5. Die angebliche Bestimmung der Preise durch Angebot und Nachfrage. 159
Angebot und Nachfrage" geradezu als nichtssagend zu bezeichnen, wenn ihm nicht
immerhin ein Verdienst nachzusagen wäre, das Verdienst nämlich, daß es in einer
nun einmal üblich gewordenen Weise auf jene den Wandlungen von „Angebot" und
„Nachfrage" eigentümlichen Preisgestaltungstendenzen verweist und so gewisse, für
den Preis besonders wichtige Momente in kurzem Ausdruck wie in einem Schlag
wort zusammenfaßt.
Bei alledem ist jenes Wort andererseits aber auch gefährlich. Denn abgesehen
davon, daß es, wie schon berührt ist, zu dem Wahne leitet, als ob jene als „Angebot"
und „Nachfrage" zusammengefaßten Komplexe von Momenten ihrer Größe nach ver
gleichbar wären, befördert es namentlich die Vorstellung, daß in ihm wirklich die
Gesamtheit der auf die Preisgestaltung influierenden Momente zusammengefaßt
wäre, und demnach alle Preise des freien Verkehrs nur durch das Medium von
Angebot und Nachfrage (in jenem Sinn) ihre Gestalt erhielten. And das ist
zweifellos irrig.
Es bestimmen den Preis, und zwar gerade den hier in Rede stehenden geschäft
lichen Preis daneben auch z. B. Klugheit, Anssicht und Geschicklichkeit der am Preis
kampf Beteiligten, ferner die überkommenen Preisgestaltungen und daneben noch
viele andere Momente, wie namentlich manche allein in den Kosten vor sich gehende,
Angebot und Nachfrage gar nicht berührende Änderungen.
Man denke z. B. an den Preis von etwa in gleichem Anssang wie bisher
begehrten, in der Regel aber nur auf Bestellung gearbeiteten Dienstanzügen gewisser
Beamtenkategorien. Steigen die Produktionskosten dieser Anzüge, so wird der Preis
regelmäßig in die Löhe gehen, obwohl sich bezüglich des Angebots und der Nachfrage
kaum etwas ändert. Denn begehrt werden solche Anzüge nach Maßgabe des Auf
rückens in die bezüglichen dienstlichen Stellungen. And dieses Äufrücken ist von jenen
Kostenänderungen unabhängig. Ängeboten aber werden solche Anzüge regelmäßig
überhaupt nicht, sondern nur auf Bestellung gefertigt.
Daneben werden z. B. die Vcrbandspreise, wie die Beiträge von Vereins
mitgliedern an ihren Verein oder die regelmäßigen Zahlungen von Meliorations-,
Deich- oder Waldschutzgenossen an ihre Verbands- oder Genossenschaftskasse usw. von
Angebot und Nachfrage gar nicht berührt.
Statt also allgemein zu sagen: „Der Preis werde durch das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage bestimmt," dürfen wir im Grunde nur sagen, daß gewissen
Wandelungen in dem Verhältnis der als Angebot und Nachfrage bezeichneten
Momente die Tendenz eigen ist, gewisse Wandelungen auch in der Preisgestaltung
herbeizuführen, und daß z. B. Steigerungen der „Nachfrage" und Verringerungen des
„Angebots" die Preise zu erhöhen, entgegengesetzte Wandelungen sie herabzudrücken,
tendieren. In dieser Beschränkung kann jenes Schlagwort aus den erwähnten Gründen
gute Dienste leisten, darüber hinaus nicht.
Überhaupt sind die „Preismomente" gar nicht generell zu gliedern, sondern es
sind von vornherein verschiedene Kategorien von Preisen zu scheiden, und für diese
die Preismomcnte zu bestimmen. So sind z. B. auseinander zu halten einerseits
Spezial- oder Einzelpreise, d. h. solche, denen gegenüber es auf beiden Seiten
an Konkurrenz gebricht, daneben Monopol- oder Vorzugspreise, d. h. solche,
denen gegenüber ein Mitwerben auf einer Seite gar nicht oder nur in geringem
Maße vorhanden ist, und endlich Konkurrenzpreise i. e. S., d. h. solche, bei denen
auf beiden Seiten wirksames Mitwerben stattfindet. And innerhalb jeder dieser
einzelnen Kategorien ist nach den bezüglichen Preisbestimmungsgründen zu forschen.
Scharfe, feste Grenzen scheiden freilich auch diese Kategorien nicht. Im Gegenteil,
fast alle „Konkurrenzpreise" sind in gewissem Sinne Monopol- oder Vorzugspreise.
And umgekehrt sind die meisten „Monopolpreise", wie z. B. jene, an die wir denken.