20. Oie Entstehung der Diskontpolitik.
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aber der erste ist für die Bank von England in der Gegenwart von ge
ringer praktischer Bedeutung. —
Der Grundgedanke der peelschen Bankakte ist in das Russische
Staatsbankstatut aufgenommen worden,- die russische Staatsbank darf
300 Millionen Rubel unbedeckt ausgeben, der Rest der Noten mutz
metallisch gedeckt sein. Belgien, Italien und die bisherige Gesetzgebung
der vereinigten Staaten haben die alte Regel der Bank von England
aufgenommen, ein prozentuelles Verhältnis zwischen Metallbestand
und sämtlichen Verbindlichkeiten (Noten und Depositen) herzustellen.
Die Verbindlichkeiten waren in der Union zu 25, und sind in Belgien
zu 33Vs, in Italien zu 40% metallisch zu decken. Das neue Bankgesetz
der Union verlangt Golddeckung der Depositen zu 35%, der Noten
zu 40%. Die Deutsche Reichsbank und die Gesterreichisch-Ungarische
Bank haben nur metallische Notendeckungspflicht, die Neichsbank
zu % (wobei die Reichskassenscheine dem Metallbestand zugerechnet
werden), die Cesterreich-Ungarische Bank zu 40%, wobei die De
visen bis zu 60 Millionen Kr. dem Metallbestand zugerechnet wer
den. Das prozentuelle Verhältnis zwischen Metall und Verbindlich
keiten oder Metall imd Noten mutz bei allen Banken gewahrt blei
ben, und zwischen dem Goldabfluß in den innern Verkehr oder in das
Ausland wird kein Unterschied gemacht. Die Grenze des Notenaus
gaberechts ist weniger starr als in England, aber sie ist doch auch an
den vorhandenen Metallbestand eng geknüpft. Die Bank von Zrankreich
dagegen ist in ihrer Notenausgabe nur durch eine Maximalziffer (bis zu
Kriegsbeginn 6800 Mill. Zrancs) beschränkt.
20. Die Entstehung der Diskontpolitik.
Die peelsche Bankakte begrenzte das Notenausgaberecht der
Bank von Englands sie sicherte die metallische Einlösbarkeit, aber sie
schuf eine andere §orm der Liquiditätssorge- die Bank mutzte sich fra
gen, wieviel Noten sie noch auszugeben berechtigt sei, und wenn die
Inanspruchnahme stieg, mutzte sie versuchen entweder mehr Gold
heranzuziehen oder die Notenausgabe einzuschränken. §ür beide Zwecke
erwies sich die Diskonterhöhung als das geeignete Mittel.
lvie oben hervorgehoben wurde, hat das Bullioneommittee von
1810 gefordert, den Diskont in Zusammenhang mit den Ivechselkursen i
festzusetzen, ohne aber damit in der Praxis Gehör zu finden,- von 1704
bis 1838 hatte der Diskont der Bank von England nur zwischen 4 (ganz
ausnahmsweise 3%%) und 5% geschwankt, gleichgültig ob die No-