36
Formen angenommen haben würden, wenn die Reiche-regierung, da eine nach
trägliche parlamentarische Verhandlung ausgeschlossen war, vor dem Beginn der
Unterhandlungen mit den VertragSmächten der Industrie Gelegenheit hätte geben
wollen, sich über ihre Anschauungen. Bedürfnisse und Wünsche ebenso auszusprechen,
wie die österreichische Industrie es gekonnt und die deutschen Handelsinteressenten
eg — sei eS auf Befragen, sei eö aus eigener Initiative — gethan baden.
„ES ist nicht die Absicht, durch die eingehende Behandlung dieses so unend
lich schwierigen LhemaS eine retrospective Kritik zu üben, sondern nur den Nach
weis zu führen, daß und weshalb die Handelskammer es im Interesse de. von
ihr vertretenen Industrien so tief bedauern muß, wenn in den wichtigsten wirth-
schaftlichen Fragen durch Ncbergehung der Nächstbetheiligten in den vorbereitenden
Stadien der Gesetzgebung, auch nur vorübergehend, Spannungen hervorgerufen
werden, die so gut zu vermeiden gewesen wären und die doch nicht immer nach
träglich beseitigt und ausgeglichen werden kennen."
Handelskammer zu Hagen.
„Die am Schlüsse des Berichtsjahres bekannt gewordenen von Seiten des
Deutschen Reiches abgeschlossenen Handelsverträge sind in den hiesigen Kreisen
ziemlich kühl aufgenommen, da sie die Hoffnung auf Erleichterung des Exports
der Eisen- und Stahlwaaren bezw. Beseitigung der übermächtigen Eoncurrenz des
Auslandes in einzelnen Zweigen der Eisen-, Textil- und Papierindustrie nicht ent
sprochen haben. Da die Verträge mit Februar des laufenden Jahres thätsächlich
in Kraft getreten sind, so wollen wir nicht näher darauf eingehen, um einem
späteren Berichte über die Wirkung derselben nicht vorzugreifen."
Handelskammer des Kreises Iserlohn.
„Die Hoffnungen, welche die hiesige Industrie auf den Abschluß der Handels
verträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz gesetzt hatte,
haben sich wenig erfüllt. Besonders haben die Abmachungen mit Oesterreich und
der Schweiz große Enttäuschung hervorgerufen. Die Tarisermäßigungen, welche
beide Staaten der deutschen Einfuhr von Eisen- und Metallwaaren gewährt haben,
sind von geringer Bedeutung. Die Schweiz hatte kurz vorher hohe Schutzzölle
eingeführt und Oesterreich hat die Tarifsätze von 1878 und 1882 noch im Jabre 1887
mit dem ausgesprochenen Zwecke erhöht, bei zukünftigen Vertragsverbandlungen
den nöthigen Spielraum für Ermäßigungen zu gewinnen. Diese Ermäßigungen
stehen aber in keinem Verhältnisse zu den früheren Erhöhungen. Die Zugeständ-
nisse Oesterreichs betreffen außerdem vorzugsweise solche Fabrikate, welche wegen
der billigeren Herstellung in Oesterreich überhaupt nicht von hier aus auch bei
niedrigen Zollsätzen dorthin eingeführt werden können. Der Hauptwertb, welchen
die neuen Vertrage haben, liegt in der Stabilität der Zölle. Freilich wird diese
Stabilität unter den vorliegenden Umständen inehr den Industriellen Oesterreichs
und der Schweiz zu Gute kommen, indem diese sich bei den niedrigen deutschen
Zöllen aus den Absatz im deutschen Reiche einrichten können, während der deutsche
Fabrikant bei den hohen Tarifen dieser Vertragsstaaten auf eine weitere Aus
dehnung des bisherigen Verkehrs nicht h.ffcn kann. Man beklagt sich dabcr in
den hiesigen gewerblichen Kreisen, daß die Wünsche österreichischer Industrieller
bei Abschließung der Verträge größere Berücksichtigung erfahren haben, als dies für
die diesseitigen Anträge der Fall gewesen ist. Die unklare Fassung vieler ^arif-