Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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krieg zwischen Italien und Frankreich entbrannt war. mußte die Thätigkeit der 
Handelskammer hauptsächlich daraus gerichtet sein, die bei den Ursprungs 
zeugnissen nach Italien zu beobachtenden Vorschriften vor jeder Verschärfung 
zu bewahren und dem biesigcn Handelsverkehr so viel wie möglich anzupassen. 
Der darüber mit den deutschen und italienischen Behörden gepflogene Schriftwechsel 
umfaßt etwa 20 Nummern. Auf die Eingabe an den Herrn Handelsminister vom 
15. October 1888 gegen die Schädigung des deutschen Zwischenhandels hatten wil 
den Erfolg, daß die Königlich italienische Regierung sich bereit erklärte, „den 
Tarif des deutsch-italienischen Handelsvertrages auch auf nicht-deutsche, aus deutscher! 
Zollniederlagen stammende Waaren nicht-französischen Ursprungs dann anwenden 
zu lassen, wenn dieselben von einem, Seitens der deutschen Zollbehörde ausgestellten 
Ursprungszeugnisse begleitet und zugleich mit einer von dieser Behörde ausgestellten 
Bescheinigung darüber versehen sind, daß sie nicht ans französischen Niederlagen 
stammen." Im Ganzen sind in den Jahren 1888 bis 1891 einschließlich 29400 
Ursprungszeugnisse für Waarenscndungen hiesiger AuSsuhrhandler nach Italien auf 
der Kanzlei der Handelskammer ausgefertigt worden. 
„Gegen Ende des Jahres 1890 und Anfangs 1891 veranstalteten wie eine 
neue Umfrage in Bezug auf die bevorstehenden Zollvertrags-Verbandlungen mit 
Oesterreich-Ungarn und Italien. Unsere im März und April 1891 darüber ver 
faßten Denkschriften berichteten denk Herrn Minister eingebend über die auf diese 
Verhandlungen gesetzten Erwartungen. Solche wurden namentlich laut aus den 
Kreisen der Conservenfabriken, der Eisen- und der Schriftgießereien, der Scifen- 
Ulld Parfümeriefabriken, der chemischen Industrie, der Textilindustrie, der Kamm- 
gärn- und Kunstwollspinnereien, der Manufaktur-, Stoff- uud Strumpfwaaren-. 
sowie der Herrenkleiderfabrikcn. der Leder- und Galanteriewaaren-, der Papier- 
waarenfabriten. der Erzeugung lithographischer Kunstgegenstände, der Spielkarten- 
und der Tapeten-Jndustrie. ferner des Handels mit Häuten und Fellen, sowie des 
Edelsteinhandels. In diesen Denkschriften gelangte offen zum Ausdruck das Ein- 
verständniß der Vertreter obengenannter Industriezweige mit unseren Ansichten 
über die Schaffung eines Systems von Handelsverträgen, welches die 
wirtbschaitliche Lage des Reichs erfordere. Ausdrücklich befürworteten wir dabei 
eine „Ermäßigung unserer Argrarzölle, die bei der letzten Festsetzung 
durch Anträge aus dem Reichstag weit über die Regierungsvorlage hinaus erhöht, 
worden waren." Stabilität in den Zollsätzen. Gewährung eines natur 
gemäßen Güteraustausches, engerer Anschluß der Eulturvölter an 
einander, das waren die Ziele, welche wir für die Handelspolitik 
des Reichs aufstellten. 
„Auü den früheren Verhandlungen, welche sich auf Abänderung einzelner Be 
stimmungen des deutsch-schweizerischen Handelsvertrages vom 23. Mai 1881 
bezogen, sei hier nur erwähnt, daß wir im Laufe des Jahres 1886 der hiesigen 
Geschäftswelt folgende Fragen vorlegten: 
ņ. ob und in welchen Punkten eine Aenderung des Handelsvertrages mit 
der Schweiz den Interessen der deutschen Industrie entsprechen würde, 
y. in welcher Beziehung eine Aenderung gegenüber der schweizerischen Eid 
genossenschaft würde zugestanden werden können, obnc diesseitige Inter 
essen wesentlich zu schädigen. 
„Die uns daraufhin zugegangenen Aeußerungen, welche von der Art und der 
Ausdehnung der Geschäftsbeziebungen unseres Platzes mit der Schweiz ein deutliches
	        
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