Full text : Schutz dem Arbeiter!

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weil  derselbe  sich  nicht,  wie  der  Fabriklohn,  in  klingender  Münze  darstellt; ­
  thatsächlich  kommen  aber  die  Arbeiter,  deren  Frauen  Hauswesen
und  Kinderpflege  selbst  besorgen,  weiter,  wie  diejenigen,  deren  Frauen  in
die  Fabriken  gehen,  der  Hausarbeit  sich  entwöhnen  und  dann  in  der
Regel  den  Fabriklohn  für  Putz  und  Näschereien  wieder  verausgaben.
Schiller  sagt  in  seiner  Glocke:  »die  Hausfrau  mehrt  den  Gewinn  mit
ordnendem  Sinn«.  Das  alte  deutsche  Sprüchwort:  »Ist  die  Frau
nicht  hauserig,  geht  doch  alles  hinter  sich.«  Die  Frau  kann  aber
nicht  hauserig  sein,  so  lange  sie  nicht  Hausfrau,  sondern  Fabrik-Arbeiterin ­
  sein  muß."
Auch  Medicinalrath  Dr.  Köttnitz  in  Greiz  i.  V.  forderte,  daß
schwangere  Arbeiterinnen  von  der  Arbeit  in  Fabriken  ausgeschlossen ­
  würden,  und  daß  für  solche  in  Fabriken  arbeitende  Mütter,
welche  noch  unerzogene  Kinder  haben,  eine  mehrstündige  Mittagspause ­
  und  am  Abend  ein  früherer  Schluß  der  Arbeit  gewährt
würde.  Nun  ist  aber  erstere  Forderung  aus  naheliegenden  Gründen
praktisch  undurchführbar;  anderseits  drängen  aber  auch  seine  ganzen
Ausführungen  zu  einer  weitergehenden  Schlußfolgerung:  alle  verheiratheten
  Frauen  auszuschließen.
„Berhcirathete  Frauen  resp.  Mütter  müssen  schon  zwischen  4  und  5  Uhr  Morgens ­
  das  Bett  verlassen,  um  den  Morgenimbiß  vorzubereiten  und  die  schulpflichtigen
Kinder  für  den  Schulbesuch  fertig  zu  machen,  sind  also  1  ’/*—2  Stunden  bereits  thätig
gewesen,  bevor  das  Tagewerk  in  der  Fabrik  beginnt.  Am  Abend  haben  sie  dann  wiederum ­
  mehrere  Stunden  häusliche  Arbeiten  zu  verrichten,  bevor  sie  die  Ruhe  suchen  können.
Vom  hygienischen  Standpunkte  aus  ist  deshalb  zu  verlangen,  daß  schwangere  Arbeiterinnen
vor  dieser  Ueberbürdung  geschützt  werden.
„Daran  schließt  sich  dann  die  Forderung,  daß  Mütter,  welche  in  Fabriken  beschäftigt,
zu  Hause  aber  noch  der  Pflege  bedürftige  Kinder  haben,  über  Mittag  eine  mehrstündige
Pause  haben  und  des  Abends  früher  entlassen  werden  sollen.  So  würde  es  der  Arbeiterin
möglich  gemacht,  falls  dieselbe  nicht  zu  weit  von  der  Fabrik  entfernt  wohnt,  die  Pflege
und  Ernährung  ihrer  Kinder  selbst  (?)  vorzunehmen;  sie  würde  Zeit  haben,  für
ihren  Mann,  für  sich  selbst  und  die  Kinder  das  Mittags-  und  das  Abendessen,
wenn  sie  etwas  zu  kochen  gelernt  hat,  zuzubereiten.  Leider  kommt  cs  bei  der  jüngcrn
Fabrikbevölkerung  immer  seltener  vor,  daß  eine  verheirathcte  Arbeiterin  außer  Kaffee
und  Kartoffeln  noch  andere  Speisen  kochen  kann.  Warme,  kräftige  Mittagskost ­
  verstehen  dieselben  nur  selten  herzurichten.  Im  Großen  und  Ganzen  leben  die  Fabrikarbeiter ­
  und  Arbeiterinnen  in  den  voigtländischen  Jndustriebezirken  tagüber  meist  von
Kasfee  und  Butterbrod;  am  Abend  aber  wird  rohes,  gehacktes  Rindfleisch  oder  Schweinefleisch ­
  auf  Butterbrod  gestrichen  oder  Wurst  dazu  gegessen,  oder  Zuckergebäck  und  sonstige
Schleckereien  oder  Obst.  Warme  Speisen  kochen  nur  solche  Arbeiterinnen,  die
srüher  eine  Zeit  lang  als  Dienstmädchen  gedient  und  bei  dieser  Gelegenheit  das  Kochen
etwas  gelernt  haben.  —  Ueber  die  auffallende  Genußsucht  der  Arbeiterinnen,  namentlich
der  jünger»,  und  darüber,  daß  dieselben  gar  nicht  zu  wirthschaften  verstehen,  beklagen  sich
mehrere  Fabrik-Jnspectoren  in  ihren  amtlichen  Berichten.  Dieser  Uebelstand  nimmt  von
Jahr  zu  Jahr  zu,  da  die  Töchter  solcher  Arbeiter-Familien,  sobald  für  diese  der  Schul-
            
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