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In Zusammenfassung unserer bisherigen Darlegungen ergibt sich:
der Maximal-Arbeitstag ist eine Forderung der Hygiene. Der zweite
internationale hygienische Congreß in Wien gab derselben in folgender
Resolution Ausdruck:
Die Gesundheit der erwachsenen Männer leidet durch eine Übermäßig lange
Arbeitszeit, sowie durch Nachtarbeit Beide üben auch einen nachtheiligen Einfluß aus
Moralität und Intelligenz des Arbeiters aus. Erfahrungsgemäß vermag M
dieser nur selten gegen eine solche Beanspruchung zu wehren, und es liegt deshalb in der
Aufgabe des um die Erhaltung einer tüchtigen Bevölkerung besorgten Staates, durch die
Gesetzgebung vorzubeugen. Den gegenwärtigen Verhältnissen dürfte bei unvermeidlicher
Tag- und Nacht-Arbeit, die Einführung eines Schichtenwechsels vorausgesetzt, ein Maximal-
Arbeitstag von 10 bis 11 Stunden genügen. Die Festsetzung einer Normal-Arbeitszeit'
welche der Gesundheit der Arbeiter entspricht, hat den Gegenstand internationaler
Vereinbarung zu bilden. — Die Beschränkung der Arbeitszeit Erwachsener erheischt
die Möglichkeit von Ausnahmen, deren Gestattung, namentlich hinsichtlich der Anwendung
gleicher Grundsätze, genau zu controlireu ist.
Der Maximal-Arbeitstag ist zweitens eine Forderung der Cultur:
daß auch der Arbeiter der Wohlthaten der Fortschritte der Maschi'
nerie und Technik — durch eine Entlastung bezüglich der Arbeitszeit-^
mehr wie bisher sich erfreue; daß auch dem Arbeiter — entsprechend
der allgemeinen Schulbildung und dem allgemeinen Stimmrecht — rs
mehr ermöglicht werde, theilzunehmen an dem geistigen Leben der Zeii-
Der Maximal-Arbeitstag ist aber vor allem eine Forderung im Interesse
des Familienlebens. Wo bleibt das Familienleben, wenn der Ar-'
beiter von Morgens früh bis Abends spät dem Heim fern ist, seine
Kinder kaum zu sehen bekommt? Selbst bei elfstündiger Arbeit — uw
gerechnet die Pausen, ungerechnet den Weg von und zu der Fabrik ""
ist an eine Kindererziehung kaum zu denken; wieviel weniger dann aber
bei 12 und 13 Stunden. „Davon aber" — heben die Motive z"
dem Arbeiterschutz-Gesetzentwurf der Schweiz mit Recht hervor —
dem Arbeiter auch noch Zeit und Stimmung bleibt, den
Kindern ein Erzieher, der Familie Haupt und Stütze zu sein, häuch
größtentheils auch der Segen ab, welchen die Fabriken dem Lande
bringen." Dem Arbeiter muß wieder der Feierabend gesichert seiw
Gelegenheit gegeben sein, sich der Familie zu freuen — dann wird ei
auch wieder Liebe und Sinn für das Familienleben gewinnen; dann wird #
auch wieder Werth legen auf ein gemüthliches, womöglich eigenes Heim-
Wenn unser Bergarbeiter st a nd, welcher im allgemeinen b#
kürzesten Arbeitszeit sich erfreut, sich auch stets durch soliden, häuslich^
Sinn, durch das Streben, sich (durch Erwerb eines eigenen Häuschen^
mit Garten) ansässig zu machen, durch Sparsamkeit und Fleiß und cow
servative Gesinnung ausgezeichnet hat, so ist das ein berechtigter Maß'
stab auch für die sittliche Würdigung des Maximal-Arbeitstages.