und schaffen; doch drinnen waltet die züchtige Hausfrau, die Mutter der
Kinder und regt ohne Ende die fleißigen Hände, und mehrt den Gewinn
mit ordnendem Sinn.«
„Diesen ihren natürlichen Beruf, Hüterin und Ordnerin des Hauses,
Pflegerin des Mannes und der Kinder zu sein, kann die verheirathete
Frau aber nicht erfüllen, wenn sie vom frühen Morgen bis späten
Abend in einer entfernten Fabrik beschäftigt ist und ihre unerzogenen
Kinder fremder Pflege, den sogenannten Krippen oder sonstigen Kinderbewahr-Anstalten
übergeben muß. Jeder beschäftigte Fabrikarzt wird es
bestätigen und den beiden Herren Vorrednern (Dr. Köttnitz und Dr.
Schuler) beistimmen müssen, daß durch diese unnatürliche Trennung der
verheiratheten Fran vom häuslichen Herde nicht nur die Gesundheit der
Frau und ihrer kleinen Kinder, sondern auch, wie ich aus eigener Erfahrung
hinzusetzen muß, die Gesundheit des Mannes, im hohen Grade
gefährdet und oft dauernd untergraben, also das ganze Familienwohl
zerstört wird.
„Soll die Frau eines Arbeiters im eigenen Hauswesen ihre Pflichten
erfüllen, den Wohnraum, der so häufig auch gleichzeitig zum Kochen und
Schlafen dienen muß, nothdürftigst gereinigt, gelüstet, geordnet und erwärmt
halten, soll sie Bett- und Leibwäsche, Kleidungsstücke ausbessern
und reinigen, gesunde Kost für die ganze Familie bereiten, sogar, wie
solches auf dem Lande erforderlich, Gemüsegarten bestellen und die Hausthiere
verpflegen, um gesunde Nahrung zu erhalten, dann ist Zeit nnd
Kraft einer solchen Arbeiterfrau derartig in Anspruch genommen,
daß ihr eine noch weitere Beschäftigung in Fabrik-Localen ohne mehr
oder weniger vollständige Vernachlässigung ihrer häuslichen
Pflichten unmöglich ist. Dazu kommt, daß nach naturgemäßem
Verlaufe der Dinge die Arbeiterfrauen in der Regel sich entweder
im Zustande der Gravidität, des Puerperiums oder der Lactation
befinden und durch die mit den genannten Vorgängen verbundenen Leiden
und Beschwerden in ihrer Arbeitsfähigkeit in manchfachster Art gehemmt
sind. Alle Lasten, welche in den bemittelten Ständen sich vertheilen
auf Mägde, Köchinnen, Wäscherinnen, Ammen, Wärterinnen, sogenannte
Stützen der Hausfrau und wie der sonstige lebendige Hülfsapparat
noch heißen mag, alle diese Lasten müssen von der Arbeiterfrau,
welche ihre Pflichten gegen Mann und Kinder erfüllen will, allein getragen
werden. Wird nun eine derartig durch ihre häuslichen Arbeiten
bereits überlastete Frau noch in entlegener Fabrik beschäftigt, so muß
sie entweder im Kampfe zwischen Haus- und Fabrikdienst ihre Kräfte
und Gesundheit ausreiben oder auf die Erfüllung ihrer häuslichen,
namentlich ihrer Mutterpflichten Verzicht leisten. Besuchen wir