Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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wir  durch  unsere  Stellung  in  der  Frage  seither  angestrebt  baden.  Es  bleibt  nach
der  Herabsetzung  immer  noch  genügender  Schutz  von  durchschnittlich  20pEt.  für
die  Landwirthschaft  in  dem  Kampfe  gegen  die  auswärtige  Eoncnrrenz.  Die  Herabsetzung ­
  dev  deutschen  Zolles  aus  Verschnittweine  und  aus  Trauben  in  dein  Vertrag
mit  Italien  kann  zwar  den  weinbautreibenden  Bezirken  unserer  Nachbarschaft
Schaden  bringen,  aber  wir  glauben  nicht,  das;  dieser  Schaden  so  groß  sein  wird,
wie  die  Betroffenen  vorhersagen.  Die  sauren  Moste  schlechter  Jahrgänge  werden
durch  Zusatz  der  süßen  italienischen  Trauben  z.  B.  einen  besseren  Wein  liefern,
alo  durch  einen  solchen  von  billigem  Zucker  und  Wasser.  Unsere  Winzer-  werden
dabei  immer  noch  ein  lohnendes  Geschäft  machen  können,  die  Konsumenten  aber
gut  dabei  fahren.  Io  erscheint  unser  obigco  Urtheil  über  die  Handetoverträge  gerechtfertigt ­
  und  wir  haben  Grund,  unsere  Genugthuung  über  ihren  Abschluß  anozudrücken.
  Selbstverständlich  ist  zu  wünschen,  daß  die  Aussührungsbestimmungen
möglichst  schonend  für  bestehende  Verhältnisse  und  entgegenkommend  für  hervortretende ­
  Bedürfnisse  sein  werden.
„Der  Vertrag  mit  der  Schweiz  brachte  uno  leider  namhafte  Zollerhöhungen
seitens  der  Schweiz.  Die  Unterhandlungen  wurden  nicht  auf  Grund  des  bestehenden
schweizerischen  Zolltarifs  geführt,  sondern  es  wurde  ein  von  der  Schweiz  eigens
zu  diesen»  Zweck  construirter  Tarif  zu  Grunde  gelegt,  der  eine  sehr  bedeutende  Erhöhung ­
  fast  aller  schweizerischer  Tarifpositionen  enthielt,  ein  wirtlicher  Kampfzoll,
taris.  Ob  es  möglich  gewesen  wäre,  weitere  Erniedrigungen  von  Zollpositionen
dieses  Tarifs  zu  erhalten,  wenn  die  deutschen  Unterhändler  energischer  aufgetreten
wären,  ist  jetzt  schwer  zu  entscheiden  Die  Unterhandlungen  zwischen  der  Schweiz
und  Italien  und  Frankreich  zeigen,  mit  welcher  Zähigkeit  die  Schweizer  ihre
Positionen  behaupten.  Jedenfalls  hat  die  deutsche  Industrie,  besonders  die  füddeutsche,
  ein  Recht,  sich  darüber  zu  beschweren,  daß  sic  nicht  während  der  Unter-Handlungen
  zu  Rathe  gezogen  worden  ist.  Einzelne  Vertragöpositionen  der  fremden
Tarife,  nicht  nur  des  schweizer  Tarifs,  mögen  sich  auf  Artikel  beziehen,  deren
Ausfuhr  fiir  die  teutsche  Industrie  wenig  Werth  hat,  dagegen  wichtige  teutsche
Artikel  keine  Berücksichtigung  in  den  Beträgen  gesunden  haben,  ebenso  mögen
Zugeständnisse  unserseits  einzelne  Zweige  der  deutschen  Industrie  hart  treffen.  Die
Königlich  preußische  nnd  die  Reichsregierung  muß  sich  nun  den  Vorwurf  gefallen
lassen,  daß  dies  Alles  zu  vermeiden  gewesen  wäre,  wenn  vvrl'er  die  Vertragsentwürfe ­
  bekannt  gegeben  worden  wären,  oder  wenigfters  in  vertrarilichcn  Besprechungen ­
  mit  Vertretern  der  Industic,  und  zwar  aus  allen  Theilen  Deutschlands,
nicht  nur  mit  einzelnen  preußischen,  einer  sachkundigen  Berathung  unterzogen
worden  wäre».  Wir  sprechen  den  Wunsch  aus,  cs  möge  dieses  Verfahren  vor  dem
Abschluß  neuer  Verträge  eingehalten  werten,  und  es  bat  den  Anschein,  als  ob  die
Reichsregierung  Willens  sei,  dies  zu  thu».  Unsere  Handelsbeziehungen  mit  einer
Reibe  anderer  Staaten,  namentlich  solcher  niederen  Ranges,  bedürfen  einer  erneuten
Regelung.  Wir  laufen  Gefahr,  den  Export  nach  den  mittel  nnd  südamerikanischen
Staaten  zu  verlieren,  wenn  es  der  Nordamerikanischen  Union  gelingt,  mit  ihnen
Verträge  auf  Grund,  des  Reeiprokensystems  abzuschließen.  Wir  haben  deshalb
allen  Grund,  auf  der  Hut  zu  sein  und  durch  vorsichtig  und  sachkundig  cnvogene
Verträge  unö  diesen  Markt  für  unsere  Industrieprodncte  zn  erhalten  nnd  zu
erweitern."
            
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