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Sollen für betreibe die jetzt eingeschlagene Zollpolitik nicht nur zu der unmittelbar
vorausgegangenen, sondern auch zu der im Jahre 1879 verlassenen gestellt hat.
Die letztere hatte bekanntlich im Jahre 1865 durch Aufnahme der in den damals
geschloffenen Verträgen festgestellten Zollermäßigungen und Zollbefreiungen in den
allgemeinen Tarif alle bisherigen Differentialzölle im Wege der autonomen Gesetz
gebung beseitigt und damit die völlige Zollfreiheit des Getreides, die feit 1853
schon im gegenseitigen Verkehr mit Oesterreich bestanden hatte, auf die Einfuhr
über alle Grenzen des Zollgebiets ausgedehnt.
„Solange die Zollfreiheit des Getreides nicht wiederhergestellt ist, bleibt es
dringend wünsche,iswertb, daß dem Getreidehandel dasjenige Maaß von Bewegungs
freiheit. welches mit dein Bestehen von Zöllen überhaupt verträglich ist, durch Auf
hebung des Identitätsnachweises in einer den allgemeinen Interessen des Handels
entsprechenden Form gewährt werde.
„Die Verhandlungen Deutschlands mit den Vereinigten Staaten haben den
Erfolg gehabt, daß das-Verbot der Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch
amerikanischen Ursprungs aufgehoben und für den gesummten Waarenverkehr
zwischen beiden Ländern das gegenseitige Meistbegünstigungsrecht außer Zweifel
gestellt worden ist. Zur Aushebung des im Verwaltungswege eingeführten
Petroleuinfaßzolls hat der Bundesrath sich bisher nicht entschließen können, und
es bleibt jetzt abzuwarten, welche Art der Erledigung die vom Reichstage zur Be-
rücksichtigung überwiesenen Petitionen finden werden Wir halten die Versetzuna
der Petroleumfässer aus Nr. I3f unter I3e des Zolltarifs für den besten Aus-
weg aus einer stark verfahrenen Situation. Die Einnahme aus dem Faßzoll ist
an ltd? eine sehr geringe, aber nur. weil der Zoll in fast voller Höbe meistens
kur Erledigung von Faßzollscheinen an die Exporteure leerer Fässer gezahlt wird
darunter in neuerer Zeit an die Inhaber von Faßfabriken, welche in Folge des
größeren Umfanges, den die Petroleumeinfuhr in Tankschiffen angenommen bat.
'm Zollgebiet errichtet worden sind. Die Zolleinnahme steht deshalb zu der den
Zollbeamten durch den Faßzoll verursachten Arbeit in einen, sehr ungünstigen
„Die erfolgreiche» Bemühungen der Vereinigten Staaten, ihren Erzeugnissen
auf sttdamerikanischen Märkten einen Zollschutz gegen Lie Einfi.br aus nicht' meist
begünstigten Landern zu sichern, machen den Abschluß von Meistbegünstigt»,gs-
vertragen zwischen Deutschland und denjenigen südamerikanischen Staaten, mit denen
solche zur Zeit nicht bestehen, zu einer nicht unwichtigen Ausgabe für die deutsche
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konnte, zu vermeiden wären." *
o. Provin; posen.
Handelskammer zu Bromberg.
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