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verletzt glauben, allgemeine Befriedigung hervorgerufen. Wenn auch diese Verträge
uno von dem idealen Zustande deo freien Güteranotauscheo unter den Nationen
noch weit entfernt lassen, da co außerhalb der Macht eines einzelnen Staateo wie
Deutschland liegt, die anderwärts herrschenden Anschauungen über die unbedingte
Nothwendigkeit hoher Schutzzölle aufzuheben, so bezeichnen diese Verträge doch einen
Fortschritt auf dem Wege zu freierem Güteraustausch und beendigen den seither
üblichen Gebrauch der fortgesetzten Anziehung der Zellschraube auf längere Zeit.
Wir erwarten von den Handelsverträgen keinen allgemeinen Umschwung des
europäischen Geschäftsverkehrs — dazu sind die Veränderungen im Zollsysteme
nicht wesentlich genug —, aber wir versprechen uns mannigfache Erweiterungen
des deutschen Absatzfeldes und freuen uns der Sicherheit und Ruhe, welche sie
unserer Industrie für zwölf Jahre gewähren. Ein Bedauern über zu wenig oder
nicht Erreichtes und Wünsche nach weiterem Vorgehen in der Richtung der Handels-
vertrüge anoznsprechen enthalten wir uno an dieser Stelle, da wir einerseits in die
weitgehenden Bemühungen unserer Staatoleitung, das Höchstmögliche zu erlangen,
alles Vertrauen setzen und andeierscitS das Einleben und eine praktische Hand-
babnng der neugeschaffenen Verkebrobedingungen für erforderlich halten, ehe neue
Dünsche vorgebracht werden können.
„Bereits Ende November 1886. vor Ablauf des deutsch österreichischen Handels
vertrages vom 23. Mai 1881, hatten wir den hiesigen Handels, und Gewerbestand
aufgefordert, seine Ansichten und Wünsche über die Erneuerung des Handels-
Vertrages auszusprechen. Die aus Grund dieser Umfrage erhaltene Auskunft wurde
dem Herrn Handelsminister am 28. December 1886 überreicht. Gleichzeitig batte
der Ausschuß dcS Deutschen HandclstageS die Mitglieder desselben ersucht, ihm
die besonderen Erfahrungen kundzugeben, welche hinsichtlich der Handelsbeziehungen
mit Oesterreich-Ungarn gemacht worden, sowie auch die Anträge, welche für die
einzuleitenden Verhandlungen hieran zu knüpfen wären. Dieser Aufforderung ent
sprachen 6!) Mitglieder (darunter auch die Handelskammer Frankfurt a. MZ. In
einer umfangreichen und gediegenen Denkschrift wurden diese Gutachten Seitens
des Präsidiums des Hantelstages zusammengefaßt und der Staatsregierung überreicht.
Von allgemeinen Gesichtspunkten wurden insbesondere besprochen: der Werth der
Handelsverträge im Wirthschaftslebcn der Kulturvölker; die Sicherung der Stabilität
der Handelsbeziehungen durch Tarifverträge; die Fragen der Herkunft und des
Ursprunges deutscher Waaren; die Erfordernisse für Nationalisirnng der Waaren;
das Differcntialzollsystcm u. s. w. Der folgende Theil der Denkschrift behandelte
eingehend die verschiedenen Waarengattungen in 4!» Larifklassen. Wir sprachen
NUS schon damals, zum Zwecke der Erleichterung des gegenseitigen Vei-kehre und
im Interesse der Stabilität der geschästlichcn Beziehungen für den Abschluß eines
neuen Handelsvertrages verbunden mit einem Ccnventionaltarif aus. und
wünschten ausdrücklich die Aufnahme der Meistbegünstigungsklausel.
„Später, am 18. September 18!>0, richteten wir abermals, um den Einfluß
zu ermitteln lind festzustellen, welchen der inzwischen in Krast getretene österreichische
Zolltarif voin 26. Mai 1887 mit seinen späteren Zusatzbestimmungen auf unseren
Handelsverkehr gehabt hatte, an die Handel- und Gewerbetreibenden unseres Bezirks
ein Rundschreiben mit nachstehende» Fragen: .
1) Welchen Einfluß auf Ihren Verkehr mit Oesterreich-Ungarn übt der
österreichische Zolltarif vein 26. Mai 1887. bezw. dessen spätere Zusätze