Full text : Die Wirkung der Getreidezölle

Es  fallt  hier  besonders  das  fast  gänzliche  Verschwinden  der
Getreideausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr  auf.  Allerdings  hat  sich
die  Ausfuhr  von  Mehl,  seitdem  das  Gesetz  vom  23.  Juni  1882  in
Kraft  getreten  ist,  wieder  bedeutend  gehoben,  indem  sie  betrug
(in  Millionen  Kilo):  1880:  80,6;  1881:  50,1;  1882:92,8;  1883:  136,1;
1884:  131,4;  1885:  129,0;  1886:  133,2;  1887:  132,2.
Aber  das  ausgeführte  Mehl  wird  durchaus  überwiegend  aus
fremdem  Getreide  hergestellt,  so  dass  hier  hauptsächlich  nur  ein
Transit-  und  Veredlungsverkehr  vorliegt,  wenn  auch  seit  dem  1.  Juli
1882  das  auf  Mühlenlager  eingeführte  Getreide  in  der  Statistik  des
freien  Verkehrs,  nicht,  wie  früher,  in  der  des  Veredlungsverkehrs
nachgewiesen  wird.  Demnach  stellen  also  auch  die  oben  angeführten
Differenzen  seit  1882  nicht  mehr  die  eigentliche  Mehreinfuhr  an
Getreide  im  besonderen  Handel  dar,  sondern  es  ist  von  jeder  dieser
Zahlen  abzuziehen,  was  in  dem  betreffenden  Jahre  für  Mühlenlager
eingeführt  wurde,  dagegen  die  Getreidemenge  hinzuzufügen,  die  in
demselben  Jahre  wegen  unterbliebener  Ausfuhr  einer  entsprechenden
Menge  von  Mühlenfabrikaten  auf  Grund  der  Zollkonten  verzollt
wurde.  So  wurden  z.  B.  1883  149,8  Mill.  Kilo  Weizen  auf  Mühlenlager ­
  eingeführt,  die  in  der  Einfuhrziffer  von  642  Mill.  Kilo  mit
enthalten  sind,  30,7  Millionen  wurden  wegen  Unterlassung  der  entsprechenden ­
  Mehlausfuhr  verzollt,  119,1  Millionen  also  wurden  in
der  Gestalt  von  Mehl  wieder  ausgeführt  und  dieser  letztere  Betrag
ist  demnach  von  der  Differenz  561  abzuziehen,  um  die  wirkliche
Mehreinfuhr  zu  erhalten.  So  ergeben  sich  für  dieselbe  folgende
Zahlen  (Millionen  Kilo):

Jahr
1882
1883
1884

550
442
594

Roggen
620
695
900

Jahr
1885
1886
1887

Weizen
459
168
452

Koggen
711
462
565

Die  gesammte  kontirte  Weizen-  und  Roggenmenge,  die  in  den
Jahren  1883—1887  durch  Mehlausfuhr  gedeckt  wurde,  belief  sich
auf  884  Mill.  Kilo.  Da  nun  in  derselben  Zeit  662  Mill.  Kilo  Mehl
nebst  21,5  Mill.  Kilo  Graupen,  Gries  und  anderen  wie  Mehl  behandelten ­
  Mühlenfabrikaten  ausgeführt  worden  sind,  so  darf  man  annehmen, ­
  dass  jene  nicht  verzollte  Einfuhr  durch  die  nachgewiesene
Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  im  Ganzen  ziemlich  genau  ausge-
            
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