Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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verletzt glauben, allgemeine Befriedigung hervorgerufen. Wenn auch diese Verträge 
uno von dem idealen Zustande deo freien Güteranotauscheo unter den Nationen 
noch weit entfernt lassen, da co außerhalb der Macht eines einzelnen Staateo wie 
Deutschland liegt, die anderwärts herrschenden Anschauungen über die unbedingte 
Nothwendigkeit hoher Schutzzölle aufzuheben, so bezeichnen diese Verträge doch einen 
Fortschritt auf dem Wege zu freierem Güteraustausch und beendigen den seither 
üblichen Gebrauch der fortgesetzten Anziehung der Zellschraube auf längere Zeit. 
Wir erwarten von den Handelsverträgen keinen allgemeinen Umschwung des 
europäischen Geschäftsverkehrs — dazu sind die Veränderungen im Zollsysteme 
nicht wesentlich genug —, aber wir versprechen uns mannigfache Erweiterungen 
des deutschen Absatzfeldes und freuen uns der Sicherheit und Ruhe, welche sie 
unserer Industrie für zwölf Jahre gewähren. Ein Bedauern über zu wenig oder 
nicht Erreichtes und Wünsche nach weiterem Vorgehen in der Richtung der Handels- 
vertrüge anoznsprechen enthalten wir uno an dieser Stelle, da wir einerseits in die 
weitgehenden Bemühungen unserer Staatoleitung, das Höchstmögliche zu erlangen, 
alles Vertrauen setzen und andeierscitS das Einleben und eine praktische Hand- 
babnng der neugeschaffenen Verkebrobedingungen für erforderlich halten, ehe neue 
Dünsche vorgebracht werden können. 
„Bereits Ende November 1886. vor Ablauf des deutsch österreichischen Handels 
vertrages vom 23. Mai 1881, hatten wir den hiesigen Handels, und Gewerbestand 
aufgefordert, seine Ansichten und Wünsche über die Erneuerung des Handels- 
Vertrages auszusprechen. Die aus Grund dieser Umfrage erhaltene Auskunft wurde 
dem Herrn Handelsminister am 28. December 1886 überreicht. Gleichzeitig batte 
der Ausschuß dcS Deutschen HandclstageS die Mitglieder desselben ersucht, ihm 
die besonderen Erfahrungen kundzugeben, welche hinsichtlich der Handelsbeziehungen 
mit Oesterreich-Ungarn gemacht worden, sowie auch die Anträge, welche für die 
einzuleitenden Verhandlungen hieran zu knüpfen wären. Dieser Aufforderung ent 
sprachen 6!) Mitglieder (darunter auch die Handelskammer Frankfurt a. MZ. In 
einer umfangreichen und gediegenen Denkschrift wurden diese Gutachten Seitens 
des Präsidiums des Hantelstages zusammengefaßt und der Staatsregierung überreicht. 
Von allgemeinen Gesichtspunkten wurden insbesondere besprochen: der Werth der 
Handelsverträge im Wirthschaftslebcn der Kulturvölker; die Sicherung der Stabilität 
der Handelsbeziehungen durch Tarifverträge; die Fragen der Herkunft und des 
Ursprunges deutscher Waaren; die Erfordernisse für Nationalisirnng der Waaren; 
das Differcntialzollsystcm u. s. w. Der folgende Theil der Denkschrift behandelte 
eingehend die verschiedenen Waarengattungen in 4!» Larifklassen. Wir sprachen 
NUS schon damals, zum Zwecke der Erleichterung des gegenseitigen Vei-kehre und 
im Interesse der Stabilität der geschästlichcn Beziehungen für den Abschluß eines 
neuen Handelsvertrages verbunden mit einem Ccnventionaltarif aus. und 
wünschten ausdrücklich die Aufnahme der Meistbegünstigungsklausel. 
„Später, am 18. September 18!>0, richteten wir abermals, um den Einfluß 
zu ermitteln lind festzustellen, welchen der inzwischen in Krast getretene österreichische 
Zolltarif voin 26. Mai 1887 mit seinen späteren Zusatzbestimmungen auf unseren 
Handelsverkehr gehabt hatte, an die Handel- und Gewerbetreibenden unseres Bezirks 
ein Rundschreiben mit nachstehende» Fragen: . 
1) Welchen Einfluß auf Ihren Verkehr mit Oesterreich-Ungarn übt der 
österreichische Zolltarif vein 26. Mai 1887. bezw. dessen spätere Zusätze
	        
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