Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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geringer  Trost  sein,  wenn  sie  sich  überzeugen,  das;  die  Interessenten  dec-  benachbarten
Rußland,  mit  dein  naturgemäß  ein  erleichterter  Güteraustausch  allseitig  nur  Por
theile  bieten  kann,  nicht  weniger  unter  dein  Drucke  dec-  erschwerten  Verkehrs
leiden.  Gleichwobl  müssen  wir  nach  wie  vor  die  Hobe  Bedeutung  der  Bertrage
Politik  voll  und  ganz  anerkennen,  welche  äußerst  vortbeilbast  auch  in  dein  Gesetze
vom  30.  Januar  1*92  über  die  Anwendung  der  vertragemäßigen  Zollsätze  auf  tae
in  den  verschiedenen  Lagern  und  Niederlagen  befindliche  Getreide,  Holz  und  Wein,
sowie  betreffend  die  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollbefreiungen  und  Zoll
ermäßigungen  gegenüber  den  nicht  meistbegünstigten  Staaten  zum  Ausdruck  kam
und  in  den  betheiligtcn  Handelskreisen  mit  großer  Befriedigung  anerkannt  wurde....
In  vollem  Umfange  jedoch  dürften  alle  die  weitgehenden  und  dennoch  ivobl
begründeten  Erwartungen  fick'  erst  daun  erfüllen,  wenn  cs  gelingt,  einen  erleichterten
Güteraustausch  möglichst  durch  einen  Handelsvertrag  auch  mit  Rußland  berbei
zuführen.  Bei  nüchterner  Erwägung  der  Sachlage  müßte  letzterer  den  eigenen
Schaden  wahrgenommen  baden,  den  es  selbst  sich  durch  seine  probibitivc  Zollpolitik
und  Berkehrserschwernissc  zufügt,  und  worunter  besonders  unsere  östlichen  Nachbargebiete
  in  steigendem  Maaße  zu  leiden  haben.  Der  sich  erweiternde  zollpolitische
Zusammenschluß  der  mitteleuropäischen  Staaten  wird,  das  glauben  wir,  nicht  ohne
Rückwirkung  auf  Rußland  bleiben  und  dasselbe  zum  Abschluß  eines  den  beiderseitigen ­
  Wirtschaftsinteressen  gleich  v  orche  il  basten  Handelsvertrages  geneigt  machen.
In  dieser  Hoffnung  haben  wir  freudig  auch  die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn
  und  anderen  Staaten  begrüßt,  trotzdem  die  Differentialzölle,  wie  dies  in
unserem  letzten  Berichte  dargethan  ist,  einzelne  und  nicht  unbedeutende  Gewerbs
zweige  unseres  Bezirks  nachtbeilig  beeinflussen.  Boraussichtlich  wird  diese  Sck'ädigung
nur  eine  vorübergehende  sein,  »nd  die  fortschreitende  Bertragspolitik  Deutschlands
endlich  auch  seinen  östlichen  Grenzgebieten  die  erhofften  Segnungen  bringen."
Handelskammer  zu  Posen.
„Angesichts  der  einen  Tbeil  des  Berichtsjahres  ausfüllenden  Berhaubluug«»
des  Reichstages  über  die  Handelsverträge  und  des  Abschlusses  dieser  Berträge  selbst
hatten  wir  Veranlassung,  uns  mit  der  Frage  der  Zollbehandlung  des  Getreides
nach  dem  Inkrafttreten  der  Berträge  zu  beschäftigen  In  der  Erwägung,  daß  die
Feststellung  des  Ursprungs  für  solches  Getreide,  welches  am  Tage  des  In  krack
tretens  der  Handelsverträge  in  deutschen  Zollausschüssen,  Freihäfen,  Freibezirken
oder  zollfreien  Lägern  vorbanden  oder  von  deutschen  Händlern  im  Auslande  fest
gekauft,  aber  noch  auf  dem  Wege  nach  Deutschland  ist.  schwer  oder  unmöglich
sein,  mit  der  differentiellen  Zollbehandlung  solchen  Getreides  also  eine  empfindliche
Schädigung  des  betbeiligte»  Getreidehandels  verbunden  sein  würde,  haben  wir
keinen  Anstand  genommen,  im  Anschlüsse  an  die  Petition  der  drei  Hanseatischen
Handelskammern  vom  12.  December  1891  den  hoben  Reichstag  zu  bitten,  derselbe
wolle  dahin  wirken,
„daß  das  am  Tage  der  Genehmigung  der  Handelsverträge  in  deutschen
Zollausschüssen,  Freihäfen,  Freibezirken  oder  zollfreien  Lägern  befindliche
oder  nachweislich  vor  diesem  Tage  von  deutscheu  Händlern  im  Auslande
gekaufte  Getreide  nach  dem  1.  Februar  1892  auch  ohne  Rack,weis  des
Ursprungs  aus  einem  Bertragsstaate  zu  den  ermäßigten  Sätzen  der  Bertragütarife
  in  den  freien  Verkehr  des  deutschst;  Zollgebietes  eingeführt
werden  könne."
            
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