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griffen sind und die Unzufriedenheit wächst. Da ist gewiß Anlaß und
Grund genug gegeben, die Autorität der Eltern zu schützen und zu
stützen und alle Einrichtungen zu fördern, welche geeignet sind, die häus
liche Disciplin zu festigen. Die häusliche Erziehung und Disciplin
der Söhne und Töchter — der jetzigen Generation — bedingt ja
wieder das Familienleben der zukünftigen Generation. Und
wenn die elterliche Autorität nicht mehr in Achtung steht, ist jede
Autorität in Frage gestellt, wird auch die Autorität in der politischen
und socialen Ordnung in's Wanken gerathen.
Das sind Gedanken, denen sich gewiß kein wohlwollender und ein
sichtiger Arbeitgeber verschließen wird. Es ist wohl nicht so sehr der
Mangel an gutem Willen und Verständniß, als die fehlende Einsicht
des „Wie?" — wenn nichts zur Bekämpfung der Mißstände geschieht.
%it dieser Beziehung kann die Fabrik-Ordnung von F. Brandts in
M. Gladbach als Vorbild dienen, in welcher bestimmt ist:
8 3. Unverheiratete junge Lente, die gegen den Willen ihrer Eltern außer dem
elterlichen Hause Mahnung nehmen, werden sofort entlassen.
Die Auslöhnung findet an Minderjährige selbst nur mit Einwilligung der Eltern
statt. Auch bei unverheirateten großjährigen Arbeitern und Arbeiterinnen, die im elter
lichen Hause wohnen, behält sich der Fabrikherr vor, unter gewissen Umständen die Löhne
direct an Bater oder Mutter auszuzahlen. . . . Auch werden den Eltern die an ihre
Kinder gerichteten Briefe eingehändigt, so oft solche einlaufen.
Zur Ausführung dieser Bestimmung wurde früher den Eltern zur
Ermöglichung der Controle vierteljährlich eine Zusammen
stellung der von ihren Kindern verdienten Löhne direct per Post zu
gesendet. Im Jahre 1887 ist eine andere, weit zweckmäßigere Einrichtung
getroffen worden — die Einführung von (alle 14 Tage mit der
Empfangsbescheinigung des Vaters oder Vormundes zu versehenden)
Lohnbüchern. Dieselben ermöglichen nicht bloß die Controle der
Eltern, sondern nöthigen den Vater, diese Controle zu üben. An jedem
Lohntag (Schlußtag) wird dem Kinde wie dem Vater je ihre Stellung
Und Verantwortung ausdrücklich zum Bewußtsein gebracht — wahrlich
von großer Bedeutung. Der Vorstand der Krankenkasse in seiner Stellung
als „Aeltesten-Rath" hat die Einführung einstimmig beschlossen; die
Mitglieder derselben klärten auch die Eltern über dieselbe auf, so weit
es nothwendig schien, und holten event, (zur Ermöglichung der Controle)
eine Unterschrift selbst ein; der Vorstand bestimmt auch über die Aus-
U ahm en. Die Rubriken der Lohnbücher sind folgende:
Baar an Lohn à conto (alle 8 Tage) . . — M. — Pfg.
Baar an Lohn am Schlußtag (alle 14 Tage) — „ — „
Baar an Prämie für rechtzeitiges Kommen . — „ — „
Beitrag zur Kranken- und zur Arbeiterkasse . — „ — „