Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Verträge  mit  seinen  zunächst  noch  unwesentlichen  Tarif-Aenderungen  einen  sofortigen
Einfluß  aus  unsre  Export-Industrie  zu  üben  geeignet  sei,  —  nein,  wir  wissen  wol'l.
das;  im  wirthschastlichen  Leben  der  Nationen  auch  lang  bestehende  Irrthümer  nicht
mit  einem  Schlage  beseitigt  werde»  können;  —  die  Bedeutung  der  Handels-Verträge
  liegt  vielmehr  in  der  Umkehr  vom  bisherigen  Wege,  die  ihren  Ausdruck  fand
in  den  Bestrebungen,  jetzt  wieder  eine  Aera  friedlicher  Verständignng  und  gegen
fettiger  Zoll-Erleichternngen  mit  anderen  Nationen  einzuleiten,  Bestrebungen,  die
überall  Anklang  gefunden  haben  und  somit  die  Bedeutung  gewinnen,  das;  die
schutzzöllnerische  Hochfluth  ale-  überwunden  betrachtet  werden  kann.  Wir  wünschen
und  hoffen,  das;  die  Negierung  aus  dem  einmal  betretenen  Weg  der  friedlichen
Eroberungen  des  Auslandes  für  unsere  industriellen  Erzeugnisse  sortfahren  wird,
und  wir  glauben,  daß  unseren,  durch  die  socialpolitischen  Gesetze  der  letzten  Jabre
schwer  belasteten  Industrien  nicht  wirksamer  Hülfe  geleistet  werden  kann,  als  wenn
ihnen  wieder  die  Bahn  z»  größerer  Thätigkeit  frei  gemacht  wird:  dann  wird  auch
der  ans  dem  Erwerbsleben  jetzt  lastende  Druck  wieder  einer  regeren  Thätigkeit
weichen."
Handelskammer  zu  Limburg  a.  d.  Lahn.
„Die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  abgeschlossenen
Handelsverträge  haben  zwar  die  in  sie  gesetzten  Erwartungen  vieler  Geschäfts
zweige  nur  in  sehr  bescheidenem  Maße  erfüllt,  man  darf  aber  doch  wohl  hoffen,
daß  dieselben  im  Großen  und  Ganzen  unserer  Industrie  zum  Vortheile  gereichen
werden.  Für  wesentlich  erachten  wir  die  Festlegung  der  Zolle  auf  einen  Zeitraum
von  12  Jahren,  wodurch  der  Industrie  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  auf  einer  für
längere  Zeit  gesicherten  Grundlage  ihre  Einrichtungen  für  eine  gedeihliche  Weiterentwickelung ­
  zu  treffen  und  nicht  wie  bisher  unverinutheten  und  tief  eingreifenden
Aenderungen  in  den  Zollbestiminungen  des  Inn-  und  Auslandes  ausgesetzt  zu  sein,
welche  oft  die  sorgfältigsten  Berechnungen  über  den  Hausen  werfen."
Haudelskammer  zu  Wiesbadeu
„Als  der  Reichsanzeiger  am  8.  December  IHi)l  die  neuen  Handelsverträge
mit  Oesterreich  und  Italien  veröffentlichte,  erfuhr  die  deutsche  Handelswelt  ;»»,
ersten  Male  etwas  über  das  Ergebniß  der  langen  Vertragsverhandlnngen.  Ebenso
wurde  von  seiten  der  Regierung  beim  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  der  Schweiz
und  Belgien  verfahren.  Ganz  anders  war  man  in  Oesterreich-Ungarn  und  in  der
Schweiz  vorgegangen.  Dort  hatten  bis  zu  den  letzten  Vertragsverhandlungen  die
Industriellen  eifrig  mitgewirkt.  Hier  tannte  man  keine  deutsche  Geheimnißtbnerei,
die  die  Industrie  selbst  über  den  Zeitpunkt  des  Beginns  der  Vertrags-Verhandlungen
in  Unkenntnis;  hielt.  Trotz  aller  Anerkennung  des  Fleißes  der  deutschen  Vertragsunterhändler, ­
  die  jahrelang  das  Material  für  die  Unterhandlungen  ans  Berichten,
Eingaben,  aus  Büchern  und  Zeitungen  zusammengetragen  und  „gesichtet"  hatten,
muß  man  doch  gegenüber  dem  büreankratischcn  Verfahren  des  deutschen  Reichs,
dem  freien,  praktischen  auch  von  den  Engländern  geübten  Verhandlungssystcm  den
Vorzug  geben.  Es  war  dieselbe  Furcht  vor  „übereifrigen  und  vordringlichen  Ansprüchen ­
  im  Augenblick  der  eigentlichen  Action",  welche  auch  in  den  sechziger
Jahren  die  gänzliche  Beiseitelassung  von  Handelskammern  ».  s.  w.  bei  Abschluß
des  französisch-preußischen  Handelsvertrags  verursacht  hatte.  Diese  Furcht  enthält
eigentlich  mit  den  Vorwurf,  daß  die  deutschen  Handel-  und  Gewerbetreibenden
            
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