Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Soll  ber  Haushaltungsunterricht  von  Erfolg  sein,  so  muß  derselbe
während  der  normalen  Arbeitszeit  stattfinden,  2)  obligatorisch ­
  sein,  sei  es  nun  für  bestimmte  Lebensjahre,  sei  es  bis  zu  einer
bestimmten  durch  Prüfung  nachzuweisenden  Befähigung.  Dieselben  wenig
erfreulichen  Erfahrungen,  welche  man  bezüglich  der  „Fortbildungsschulen" ­
  für  Fabrikarbeiter  gemacht  hat,  werden  sich  auch  hier  wiederholen; ­
  anderseits  ist  aber  eine  tüchtige  häusliche  Ausbildung  für  die
Zukünftige  Arbeiterfrau  viel  wichtiger,  wie  die  „Fortbildung"  des
8abrikjungen.  Wenn  die  Arbeitgeber  nicht  aus  eigener  Initiative  für
bie  Ausbildung  der  Arbeiterinnen  Sorge  tragen:  ob  man  dann  nicht  die
Beschäftigung  dieser  von  der  T  h  e  i  l  n  a  h  m  e  an  einem  solchen  Unterricht
abhängig  machen  wird,  also  zu  einem  indireeten  Zwang  mit
b#  Zeit  sich  entschließen  wird,  bleibe  dahingestellt.  Das  Bedürfniß  ist
&W  dringlich,  als  daß  es  auf  die  Dauer  vernachlässigt  werden  könnte,
vielleicht  könnte  man  auch  an  eine  obligatorische  Unterbrechung  der
8abrikthätigkeit  durch  Eintritt  in  den  Gesindedienst  denken.  Wir
şiud  uns  der  principiellen  Bedenken  und  der  praktischen  Schwierigkeiten
solcher  Maßnahmen  sehr  wohl  bewußt  und  halten  deshalb  auch  mit  einem
bestimmten  Vorschlag  zurück;  aber  daß  etwas  geschehen  muß,  darüber
şiud  wir  uns  nicht  minder  klar,  und  die  Frage  hat  jedenfalls  auf  reiflichste ­
  Erwägung  Anspruch.
            
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