2
christlichen Volkslebens, die es zu schützen gilt. Dieses Gefühl, das Be
wußtsein der Pflicht und der Verantwortung zu wecken, war und
ist der Zweck unserer Ausführungen.
Arlreilerschich-AntrLge im Deutschen Deichstaye.
Die Frage der Erweiterung der Arbeiterschutz-Gesetzgebung im
Deutschen Reichstage wieder in Fluß gebracht zu haben, ist vor allein das
Verdienst der Ce n t rum s - Fr a cti on. Schon im Jahre 1877 (d. d.
23. März) hatte dieselbe ihrer Ueberzeugung von der Nothwendigkeit
einer Umkehr der bisherigen Wirthschafts- und Social-Politik durch den
jogen. Äntmg ®nie» %uSbi'ud gegeben. %Melbe beredte:
den Herrn Reichskanzler aufzufordern, noch im Lauf des Jahres die bereis uuter-
nommenc GnqnÜc über bic Sage be§ unb WrbcÜcrftwibeë unter mitmirfung
freigewählter Vertreter desselben in der Richtung der sub I lus II ausgeführten
Punkte zu vervollständigen unb auf der Grundlage des gewonnenen Materials
I. dem Reichstage in der nächsten Session den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die
Abänderung der Gewerbe-Ordnung voni 21. Juni 1869 unter Berücksichtigung folgender
Punkte vorzulegen: . ,
a) bc§ religiüë'iittice, KcbenS ber gelammten arbedeubm
Bevölkerung (Sonntagsruhe).
b) G#;m,b#uug bcë ^ an b wer 1er staub e§ burci; @m#änfung ber Oe»
mcrbefreiWt. Regelung beS %M#t,#ë ber %el)rlingc unb Relíen ļu ben Western,
Förberung corporativer Verbände. _ .
c) Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der tn Fabriken
arbeitenden Personen; Normativ-Bestimmungen für die Fabrik-Ordnungen; Verbot
der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14 Jahren in Fabriken. Schutz der
Familie durch Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken.
d) Mbrmig gemerai# 64iebögericStc unter WÜmirfung freigcmabder -Wer»
tretet der Arbeiter. ... _ ,
e) Anderweitige Ncgeluiig der gesetzlichen Bestimmungen über die concegioil-,pstlch-
tigen Gewerbe, insbesondere den Betrieb von Gast- und Schänkwirts, schäften.
II. Eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen, betr. die Freizügigkeit, sowie
III. des Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz rc. vom
7. Juni 1871 in Bezug auf den Betrieb von Bergwerken und gewerblichen Anlagen zu
veranlassen. .
Im Jauuar 1882 stellte Freiherr vou Herkling un Namen
der Centrums-Fraction die Interpellation:
Beabsichtigen die verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für die arbeitenden
Klassen die bestehende Fabrik-Gesetzgebung einer weitern Ausbildung zu unterwerfen, inö-
Monbere in ber mi^tung, baß bie SonntagSarbeit t#nd# beseitigt, bte %rauen =
arbeit eingeschränkt, und eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene
männliche Arbeiter verhindert werde?
Nur die Redner der deutsch -eonservativen und der soeial-
demokratischen Partei sprachen sich im Sinne der Interpellation aus,