Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Zollerleichterungen  des  anderen  Theils  als  werthvolle  Zugeständnisse  betrachten
werden,  welche  auf  Artikel  Bezug  haben,  deren  Export  ihnen  selbst  möglich,  deren
Import  aber  für  den  anderen  Theil  wirthschastli'ches  Bedürfnis,  ist.
»Wie  wir  schon  oben  sagten,  betrachten  wir  die  soeben  mit  den  Handelsverträgen ­
  vollzogene  Action  als  einen  Schritt  auf  der  Bahn  des  wirthschafte
politischen  Systcmwechsels  und  wir  können  nur  wünschen,  das;  diese  Babn
auch  weiterhin  innegehalten  wild.  War  es  das  angebliche  nationale  Produzenteninteresse, ­
  welches  im  Jabre  187!)  in  den  maßgebenden  .^reisen  den  Umschwung
der  wirthschaftspolitischen  Stimmung  hervorrief,  so  bat  die  12  jährige  praktische
Ersahrnng  die  Einsicht  zur  Folge  gehabt,  daß  durch  das  Hochschutzzollsystem  nicht
allein  die  Interessen  der  Consumtion  und  des  Handels  sondern  vielfach  auch  und
in  immer  steigendem  Maße  diejenigen  der  deutschen  Production  auf  das  empfind
lichste  geschädigt  worden  sind.  Den  Zollerhöhungen  des  Inlandes  folgten  als
natürliche  Reaction  ebensolche  im  Auslande;  Ueberproduction  und  mangelnder
Absatz  war  beider  nothwendige  Folge.  Bon  den  Maßnahmen  des  Auslandes  hat
aber  wohl  schließlich  keine  einzige  so  sehr  dazu  beigetragen,  in  weiten  Kreisen  die
Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeit  der  wirthschaftspolitischen  Umkehr  zu  verbreiten, ­
  als  die  jüngste  Tariferhöhung  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika. ­
  Wie  der  Morrilltarif  von  >861  zu  dem  handelspolitischen  Zusammenschluß ­
  der  europäischen  Staaten  zu  Beginn  der  60er  Jahre  in  erheblichem  Maße
beigetragen  hat,  so  ist  auch  die  McKinley-Bill  von  I8!>0!>!  auf  die  jüngste  Gestai
  tun  g  der  europäischen  Handelsbeziehungen  nicht  ohne  Einfluß  gewesen.  Sie
hat  insbesondere  auch  dem  deutschen  Absatz  Wunden  geschlagen,  an  denen  derselbe
noch  Jabre  lang  kranken  wird.  Hoffen  wir,  daß  cs  mit  Hilfe  nicht  nur  der  bereite
abgeschlossenen,  sondern  auch  noch  neuer  Handelsverträge  gelingen  möge,  Ersatz  an
Stelle  der  verlorenen  Gebiete  zu  finden.  Es  sind  ja  bereits  heute  derartige  weitere
Vertragsverhandlungen  zwischen  Deutschland  und  auswärtigen  Staaten  angeknüpft.
Für  den  hiesigen  Jndustriebezirk  kommen  von  diesen  insbesondere  diejenigen  mit
Spanien  in  Betracht."
Handelskammer  zu  Bochum.
„Neben  diesen  Gesetzen  sind  vor  Allem  die  vom  Deutschen  Reich  »nd  Oesterreich-Ungarn, ­
  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  aus  die  Dauer  von  12  Jahren
abgeschlossenen  Handelsverträge  hervorzuheben.  Nachträglich  eine  eingehende  Kritik
an  diesen  Verträgen  zu  üben,  erscheint  uns  müßig.  Indessen  glauben  wir  doch,
daß  durch  die  Verträge  neben  der  Benachtbeiligung  der  Landwirthschaft  ver
fchiedenen  Industriezweigen  Opfer  auferlegt  worden  sind,  zu  denen  die  unserer
vaterländischen  Produktion  im  Allgemeinen  gewährten  Vortheile  nicht  im  richtigen
Verhältniß  stehen,  namentlich  da  die  den  Vertragsstaatcn  bewilligten  Zoll
ermäßigungen  auch  allen  sonstigen  meistbegünstigten  Ländern  zu  Gute  kommen.
Insbesondere  gilt  dies  von  dem  Handelsverträge  mit  der  Schweiz,  welcher  unserer
Ausfuhr  statt  einer  Ermäßigung  der  Zollsätze  des  Tarifs  von  1881  zahlreiche  Zoll
erhöhungen  bringt  und  der  Schweizerischen  Ausfuhr  nach  Deutschland  namhafte
Vortheile  gewährt.  Gerade  bei  denjenigen  Waaren,  deren  Werth  bei  der  Ausfuhr
nach  der  Schweiz  am  meisten  ins  Gewicht  fällt,  beträgt  die  Zollerhöhung  mitunter
das  Drei-  bis  Sechsfache  des  bisherigen  Zollsatzes,  so  daß  der  Absatz  nach  der
Schweiz  sich  ohne  Zweifel  wesentlich  vermindern  wird.  Wir  können  auch  nicht
umhin,  unser  Bedauern  darüber  auszusprechen,  daß  vor  Abschluß  der  Handels-
            
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