Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Werbegerichte,i, sowie den Abschluß der neuen deutschen Handelsverträge mit 
Oefterreich-Ungarn, der Schweiz. Stalten und Belgien . . . Was die nenen deut 
schen Handelsverträge betrifft, so verhehlen wir „ns nicht, daß durch dieselben 
keineswegs eine wirksaine Erleichterung der internationalen Arbeitstheiluug, wie 
solche vom principiellen Standpunkte erwünscht sein möchte, herbeigeführt worden 
ist, ja daß sogar die tbatsächliche» Erleichterungen, welche die neuen Verträge 
bieten, vielfach sehr geringe sind — immerhin gebührt demselben aber das große 
Verdienst, das; sie auf einem nicht nnbeträchllichen Gebiete Mitteleuropas den 
Verkehr für die Dauer von 12 Jahren vor neuen plötzlichen Störungen und 
Hemmnissen durch Zollerhöhungen gesichert haben." 
Handelskammer zu Halle a. d. S. 
„Wegen des Abschlusses eines Handel ^Vertrages mit Oesterreich Ungarn, Italien, 
Belgien und der Schweiz haben mehrfach Erhebungen angestellt werden müssen, 
wie auch Verhandlungen int Schoße der Kammer, in den Jahren 1890 und 1891 
darüber stattgefunden haben. Aus den vielfachen Umfragen und Berathungen 
wollen wir an dieser Stelle nur hervorheben, daß wegen des Abschlusses eines 
Handelsvertrages mit Oesterreich-Nugarn re. eine mehrmalige Berichterstattung au 
den Herrn Minister für Handel und Gewerbe stattgefunden hat, wie auch die 
Handelskammer mit dem Präsidium des Deutschen Handeletagcs in der gleichen 
Angelegenheit einen ausführlichen Schriftwechsel zu führen Veranlassung nahm. 
Die Stellungnahme der Handelskammer in der Frage des Abschlusses eines 
Handelsvertrages mit Oesterreich Ungarn wie auch mit anderen niitteleuropäifchcu 
Staaten ging dahin, daß sie diese Thätigkeit der Regierung mit Freude begrüßte, 
da sie eine engere Aneinanderkettung der mitteleuropäischen Staaten in wirthschaft 
licher Hinsicht als eine Rothwcndigkeit für die wirthschaftliche Entwickelung dieser 
Staaten betrachten mußte, um gegenüber den sonstigen großen Zollverbänden kräf 
tig auftreten zu können. Die Handelsverträge mit Oefterreich-Ungarn. Italien. 
Belgien und der Schweiz find mit dem l. Februar 1XH2 in Kraft getreten. Ueber 
die Wirkungen können mit einiger Sicherheit bei de» nur in ganz geringem Grade 
ermäßigten Zollsätzen vor der Hand noch keine Mittheilungen gemacht werden." 
weiteste der Kaufmannschaft zu Mastdcburst. 
„Für die äußere Handelspolitik war das verflossene Jahr ein höchst bedeut- 
saines. Der Ablauf der Handelsverträge mit einer Reihe von Staaten, so mit 
OesterreichUngarn, Italien, der Schweiz. Belgien, machte Verhandlungen über 
neue Verträge nöthig, welche Verhandlungen zu dem freudig zu begrüßenden Er 
gebnisse des Abschlusses neuer, dem Deutschen Reiche im großen Ganzen nicht un 
günstiger Handelsverträge führten. Wenn auch, wie leicht begreiflich, nicht allen 
von der deutschen Industrie gehegten Wünschen in diesen Handelsverträgen Rechnung 
getragen werden konnte, so sind sie doch in zweierlei Hinsicht als durchaus erfreu 
lich zu betrachten: einmal, weil in ihnen mit dem unseres Erachtens auf die Dauer 
nicht ungefährlichen Systeme einer Hochschutzpolitik gebrochen wurde, deren Fort- 
setzung den deutschen Export voraussichtlich immer empfindlicher geschädigt hätte, 
und dann, weil sie eine Stabilität der Zollverhältnisse aus einen immerhin nicht 
nnbeträchtlichen Zeitraum von 12 Jahren mit sich gebracht haben. Daß eine Ein 
kehr in Bezug auf die Zollpolitik vounöthen war, sollte das Deutsche Reich nicht 
bald isolirt dastehe» und seiner auf den ausländischen Markt angewiesenen mächtigen
	        
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