Full text: Schutz dem Arbeiter!

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christlichen Volkslebens, die es zu schützen gilt. Dieses Gefühl, das Be 
wußtsein der Pflicht und der Verantwortung zu wecken, war und 
ist der Zweck unserer Ausführungen. 
Arlreilerschich-AntrLge im Deutschen Deichstaye. 
Die Frage der Erweiterung der Arbeiterschutz-Gesetzgebung im 
Deutschen Reichstage wieder in Fluß gebracht zu haben, ist vor allein das 
Verdienst der Ce n t rum s - Fr a cti on. Schon im Jahre 1877 (d. d. 
23. März) hatte dieselbe ihrer Ueberzeugung von der Nothwendigkeit 
einer Umkehr der bisherigen Wirthschafts- und Social-Politik durch den 
jogen. Äntmg ®nie» %uSbi'ud gegeben. %Melbe beredte: 
den Herrn Reichskanzler aufzufordern, noch im Lauf des Jahres die bereis uuter- 
nommenc GnqnÜc über bic Sage be§ unb WrbcÜcrftwibeë unter mitmirfung 
freigewählter Vertreter desselben in der Richtung der sub I lus II ausgeführten 
Punkte zu vervollständigen unb auf der Grundlage des gewonnenen Materials 
I. dem Reichstage in der nächsten Session den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die 
Abänderung der Gewerbe-Ordnung voni 21. Juni 1869 unter Berücksichtigung folgender 
Punkte vorzulegen: . , 
a) bc§ religiüë'iittice, KcbenS ber gelammten arbedeubm 
Bevölkerung (Sonntagsruhe). 
b) G#;m,b#uug bcë ^ an b wer 1er staub e§ burci; @m#änfung ber Oe» 
mcrbefreiWt. Regelung beS %M#t,#ë ber %el)rlingc unb Relíen ļu ben Western, 
Förberung corporativer Verbände. _ . 
c) Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der tn Fabriken 
arbeitenden Personen; Normativ-Bestimmungen für die Fabrik-Ordnungen; Verbot 
der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14 Jahren in Fabriken. Schutz der 
Familie durch Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken. 
d) Mbrmig gemerai# 64iebögericStc unter WÜmirfung freigcmabder -Wer» 
tretet der Arbeiter. ... _ , 
e) Anderweitige Ncgeluiig der gesetzlichen Bestimmungen über die concegioil-,pstlch- 
tigen Gewerbe, insbesondere den Betrieb von Gast- und Schänkwirts, schäften. 
II. Eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen, betr. die Freizügigkeit, sowie 
III. des Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz rc. vom 
7. Juni 1871 in Bezug auf den Betrieb von Bergwerken und gewerblichen Anlagen zu 
veranlassen. . 
Im Jauuar 1882 stellte Freiherr vou Herkling un Namen 
der Centrums-Fraction die Interpellation: 
Beabsichtigen die verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für die arbeitenden 
Klassen die bestehende Fabrik-Gesetzgebung einer weitern Ausbildung zu unterwerfen, inö- 
Monbere in ber mi^tung, baß bie SonntagSarbeit t#nd# beseitigt, bte %rauen = 
arbeit eingeschränkt, und eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene 
männliche Arbeiter verhindert werde? 
Nur die Redner der deutsch -eonservativen und der soeial- 
demokratischen Partei sprachen sich im Sinne der Interpellation aus,
	        
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