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für bedurft hätte, daß sie sich mit der neuerdings eingeschlagenen friedlichen
Handelspolitik auf dem richtigen Wege befindet, auf den die wahren wirth
stattlichen Interessen Deutschlands mit Nothwendigkeit hinwiesen, so würden
ihr diesen Beweis die nunmehr vorliegenden Urtheile aus den Kreisen der
nachstbetheiligten Gewerbtreibenden mit überwältigender Mehrbeit liefern.
Im Einzelnen wird allerdings an den Berträgen, insbesondere an den
vereinbarten Bertragstarifen, von vielen weiten eine zuweilen lebhafte oder
gar herbe Kritik geübt. Man bemängelt namentlich, daß die Zölle des
Auslands entweder nur in unveränderter Höhe gebunden oder nur um ein
Geringes ermäßigt worden seien, so daß dem Export deutscher gewerblicher
Erzeugnisse thatsächlich, keine oder nur wenig bedenkende Erleichterungen zu
Theil geworden seien. Wenn diese Kritik sich in einzelnen Berichten sogar
zu dein Ausspruch steigert, daß die von Deutschland erlangten Zugeständnisse
des Auslandes an Werth hinter den von ihm selbst gemachten Zugeständ
nissen weit zurückgeblieben und die deutschen Unterhändler mithin über-
vortheilt worden seien, so werden hierbei doch in unbilliger Weise die großen
Schwierigkeiten übersehen, welche dem Zustandekomlnen des ganzen Vertrags
Werkes sich entgegen gestellt haben. Die in Deutschland selbst seit dem
Jahre 1879 verfolgte Schutz- und Kampfzollpolitik hat bis in die neueste
Zeit in vielen auswärtigen Staaten Nachahmung gefunden; die deutsche
Reichsregiernng hatte deshalb naturgemäß bei den Verhandlungen vielfach
gegen dieselben handelspolitischen Anschauungen anzukämpfen, welche noch
bis vor Kurzem in der Zollgesetzgebung des eigenen Landes als allein richtig
und maßgebend angesehen waren. Grade der Bertrag mit der Schweiz,
welcherwegen des mit zahlreichen Erhöhungen ausgestatteten neuen schweizerischen
Generaltarifs eine besonders scharfe Kritik erfährt, liefert einen überzeugenden
Beleg hierfür, denn von einer ziemlich freihändlerischen Zollpolitik ist die
Schweiz nur allmälig durch die immer schroffer werdende Absperrungepolitik
ihrer vier großen Nachbarstaaten zu einem Kampfzollsystem gedrängt worden.
Die in den Verträgen zugestandenen Ermäßigungen deutscher Zölle,
die sich doch ebenfalls in bescheidenen Grenzen gehalten haben, werden nichts
destoweniger hin und wieder aus den betheiligten Industriezweigen als be
dauerliche Herabmittderungen des „ Schutzes der nationalen Arbeit" bezeichnet;
in einzelnen Fallen werden verhängnißvolte Folgen für die inländische
Industrie aus diesen Zollermäßigungen als 'ichec in Aussicht gestellt. Alan
wird aus diesen Klagen unabweisbar den Eindruck empfangen, daß eine
versöhnliche HandelsvertragSpolitik unmöglich werden würde, wenn sie von
der Zustimmung solcher schutzzöllnerischen Jndnstriekreise zur Berminderung
des einmal erlangten Zollschutzes abhängig gemacht werden sollte. Anderer
seits werden aber auch in vielen Berichten die eingetretenen Ermäßiglmgen