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Neben dem weitern Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetzgebnng
sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über die Verhältnisse
der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den ans
diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und Wünschen, soweit sie begründet
sind, gerecht zu werden.
Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben
der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so
zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit,
die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf
gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.
Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu
nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen
besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und
zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern
und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden. Durch
eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck
ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden
Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter
fortlaufend zu unterrichten und mit den letztern Fühlung zu behalten.
Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge für
die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und für den Privatbergbau
erstrebe Ich die Herstellung eines organischen Verhältnisses
Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, behufs einer der Stellung der
Fabrik-Jnspectiouen entsprechenden Aussicht, wie sie bis zum Jahre I860
bestanden hat.
Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der Staatsrath
unter Meinem Vorsitz und unter Zuziehung derjenigen sachkundigen Personen
zusammentrete, welche Ich dazu berufen werde. Die Auswahl der letzteren
behalte Ich Meiner Bestimmung vor.
Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der Arbeiter-Verhältnisse
in dem von Mir beabsichtigten Sinne entgegenstehen, nehmen
diejenigen, welche aus der Nothwendigkeit der Schonung der heimischen
Industrie in ihrem Wettbewerb mit dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende
Stelle ein. Ich habe daher den Reichskanzler angewiesen,
bei den Regierungen der Staaten, deren Industrie mit der nnserigen
den Weltmarkt beherrscht, den Zusammentritt einer Conferenz anzuregen,
um die Herbeiführung gleichmäßiger internationaler Regelungen der
Grenzen für die Anforderungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der
Arbeiter gestellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen Abschrift
Meines an ihn gerichteten Erlasses mittheilen.
Berlin, den 4. Februar 1890.
Wilhelm R.
An die Minister der öffentlichen Arbeiten
und für Handel und Gewerbe.