkzeug  n  Arbeit  gekoster  ^
dient  es  dazu,  x  Güter,  jedes  Gut  in  m  unmittelbarer  Arbeit  herzustellen,  so  ist  dadas ­
  Product  von  m  +  —  Arbeit.  ^
„Zweitens,  was  die  Normirung  des  Lohnes  nach  Werkzeit  oder  Nornmlarbcck  ^
langt,  so  könnte,  wie  die  Normirung  des  Productwerth  es  nach  Wcrkzeit  oder
arbeit  geschehen  könnte,  auch  die  Löhnung  der  Arbeiter  nach  Werkzeit  oder  W'  j
arbeit  geschehen.  Jeder  Arbeiter  erhielte  in  seinem  Lohn  so  viel  Normalarbeit  besa)
als  er  an  Productwerth  zu  beanspruchen  berechtigt  gehalten  würde."
            
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