Full text : Schutz dem Arbeiter!

2

christlichen  Volkslebens,  die  es  zu  schützen  gilt.  Dieses  Gefühl,  das  Bewußtsein ­
  der  Pflicht  und  der  Verantwortung  zu  wecken,  war  und
ist  der  Zweck  unserer  Ausführungen.

Arlreilerschich-AntrLge  im  Deutschen  Deichstaye.
Die  Frage  der  Erweiterung  der  Arbeiterschutz-Gesetzgebung  im
Deutschen  Reichstage  wieder  in  Fluß  gebracht  zu  haben,  ist  vor  allein  das
Verdienst  der  Ce  n  t  rum  s  -  Fr  a  cti  on.  Schon  im  Jahre  1877  (d.  d.
23.  März)  hatte  dieselbe  ihrer  Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeit
einer  Umkehr  der  bisherigen  Wirthschafts-  und  Social-Politik  durch  den
jogen.  Äntmg  ®nie»  %uSbi'ud  gegeben.  %Melbe  beredte:
den  Herrn  Reichskanzler  aufzufordern,  noch  im  Lauf  des  Jahres  die  bereis  uuternommenc
  GnqnÜc  über  bic  Sage  be§  unb  WrbcÜcrftwibeë  unter  mitmirfung
freigewählter  Vertreter  desselben  in  der  Richtung  der  sub  I  lus  II  ausgeführten
Punkte  zu  vervollständigen  unb  auf  der  Grundlage  des  gewonnenen  Materials
I.  dem  Reichstage  in  der  nächsten  Session  den  Entwurf  eines  Gesetzes,  betreffend  die
Abänderung  der  Gewerbe-Ordnung  voni  21.  Juni  1869  unter  Berücksichtigung  folgender
Punkte  vorzulegen:  .  ,
a)  bc§  religiüë'iittice,  KcbenS  ber  gelammten  arbedeubm
Bevölkerung  (Sonntagsruhe).
b)  G#;m,b#uug  bcë  ^  an  b  wer  1er  staub  e§  burci;  @m#änfung  ber  Oe»
mcrbefreiWt.  Regelung  beS  %M#t,#ë  ber  %el)rlingc  unb  Relíen  ļu  ben  Western,
Förberung  corporativer  Verbände.  _  .
c)  Erweiterung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  zum  Schutze  der  tn  Fabriken
arbeitenden  Personen;  Normativ-Bestimmungen  für  die  Fabrik-Ordnungen;  Verbot
der  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  unter  14  Jahren  in  Fabriken.  Schutz  der
Familie  durch  Beschränkung  der  Frauenarbeit  in  Fabriken.
d)  Mbrmig  gemerai#  64iebögericStc  unter  WÜmirfung  freigcmabder  -Wer»
tretet  der  Arbeiter.  ...  _  ,
e)  Anderweitige  Ncgeluiig  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  concegioil-,pstlchtigen
  Gewerbe,  insbesondere  den  Betrieb  von  Gast-  und  Schänkwirts,  schäften.
II.  Eine  Revision  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  betr.  die  Freizügigkeit,  sowie
III.  des  Gesetzes,  betreffend  die  Verbindlichkeit  zum  Schadenersatz  rc.  vom
7.  Juni  1871  in  Bezug  auf  den  Betrieb  von  Bergwerken  und  gewerblichen  Anlagen  zu
veranlassen.  .
Im  Jauuar  1882  stellte  Freiherr  vou  Herkling  un  Namen
der  Centrums-Fraction  die  Interpellation:
Beabsichtigen  die  verbündeten  Regierungen  in  ihrer  Fürsorge  für  die  arbeitenden
Klassen  die  bestehende  Fabrik-Gesetzgebung  einer  weitern  Ausbildung  zu  unterwerfen,  inö-Monbere
  in  ber  mi^tung,  baß  bie  SonntagSarbeit  t#nd#  beseitigt,  bte  %rauen  =
arbeit  eingeschränkt,  und  eine  übermäßige  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  für  erwachsene
männliche  Arbeiter  verhindert  werde?
Nur  die  Redner  der  deutsch  -eonservativen  und  der  soeialdemokratischen
  Partei  sprachen  sich  im  Sinne  der  Interpellation  aus,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.