Full text : Schutz dem Arbeiter!

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rc.  aufgestellt  werden,  daß  besondere  Ein-  und  Ausgänge  vorgesehen
werden  u.  s.  w.,  —  daß  jüngere  Arbeiterinnen  durch  ernstere  ältere  Arbeiterinnen, ­
  oder  durch  halbinvalide  oder  jugendliche  Arbeiter  ersetzt  werden  rc.
In  manchen  Fällen  könnte  ja  auch  durch  Verordnungen  obige  allgemeine ­
  Bestimmung  für  bestimmte  Industrien  specialisirt  werden.
Daß  getrennte  Ankleide-  und  Waschräume  für  die  Arbeiterinnen ­
  eingerichtet  werden,  liegt  eben  so  sehr  im  Interesse  der  Gesundheits-
  und  Reinlichkeitspflege,  wie  der  Sittlichkeit.  Bei
neuen,  concessionspflichtigen  Anlagen  wird  auch  jetzt  schon  meistens
diese  Bedingung  vorgesehen.  Diese  Räume  könnten  —  wenigstens  aushülfsweise
  —  auch  den  jugendlichen  Arbeiterinnen  während  der
Pausen  zum  Aufenthalt  dienen.  Nach  den  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  müssen  dieselben  während  der  freien  Zeit  die  Fabrik  verlassen;
es  ist  aber  im  Gesetz  nicht  vorgesehen,  daß  ihnen  nun  auch  ein  Raum  zum
Aufenthalt  zugewiesen  werde.  So  werden  dieselben  in  manchen  Fabriken
in  Wind  und  Wetter,  ohne  Aufsicht  —  Mädchen  und  Jungen  —  hinausgeschickt,
  oder  müssen  in  irgend  einem  Thorweg  oder  einer  Scheune  Schutz
suchen:  eine  wahrlich  abstoßende  Erscheinung.  Ebenso  ist  es  vielfach
Mittags.  Wenn  die  Einrichtung  von  Ankleide-  und  Waschräumen  allgemein ­
  würde,  so  wäre  diesem  Uebelstande  wenigstens  in  etwa  abgeholfen-E.
  Fürsorge  für  die  häusliche  Ausbildung.
Ebenso  allgemein  wie  die  Klagen  bezüglich  des  sittlichen  Niederganges, ­
  sind  die  über  den  Mangel  des  häuslichen  Sinnes  und  der  häuslichen ­
  Ausbildung  der  Arbeiterinnen.  Auch  die  „Amtlichen  Mittheilungen" ­
  der  Fabrikinspectoren  geben  diesen  Klagen  allgemein  Ausdruck.  Sowohl ­
  Industrielle,  wie  wohlthätige  Anstalten  und  Vereine  (Frauen-Vereine,
  Arbeiterinnen-Hospize  und  Vereine  rc.)  haben  zur  Ausgleichung,
dieser  Mißstände  Unterrichts-Curse  im  Nähen,  Stopfen,  Flickene
Stricken,  Kochen  rc.  eingerichtet,  an  denen  die  Arbeiterinnen  gegen  mäßigt
Vergütung,  oder  umsonst,  oder  gar  gegen  Vergütung  des  ausfallenden
Arbeitsverdienstes  theilnehmen  können.  In  den  Jahresberichten  der
deutschen  Fabrikinspectoren  pro  1886  ist  eingehend  über  diese  Veransta  '
tungen  berichtet  worden.  Diese  Mittheilungen  ergeben,  daß  einerseits  noch
sehr  wenig  für  die  häusliche  Ausbildung  der  Arbeiterinnen  geschehet
ist;  daß  anderseits  das  Resultat  der  Bemühungen  sich  ebenfalls  şş
gering  erweist.  Letzteres  liegt  wohl  vielfach  in  der  ungenügenden  Einrichtung ­
  des  Unterrichts,  mehr  noch  aber  in  dem  Mangel  an  Interesse ­
  seitens  der  Schülerinnen  —  bei  der  übermäßig  langen  Arbeitszeit ­
  sehr  begreiflich.
            
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