Full text: Bankpolitik

20. Oie Entstehung der Diskontpolitik. 
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aber der erste ist für die Bank von England in der Gegenwart von ge 
ringer praktischer Bedeutung. — 
Der Grundgedanke der peelschen Bankakte ist in das Russische 
Staatsbankstatut aufgenommen worden,- die russische Staatsbank darf 
300 Millionen Rubel unbedeckt ausgeben, der Rest der Noten mutz 
metallisch gedeckt sein. Belgien, Italien und die bisherige Gesetzgebung 
der vereinigten Staaten haben die alte Regel der Bank von England 
aufgenommen, ein prozentuelles Verhältnis zwischen Metallbestand 
und sämtlichen Verbindlichkeiten (Noten und Depositen) herzustellen. 
Die Verbindlichkeiten waren in der Union zu 25, und sind in Belgien 
zu 33Vs, in Italien zu 40% metallisch zu decken. Das neue Bankgesetz 
der Union verlangt Golddeckung der Depositen zu 35%, der Noten 
zu 40%. Die Deutsche Reichsbank und die Gesterreichisch-Ungarische 
Bank haben nur metallische Notendeckungspflicht, die Neichsbank 
zu % (wobei die Reichskassenscheine dem Metallbestand zugerechnet 
werden), die Cesterreich-Ungarische Bank zu 40%, wobei die De 
visen bis zu 60 Millionen Kr. dem Metallbestand zugerechnet wer 
den. Das prozentuelle Verhältnis zwischen Metall und Verbindlich 
keiten oder Metall imd Noten mutz bei allen Banken gewahrt blei 
ben, und zwischen dem Goldabfluß in den innern Verkehr oder in das 
Ausland wird kein Unterschied gemacht. Die Grenze des Notenaus 
gaberechts ist weniger starr als in England, aber sie ist doch auch an 
den vorhandenen Metallbestand eng geknüpft. Die Bank von Zrankreich 
dagegen ist in ihrer Notenausgabe nur durch eine Maximalziffer (bis zu 
Kriegsbeginn 6800 Mill. Zrancs) beschränkt. 
20. Die Entstehung der Diskontpolitik. 
Die peelsche Bankakte begrenzte das Notenausgaberecht der 
Bank von Englands sie sicherte die metallische Einlösbarkeit, aber sie 
schuf eine andere §orm der Liquiditätssorge- die Bank mutzte sich fra 
gen, wieviel Noten sie noch auszugeben berechtigt sei, und wenn die 
Inanspruchnahme stieg, mutzte sie versuchen entweder mehr Gold 
heranzuziehen oder die Notenausgabe einzuschränken. §ür beide Zwecke 
erwies sich die Diskonterhöhung als das geeignete Mittel. 
lvie oben hervorgehoben wurde, hat das Bullioneommittee von 
1810 gefordert, den Diskont in Zusammenhang mit den Ivechselkursen i 
festzusetzen, ohne aber damit in der Praxis Gehör zu finden,- von 1704 
bis 1838 hatte der Diskont der Bank von England nur zwischen 4 (ganz 
ausnahmsweise 3%%) und 5% geschwankt, gleichgültig ob die No-
	        
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