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krieg zwischen Italien und Frankreich entbrannt war. mußte die Thätigkeit der
Handelskammer hauptsächlich daraus gerichtet sein, die bei den Ursprungs
zeugnissen nach Italien zu beobachtenden Vorschriften vor jeder Verschärfung
zu bewahren und dem biesigcn Handelsverkehr so viel wie möglich anzupassen.
Der darüber mit den deutschen und italienischen Behörden gepflogene Schriftwechsel
umfaßt etwa 20 Nummern. Auf die Eingabe an den Herrn Handelsminister vom
15. October 1888 gegen die Schädigung des deutschen Zwischenhandels hatten wil
den Erfolg, daß die Königlich italienische Regierung sich bereit erklärte, „den
Tarif des deutsch-italienischen Handelsvertrages auch auf nicht-deutsche, aus deutscher!
Zollniederlagen stammende Waaren nicht-französischen Ursprungs dann anwenden
zu lassen, wenn dieselben von einem, Seitens der deutschen Zollbehörde ausgestellten
Ursprungszeugnisse begleitet und zugleich mit einer von dieser Behörde ausgestellten
Bescheinigung darüber versehen sind, daß sie nicht ans französischen Niederlagen
stammen." Im Ganzen sind in den Jahren 1888 bis 1891 einschließlich 29400
Ursprungszeugnisse für Waarenscndungen hiesiger AuSsuhrhandler nach Italien auf
der Kanzlei der Handelskammer ausgefertigt worden.
„Gegen Ende des Jahres 1890 und Anfangs 1891 veranstalteten wie eine
neue Umfrage in Bezug auf die bevorstehenden Zollvertrags-Verbandlungen mit
Oesterreich-Ungarn und Italien. Unsere im März und April 1891 darüber ver
faßten Denkschriften berichteten denk Herrn Minister eingebend über die auf diese
Verhandlungen gesetzten Erwartungen. Solche wurden namentlich laut aus den
Kreisen der Conservenfabriken, der Eisen- und der Schriftgießereien, der Scifen-
Ulld Parfümeriefabriken, der chemischen Industrie, der Textilindustrie, der Kamm-
gärn- und Kunstwollspinnereien, der Manufaktur-, Stoff- uud Strumpfwaaren-.
sowie der Herrenkleiderfabrikcn. der Leder- und Galanteriewaaren-, der Papier-
waarenfabriten. der Erzeugung lithographischer Kunstgegenstände, der Spielkarten-
und der Tapeten-Jndustrie. ferner des Handels mit Häuten und Fellen, sowie des
Edelsteinhandels. In diesen Denkschriften gelangte offen zum Ausdruck das Ein-
verständniß der Vertreter obengenannter Industriezweige mit unseren Ansichten
über die Schaffung eines Systems von Handelsverträgen, welches die
wirtbschaitliche Lage des Reichs erfordere. Ausdrücklich befürworteten wir dabei
eine „Ermäßigung unserer Argrarzölle, die bei der letzten Festsetzung
durch Anträge aus dem Reichstag weit über die Regierungsvorlage hinaus erhöht,
worden waren." Stabilität in den Zollsätzen. Gewährung eines natur
gemäßen Güteraustausches, engerer Anschluß der Eulturvölter an
einander, das waren die Ziele, welche wir für die Handelspolitik
des Reichs aufstellten.
„Auü den früheren Verhandlungen, welche sich auf Abänderung einzelner Be
stimmungen des deutsch-schweizerischen Handelsvertrages vom 23. Mai 1881
bezogen, sei hier nur erwähnt, daß wir im Laufe des Jahres 1886 der hiesigen
Geschäftswelt folgende Fragen vorlegten:
ņ. ob und in welchen Punkten eine Aenderung des Handelsvertrages mit
der Schweiz den Interessen der deutschen Industrie entsprechen würde,
y. in welcher Beziehung eine Aenderung gegenüber der schweizerischen Eid
genossenschaft würde zugestanden werden können, obnc diesseitige Inter
essen wesentlich zu schädigen.
„Die uns daraufhin zugegangenen Aeußerungen, welche von der Art und der
Ausdehnung der Geschäftsbeziebungen unseres Platzes mit der Schweiz ein deutliches