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mittels Haspel zu Tage gefördert, an dem, je nach der Tiefe der Förderung, vier bis sechs
Mädchen arbeiten. Bei einer Fördcrtiefe von 20 Meter pflegen vier Mädchen in acht
stündiger Schicht 80 Kübel, wovon jeder etwa 1—1,5 Centner Eisenerz faßt, emporzu-
windcn. Der Flächeninhalt eines Erzfeldes, der von einem Schacht aus unterirdisch abge
baut wird, ist meist nicht sehr groß, so daß derselbe bald verlassen und an einem andern
Örle ein Schacht nicdergetriebcn und Abbau und Förderung nach hier verlegt werden.
Dem Umstande, daß diese Schächte keine dauernden Anlagen sind, ist es wohl zuzuschreiben,
baß auf denselben fast nirgend Schachthäuser, oder als solche höchstens Bretterbuden angetroffen
werden. Daß die Arbeiterinnen bei den niedrigen Löhnen diese Arbeit der Dienstbotenthätigkeit
borziehen, erklärt sich aus dem Hange zur Ungebundenheit; die Arbeit währt nicht
länger als acht Stunden und dann sind sie frei. Daß an die Stelle dieser Frauenarbeit
bic Maschinenarbeit treten könnte, ist nicht zu erwarten, da die Maschine hier nicht so
billig zu arbeiten vermag wie der Mensch, und Gelegenheit zu einer hinlänglichen Ver
wendung der weiblichen Arbeitskräfte ini Dienste der Hauswirthschaft bei den eigenartigen
oberschlesischen Verhältnissen sich auch nicht ausreichend findet. — Auf den Hochofen-
Werken und in den Eisen- und Stahlwalz-Werken wird die eigentliche berufs
mäßige Thätigkeit des Eiscnhütten-Arbeiters nur von Männern ausgeübt. Die Frauen
besorgen diejenigen Arbeiten, die man gemeinhin mit Platzarbeit und Tagelöhnerarbeit
bezeichnet; sie fahren Coaks, Erze und Kalksteine an die Hochöfen, begießen die
glühenden Coaks mit Wasser, schaffen die Aschen und Schlacken aus den Puddel- und
Schweißwcrken rc. Als der Gesundheit nachtheilig vermag ich diese Arbeiten nicht (?)
ZU bezeichnen, znmal sie nur von kräftigen Personen verrichtet werden."
Wenn auch eine Schädigung der Gesundheit sich nicht bezüglich
aller Arbeiten nachweisen läßt: jedenfalls passen dieselben nicht für
Frauen î). Ein Ersatz durch Männer wäre um so mehr gerechtfertigt,
i) Vom Oberbergamt in Dortmund soll die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf
Erzaufbereitungs-Anstalten verboten sein (auf Kohlenzechen werden ohnehin keine
Arbeiterinnen beschäftigt). — Aus Obers chiesi en wird berichtet, daß die Direction der
daselbst gelegenen königlichen Hüttenwerke rc. beabsichtige, die Verwendung weiblicher Ar
beitskräfte ganz aufzugeben und die jetzt Beschäftigten zu entlassen. Diese Maßregel sei
nicht etwa deshalb beabsichtigt, weil es zur Zeit an genügender Beschäftigung für die
weiblichen Arbeiter fehle, sondern weil die Verwaltung zu der Ueberzeugung gekommen sei,
baß die Verwendung der Frauenarbeit principiell zu verwerfen sei. „Dieser Grundsatz ist,"
schreibt zu unserer Ueberraschung die liberale „Elberfelder Zeitung" „höchst erfreu
lich, zumal mit seiner Ausführung nicht etwa eine Verschlechterung der wirthschaftlichen
Lage der weiblichen Arbeiter verbunden ist; dieselben finden vielmehr bei dein Mangel an
weiblichen Dienstboten, der in Oberschicsien wie anderswo herrscht, im Gesindedienst leicht
und schnell Unterkunft. Und diese Art der Beschäftigung paßt für die weiblichen Arbeiter
sicher viel besser wie die Arbeit in der Fabrik, zu der ein Theil der weiblichen Bevölke
rung gewisser Gegenden sich nur drängt, weil sie die leichtere Art des Verdienstes und die
ungebundenere Lebensweise dazu verführt. Wenn die Gelegenheit dazu vermindert wird, so
wird auch die weibliche Arbeiterbevölkerung zu einer passendern Lebensweise zurückkehren.
Wir begrüßen also die Nachricht als eine sehr erfreuliche und wünschen nur, daß die fisca-
lfl'che Verwaltung sie nicht auf Oberschlesien beschränken, sondern auf die ganze Monarchie
ausdehnen wird. Das Beispiel, welches damit gegeben wird, dürfte auf die Dauer nicht
uhne Nachahmung bleiben. Wir hoffen, daß nach dem Vorgang in Oberschlesien von
Seiten der königlichen Verwaltung auch mancher Privat-Industrieller zu einer gleichen Maß-