Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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rath"  an  jener  Aufgabe  mitzuarbeiten  hatten,  diese  Fragen  z»  lösen,  überlassen
wir  den  ausführenden  Behörden."
Handelskammer  zu  Worms.
„Die  wichtigste  wirthschaftliche  Angelegenheit,  die  in  der  Berichtspericde  zur
Verhandlung  und  mit  einer  Ausnahme  zum  Austrag  kam,  war  der  Abschluß  der
Zollverträge  mit  Oesterreich,  Italien,  der  Schweiz,  Belgien  und  Spanien.  Wir
haben  zu  verschiedenen  Malen,  während  der  Verhandlungen,  theile-  aus  eigner
Initiative,  theils  auf  Veranlassung  hiesiger  Industriellen,  die  hiesigen  Interessen
den  maßgebenden  Stellen  gegenüber  zum  Ausdruck  gebracht,  und  sind  noch  in  der
letzten  Zeit  wegen  des  spanischen  Vertrags  thätig  gewesen.  Da  die  betreffenden
Berichte  und  Eingaben  sich  der  Oeffentlichkeit  entziehen,  geben  wir  hier  nur  eine
Resolution,  welche  die  Handelskammer  im  December  1891,  kurz  nach  Bekanntwerdung
  der  Verträge  mit  Oesterreich  und  Italien,  an  den  Reichstag  gefaßt  hat:
„Obgleich  die  Tragweite  der  Handelsverträge  für  alle  Zweige  der  deutschen  Industrie
und  des  deutschen  Handels  im  Einzelnen  noch  nicht  übersehen  werden  kann,  glaubt
die  Handelskammer  doch  ihr  Urtheil  darüber  im  Ganzen  dahin  abgeben  zu  können,
daß  die  Handelsverträge  sich  als  wohlthätig  für  die  deutsche  Industrie  und  den
deutschen  Handel  erweisen  werden."  Die  Handelskammer  bat  bei  verschiedenen
Gelegenheiten,  insbesondere  in  ihren  beiden  letzten  Jahresberichten  für  1886/87
Seite  47  u.  ff.  und  für  1888/89  Seite  35  bis  38  befürwortet,  das  seitherige
System  der  autonomen  Zolltarife  und  der  einfachen  Meistbegünftignngskausel  zu
verlassen  und  zu  dem  der  Vertragstarife  überzugehen,  selbst  wenn  damit  auch
Differentialtarife  nothwendig  würden.  Zugleich  wurde  der  Wunsch  ausgesprochen,
mit  den  mitteleuropäischen  Staaten  in  ein  Zollbündniß  zu  treten,  daß  unter
Anderem  gegen  das  Prohibitivsystem  Rußlands  und  der  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  Front  mache  und  diese  Staaten  zwinge,  entweder  ihre  Grenzen  unseren
Waaren  zu  öffnen,  oder  sich  für  ihre  Ausfuhrartikel  höhere  Zölle  bei  dem  lieberschreiten ­
  unserer  Grenzen  gefallen  zu  lassen.  Nach  dieser  Richtung  hin  scheinen
die  vorgelegten  Zollverträge  unseren  Wünschen  zu  entsprechen  Jedenfalls  haben
sie  die  Folge,  die  seither  in  fortwährender  Steigerung  begriffene  wirthschastlickw
Absperrung  der  Nationen  von  einander  für  längere  Zeit  zu  unterbrechen,  für  diese
Zeit  stabile  Verhältnisse  zu  schaffen  und  der  wirthschaftlichcn  Thätigkeit  der
vertragschließenden  Völker  zu  gestatten,  sich  nach  Normen  einzurichten,  deren  Beständigkeit ­
  für  eine  Reihe  von  Jahren  gewährleistet  ist.  Was  die  besonderen
Geschäftszweige  unseres  Bezirks  betrifft,  so  ist  hervorzuheben,  daß  in  dem  österreichischen ­
  Vertrag  der  dortige  Zoll  auf  Lackleder  aus  die  Hälfte  (von  18  fl.  aus
9  fl.)  herabgesetzt  ist  und  der  deutsche  Zoll  aus  Lohrinden  für  alle  meistbegünstigten
Staaten,  also  auch  für  Frankreich  wegfällt.  In  Bezug  auf  die  Kornzölle  haben
wir  seither  immer  keinen  der  extremen  Standpunkte  eingenommen.  Im  Jahre  1885
haben  wir  für  eine  mäßige  Erhöhung  der  Kornzölle  laus  3  Mt.  für  Roggen  und
Weizen)  gestimmt,  aus  Gründen,  die  wir  in  dem  Jahresbericht  für  das  Jahr
veröffentlicht  haben,  und  es  blieb  uns  daraufhin  der  Vorwurf,  agrarische  Tendenzen
zu  haben,  nicht  erspart.  Dagegen  haben  wir  zwei  Jahre  später.  1887,  unsere
Stimme  nicht  einer  nochmaligen  Erhöhung  dieser  Zölle  auf  5  Mt.  gegeben,
wofür  wir  uns  den  Vorwurf,  Manchestermauucr  zu  sein,  gefallen  lassen  mußten.
Die  jetzt  vorgeschlagene  Herabsetzung  aus  3,50  Mk.  entspricht  demnach  dem,  was
            
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