Full text : Schutz dem Arbeiter!

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mit  besondern  Gefahren  für  Gesundheit  oder  Sittlichkeit
verbunden  sind,  gänzlich  zu  untersagen  oder  von  besondern  Bedingungen ­
  abhängig  zu  machen."  Derselbe  hat  bisher  von  dieser
Befugniß  nur  spärlich  Gebrauch  gemacht  —  wesentlich  nur  bezüglich ­
  derjenigen  In  duft  rie  en  resp.  Betriebe,  für  welche  auch  die
Verwendung  jugendlicher  Arbeiter  beschränkt  ist  (für  Walzwerke,
Glashütten,  Drahtziehereien  mit  Wasserbetrieb,  Bleifarben-  und  Bleizucker-Fabriken).
  Es  gibt  aber  auch  eine  große  Reihe  von  andern
Beschäftigungsarten  und  Arbeiten,  welche  für  Arbeiterinnen  verboten ­
  oder  doch  nur  unter  besondern  Bedingungen  zugelassen  werden
sollten,  sei  es,  daß  sie  die  physischen  Kräfte  des  Weibes  übersteigen,
sei  es,  daß  sie  der  Gesundheit  (durch  Staubentwickelung,  Dämpfe
und  giftige  Gase,  durch  Berührung  mit  giftigen  Stoffen  rc.)  Gefahr
drohen,  sei  es  endlich,  daß  sie  ans  sittlichen  Rücksichten  dem  Weibe
nicht  ziemen.  Meistens  kommen  alle  diese  Gründe  gleichzeitig  zur
Geltung.  So  ist  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  auf  Bauhöfen
und  auf  Hochbauten  in  den  meisten  Gegenden  Deutschlands  (z.  B.  in
der  Rheinprovinz  und  in  Westfalen)  schon  durch  die  öffentliche  Sitte
verbannt,  während  z.  B.  in  Süddeutschland  gerade  Frauen  noch  vielfach ­
  die  Ziegel  tragen  und  sonstige  schwere  Handlangerdienste  thun.  Da
ist  es  in  der  That  Aufgabe  der  Gesetzgebung,  der  Sitte  nachzuhelfen.
Ebenso  sind  im  Westen  Deutschlands  beim  Bergbau,  in  Walzund
  Hammer-Werken,  Zinkhütten  rc.  Arbeiterinnen  kaum  noch  beschäftigt, ­
  während  in  Schlesien  Frauenarbeit  noch  in  umfassendem  Maße
vorkommt.
Am  schlimmsten  ist  es  in  der  ob  er  schlesisch  en  Montan-Jndustrie,
  wo  neben  ca.  64000  männlichen  Arbeitern  annähernd  12  000  Arbeiterinnen ­
  beschäftigt  werden,  davon  3700  Arbeiterinnen  in  Tag-  und
Nachtschicht.  Nach  der  eigenen  Darstellung  des  Oberschlesischen  „Bergund
  Hüttenmännischen  Vereins"  wurden  1886  beim  Steinkvhlen-Bergban
beschäftigt:  3767  Arbeiterinnen,  von  denen  3585  ledig,  33  verheiratet,
176  Wittwen.  Nur  während  des  Tages  waren  beschäftigt:  2675;  nur
während  der  Nacht:  58;  abwechselnd  in  Tag-  und  Nachtschicht:  1034.
„Die  Beschäftigung  besteht  theils  im  Reinigen  der  Bureau-Räume,  Zechenhäuser, ­
  Grubenplätze,  Schachtgebäude  rc.  und  in  Botengängen,  theils
im  Verladen  der  Kohlen  in  Waggons  durch  Ans-  und  Abfahren
der  Förderwagen  auf  die  Aussturzvorrichtungen,  in  der  Bedienung  der
Separations-Vorrichtungen,  in  dem  Abfahren  unverwerthbaren
Staubes,  in  dem  Verladen  von  Kohlenhalden,  sowie  im  Anfahren  der
Kohlen  zu  den  Coaksöfen.  -  .  -  Die  Dauer  der  Schicht  beträgt  zwölf
stunden,  in  welche  eine  Stunde  Pause  fällt  (außer  den  naturgemäß
            
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