Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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wir durch unsere Stellung in der Frage seither angestrebt baden. Es bleibt nach 
der Herabsetzung immer noch genügender Schutz von durchschnittlich 20pEt. für 
die Landwirthschaft in dem Kampfe gegen die auswärtige Eoncnrrenz. Die Herab 
setzung dev deutschen Zolles aus Verschnittweine und aus Trauben in dein Vertrag 
mit Italien kann zwar den weinbautreibenden Bezirken unserer Nachbarschaft 
Schaden bringen, aber wir glauben nicht, das; dieser Schaden so groß sein wird, 
wie die Betroffenen vorhersagen. Die sauren Moste schlechter Jahrgänge werden 
durch Zusatz der süßen italienischen Trauben z. B. einen besseren Wein liefern, 
alo durch einen solchen von billigem Zucker und Wasser. Unsere Winzer- werden 
dabei immer noch ein lohnendes Geschäft machen können, die Konsumenten aber 
gut dabei fahren. Io erscheint unser obigco Urtheil über die Handetoverträge ge 
rechtfertigt und wir haben Grund, unsere Genugthuung über ihren Abschluß ano- 
zudrücken. Selbstverständlich ist zu wünschen, daß die Aussührungsbestimmungen 
möglichst schonend für bestehende Verhältnisse und entgegenkommend für hervor 
tretende Bedürfnisse sein werden. 
„Der Vertrag mit der Schweiz brachte uno leider namhafte Zollerhöhungen 
seitens der Schweiz. Die Unterhandlungen wurden nicht auf Grund des bestehenden 
schweizerischen Zolltarifs geführt, sondern es wurde ein von der Schweiz eigens 
zu diesen» Zweck construirter Tarif zu Grunde gelegt, der eine sehr bedeutende Er 
höhung fast aller schweizerischer Tarifpositionen enthielt, ein wirtlicher Kampfzoll, 
taris. Ob es möglich gewesen wäre, weitere Erniedrigungen von Zollpositionen 
dieses Tarifs zu erhalten, wenn die deutschen Unterhändler energischer aufgetreten 
wären, ist jetzt schwer zu entscheiden Die Unterhandlungen zwischen der Schweiz 
und Italien und Frankreich zeigen, mit welcher Zähigkeit die Schweizer ihre 
Positionen behaupten. Jedenfalls hat die deutsche Industrie, besonders die füd- 
deutsche, ein Recht, sich darüber zu beschweren, daß sic nicht während der Unter- 
Handlungen zu Rathe gezogen worden ist. Einzelne Vertragöpositionen der fremden 
Tarife, nicht nur des schweizer Tarifs, mögen sich auf Artikel beziehen, deren 
Ausfuhr fiir die teutsche Industrie wenig Werth hat, dagegen wichtige teutsche 
Artikel keine Berücksichtigung in den Beträgen gesunden haben, ebenso mögen 
Zugeständnisse unserseits einzelne Zweige der deutschen Industrie hart treffen. Die 
Königlich preußische nnd die Reichsregierung muß sich nun den Vorwurf gefallen 
lassen, daß dies Alles zu vermeiden gewesen wäre, wenn vvrl'er die Vertrags 
entwürfe bekannt gegeben worden wären, oder wenigfters in vertrarilichcn Be 
sprechungen mit Vertretern der Industic, und zwar aus allen Theilen Deutschlands, 
nicht nur mit einzelnen preußischen, einer sachkundigen Berathung unterzogen 
worden wäre». Wir sprechen den Wunsch aus, cs möge dieses Verfahren vor dem 
Abschluß neuer Verträge eingehalten werten, und es bat den Anschein, als ob die 
Reichsregierung Willens sei, dies zu thu». Unsere Handelsbeziehungen mit einer 
Reibe anderer Staaten, namentlich solcher niederen Ranges, bedürfen einer erneuten 
Regelung. Wir laufen Gefahr, den Export nach den mittel nnd südamerikanischen 
Staaten zu verlieren, wenn es der Nordamerikanischen Union gelingt, mit ihnen 
Verträge auf Grund, des Reeiprokensystems abzuschließen. Wir haben deshalb 
allen Grund, auf der Hut zu sein und durch vorsichtig und sachkundig cnvogene 
Verträge unö diesen Markt für unsere Industrieprodncte zn erhalten nnd zu 
erweitern."
	        
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