Verträge mit seinen zunächst noch unwesentlichen Tarif-Aenderungen einen sofortigen
Einfluß aus unsre Export-Industrie zu üben geeignet sei, — nein, wir wissen wol'l.
das; im wirthschastlichen Leben der Nationen auch lang bestehende Irrthümer nicht
mit einem Schlage beseitigt werde» können; — die Bedeutung der Handels-Ver-
träge liegt vielmehr in der Umkehr vom bisherigen Wege, die ihren Ausdruck fand
in den Bestrebungen, jetzt wieder eine Aera friedlicher Verständignng und gegen
fettiger Zoll-Erleichternngen mit anderen Nationen einzuleiten, Bestrebungen, die
überall Anklang gefunden haben und somit die Bedeutung gewinnen, das; die
schutzzöllnerische Hochfluth ale- überwunden betrachtet werden kann. Wir wünschen
und hoffen, das; die Negierung aus dem einmal betretenen Weg der friedlichen
Eroberungen des Auslandes für unsere industriellen Erzeugnisse sortfahren wird,
und wir glauben, daß unseren, durch die socialpolitischen Gesetze der letzten Jabre
schwer belasteten Industrien nicht wirksamer Hülfe geleistet werden kann, als wenn
ihnen wieder die Bahn z» größerer Thätigkeit frei gemacht wird: dann wird auch
der ans dem Erwerbsleben jetzt lastende Druck wieder einer regeren Thätigkeit
weichen."
Handelskammer zu Limburg a. d. Lahn.
„Die mit Oesterreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien abgeschlossenen
Handelsverträge haben zwar die in sie gesetzten Erwartungen vieler Geschäfts
zweige nur in sehr bescheidenem Maße erfüllt, man darf aber doch wohl hoffen,
daß dieselben im Großen und Ganzen unserer Industrie zum Vortheile gereichen
werden. Für wesentlich erachten wir die Festlegung der Zolle auf einen Zeitraum
von 12 Jahren, wodurch der Industrie die Möglichkeit gegeben ist, auf einer für
längere Zeit gesicherten Grundlage ihre Einrichtungen für eine gedeihliche Weiter
entwickelung zu treffen und nicht wie bisher unverinutheten und tief eingreifenden
Aenderungen in den Zollbestiminungen des Inn- und Auslandes ausgesetzt zu sein,
welche oft die sorgfältigsten Berechnungen über den Hausen werfen."
Haudelskammer zu Wiesbadeu
„Als der Reichsanzeiger am 8. December IHi)l die neuen Handelsverträge
mit Oesterreich und Italien veröffentlichte, erfuhr die deutsche Handelswelt ;»»,
ersten Male etwas über das Ergebniß der langen Vertragsverhandlnngen. Ebenso
wurde von seiten der Regierung beim Abschluß der Handelsverträge mit der Schweiz
und Belgien verfahren. Ganz anders war man in Oesterreich-Ungarn und in der
Schweiz vorgegangen. Dort hatten bis zu den letzten Vertragsverhandlungen die
Industriellen eifrig mitgewirkt. Hier tannte man keine deutsche Geheimnißtbnerei,
die die Industrie selbst über den Zeitpunkt des Beginns der Vertrags-Verhandlungen
in Unkenntnis; hielt. Trotz aller Anerkennung des Fleißes der deutschen Vertrags
unterhändler, die jahrelang das Material für die Unterhandlungen ans Berichten,
Eingaben, aus Büchern und Zeitungen zusammengetragen und „gesichtet" hatten,
muß man doch gegenüber dem büreankratischcn Verfahren des deutschen Reichs,
dem freien, praktischen auch von den Engländern geübten Verhandlungssystcm den
Vorzug geben. Es war dieselbe Furcht vor „übereifrigen und vordringlichen An
sprüchen im Augenblick der eigentlichen Action", welche auch in den sechziger
Jahren die gänzliche Beiseitelassung von Handelskammern ». s. w. bei Abschluß
des französisch-preußischen Handelsvertrags verursacht hatte. Diese Furcht enthält
eigentlich mit den Vorwurf, daß die deutschen Handel- und Gewerbetreibenden