Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Formen angenommen haben würden, wenn die Reiche-regierung, da eine nach 
trägliche parlamentarische Verhandlung ausgeschlossen war, vor dem Beginn der 
Unterhandlungen mit den VertragSmächten der Industrie Gelegenheit hätte geben 
wollen, sich über ihre Anschauungen. Bedürfnisse und Wünsche ebenso auszusprechen, 
wie die österreichische Industrie es gekonnt und die deutschen Handelsinteressenten 
eg — sei eS auf Befragen, sei eö aus eigener Initiative — gethan baden. 
„ES ist nicht die Absicht, durch die eingehende Behandlung dieses so unend 
lich schwierigen LhemaS eine retrospective Kritik zu üben, sondern nur den Nach 
weis zu führen, daß und weshalb die Handelskammer es im Interesse de. von 
ihr vertretenen Industrien so tief bedauern muß, wenn in den wichtigsten wirth- 
schaftlichen Fragen durch Ncbergehung der Nächstbetheiligten in den vorbereitenden 
Stadien der Gesetzgebung, auch nur vorübergehend, Spannungen hervorgerufen 
werden, die so gut zu vermeiden gewesen wären und die doch nicht immer nach 
träglich beseitigt und ausgeglichen werden kennen." 
Handelskammer zu Hagen. 
„Die am Schlüsse des Berichtsjahres bekannt gewordenen von Seiten des 
Deutschen Reiches abgeschlossenen Handelsverträge sind in den hiesigen Kreisen 
ziemlich kühl aufgenommen, da sie die Hoffnung auf Erleichterung des Exports 
der Eisen- und Stahlwaaren bezw. Beseitigung der übermächtigen Eoncurrenz des 
Auslandes in einzelnen Zweigen der Eisen-, Textil- und Papierindustrie nicht ent 
sprochen haben. Da die Verträge mit Februar des laufenden Jahres thätsächlich 
in Kraft getreten sind, so wollen wir nicht näher darauf eingehen, um einem 
späteren Berichte über die Wirkung derselben nicht vorzugreifen." 
Handelskammer des Kreises Iserlohn. 
„Die Hoffnungen, welche die hiesige Industrie auf den Abschluß der Handels 
verträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz gesetzt hatte, 
haben sich wenig erfüllt. Besonders haben die Abmachungen mit Oesterreich und 
der Schweiz große Enttäuschung hervorgerufen. Die Tarisermäßigungen, welche 
beide Staaten der deutschen Einfuhr von Eisen- und Metallwaaren gewährt haben, 
sind von geringer Bedeutung. Die Schweiz hatte kurz vorher hohe Schutzzölle 
eingeführt und Oesterreich hat die Tarifsätze von 1878 und 1882 noch im Jabre 1887 
mit dem ausgesprochenen Zwecke erhöht, bei zukünftigen Vertragsverbandlungen 
den nöthigen Spielraum für Ermäßigungen zu gewinnen. Diese Ermäßigungen 
stehen aber in keinem Verhältnisse zu den früheren Erhöhungen. Die Zugeständ- 
nisse Oesterreichs betreffen außerdem vorzugsweise solche Fabrikate, welche wegen 
der billigeren Herstellung in Oesterreich überhaupt nicht von hier aus auch bei 
niedrigen Zollsätzen dorthin eingeführt werden können. Der Hauptwertb, welchen 
die neuen Vertrage haben, liegt in der Stabilität der Zölle. Freilich wird diese 
Stabilität unter den vorliegenden Umständen inehr den Industriellen Oesterreichs 
und der Schweiz zu Gute kommen, indem diese sich bei den niedrigen deutschen 
Zöllen aus den Absatz im deutschen Reiche einrichten können, während der deutsche 
Fabrikant bei den hohen Tarifen dieser Vertragsstaaten auf eine weitere Aus 
dehnung des bisherigen Verkehrs nicht h.ffcn kann. Man beklagt sich dabcr in 
den hiesigen gewerblichen Kreisen, daß die Wünsche österreichischer Industrieller 
bei Abschließung der Verträge größere Berücksichtigung erfahren haben, als dies für 
die diesseitigen Anträge der Fall gewesen ist. Die unklare Fassung vieler ^arif-
	        
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