Full text : Schutz dem Arbeiter!

und  schaffen;  doch  drinnen  waltet  die  züchtige  Hausfrau,  die  Mutter  der
Kinder  und  regt  ohne  Ende  die  fleißigen  Hände,  und  mehrt  den  Gewinn
mit  ordnendem  Sinn.«
„Diesen  ihren  natürlichen  Beruf,  Hüterin  und  Ordnerin  des  Hauses,
Pflegerin  des  Mannes  und  der  Kinder  zu  sein,  kann  die  verheirathete
Frau  aber  nicht  erfüllen,  wenn  sie  vom  frühen  Morgen  bis  späten
Abend  in  einer  entfernten  Fabrik  beschäftigt  ist  und  ihre  unerzogenen
Kinder  fremder  Pflege,  den  sogenannten  Krippen  oder  sonstigen  Kinderbewahr-Anstalten
  übergeben  muß.  Jeder  beschäftigte  Fabrikarzt  wird  es
bestätigen  und  den  beiden  Herren  Vorrednern  (Dr.  Köttnitz  und  Dr.
Schuler)  beistimmen  müssen,  daß  durch  diese  unnatürliche  Trennung  der
verheiratheten  Fran  vom  häuslichen  Herde  nicht  nur  die  Gesundheit  der
Frau  und  ihrer  kleinen  Kinder,  sondern  auch,  wie  ich  aus  eigener  Erfahrung ­
  hinzusetzen  muß,  die  Gesundheit  des  Mannes,  im  hohen  Grade
gefährdet  und  oft  dauernd  untergraben,  also  das  ganze  Familienwohl ­
  zerstört  wird.
„Soll  die  Frau  eines  Arbeiters  im  eigenen  Hauswesen  ihre  Pflichten
erfüllen,  den  Wohnraum,  der  so  häufig  auch  gleichzeitig  zum  Kochen  und
Schlafen  dienen  muß,  nothdürftigst  gereinigt,  gelüstet,  geordnet  und  erwärmt ­
  halten,  soll  sie  Bett-  und  Leibwäsche,  Kleidungsstücke  ausbessern
und  reinigen,  gesunde  Kost  für  die  ganze  Familie  bereiten,  sogar,  wie
solches  auf  dem  Lande  erforderlich,  Gemüsegarten  bestellen  und  die  Hausthiere ­
  verpflegen,  um  gesunde  Nahrung  zu  erhalten,  dann  ist  Zeit  nnd
Kraft  einer  solchen  Arbeiterfrau  derartig  in  Anspruch  genommen,
daß  ihr  eine  noch  weitere  Beschäftigung  in  Fabrik-Localen  ohne  mehr
oder  weniger  vollständige  Vernachlässigung  ihrer  häuslichen ­
  Pflichten  unmöglich  ist.  Dazu  kommt,  daß  nach  naturgemäßem ­
  Verlaufe  der  Dinge  die  Arbeiterfrauen  in  der  Regel  sich  entweder ­
  im  Zustande  der  Gravidität,  des  Puerperiums  oder  der  Lactation
befinden  und  durch  die  mit  den  genannten  Vorgängen  verbundenen  Leiden ­
  und  Beschwerden  in  ihrer  Arbeitsfähigkeit  in  manchfachster  Art  gehemmt ­
  sind.  Alle  Lasten,  welche  in  den  bemittelten  Ständen  sich  vertheilen ­
  auf  Mägde,  Köchinnen,  Wäscherinnen,  Ammen,  Wärterinnen,  sogenannte ­
  Stützen  der  Hausfrau  und  wie  der  sonstige  lebendige  Hülfsapparat
  noch  heißen  mag,  alle  diese  Lasten  müssen  von  der  Arbeiterfrau,
welche  ihre  Pflichten  gegen  Mann  und  Kinder  erfüllen  will,  allein  getragen ­
  werden.  Wird  nun  eine  derartig  durch  ihre  häuslichen  Arbeiten
bereits  überlastete  Frau  noch  in  entlegener  Fabrik  beschäftigt,  so  muß
sie  entweder  im  Kampfe  zwischen  Haus-  und  Fabrikdienst  ihre  Kräfte
und  Gesundheit  ausreiben  oder  auf  die  Erfüllung  ihrer  häuslichen,
namentlich  ihrer  Mutterpflichten  Verzicht  leisten.  Besuchen  wir
            
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