Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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für bedurft hätte, daß sie sich mit der neuerdings eingeschlagenen friedlichen 
Handelspolitik auf dem richtigen Wege befindet, auf den die wahren wirth 
stattlichen Interessen Deutschlands mit Nothwendigkeit hinwiesen, so würden 
ihr diesen Beweis die nunmehr vorliegenden Urtheile aus den Kreisen der 
nachstbetheiligten Gewerbtreibenden mit überwältigender Mehrbeit liefern. 
Im Einzelnen wird allerdings an den Berträgen, insbesondere an den 
vereinbarten Bertragstarifen, von vielen weiten eine zuweilen lebhafte oder 
gar herbe Kritik geübt. Man bemängelt namentlich, daß die Zölle des 
Auslands entweder nur in unveränderter Höhe gebunden oder nur um ein 
Geringes ermäßigt worden seien, so daß dem Export deutscher gewerblicher 
Erzeugnisse thatsächlich, keine oder nur wenig bedenkende Erleichterungen zu 
Theil geworden seien. Wenn diese Kritik sich in einzelnen Berichten sogar 
zu dein Ausspruch steigert, daß die von Deutschland erlangten Zugeständnisse 
des Auslandes an Werth hinter den von ihm selbst gemachten Zugeständ 
nissen weit zurückgeblieben und die deutschen Unterhändler mithin über- 
vortheilt worden seien, so werden hierbei doch in unbilliger Weise die großen 
Schwierigkeiten übersehen, welche dem Zustandekomlnen des ganzen Vertrags 
Werkes sich entgegen gestellt haben. Die in Deutschland selbst seit dem 
Jahre 1879 verfolgte Schutz- und Kampfzollpolitik hat bis in die neueste 
Zeit in vielen auswärtigen Staaten Nachahmung gefunden; die deutsche 
Reichsregiernng hatte deshalb naturgemäß bei den Verhandlungen vielfach 
gegen dieselben handelspolitischen Anschauungen anzukämpfen, welche noch 
bis vor Kurzem in der Zollgesetzgebung des eigenen Landes als allein richtig 
und maßgebend angesehen waren. Grade der Bertrag mit der Schweiz, 
welcherwegen des mit zahlreichen Erhöhungen ausgestatteten neuen schweizerischen 
Generaltarifs eine besonders scharfe Kritik erfährt, liefert einen überzeugenden 
Beleg hierfür, denn von einer ziemlich freihändlerischen Zollpolitik ist die 
Schweiz nur allmälig durch die immer schroffer werdende Absperrungepolitik 
ihrer vier großen Nachbarstaaten zu einem Kampfzollsystem gedrängt worden. 
Die in den Verträgen zugestandenen Ermäßigungen deutscher Zölle, 
die sich doch ebenfalls in bescheidenen Grenzen gehalten haben, werden nichts 
destoweniger hin und wieder aus den betheiligten Industriezweigen als be 
dauerliche Herabmittderungen des „ Schutzes der nationalen Arbeit" bezeichnet; 
in einzelnen Fallen werden verhängnißvolte Folgen für die inländische 
Industrie aus diesen Zollermäßigungen als 'ichec in Aussicht gestellt. Alan 
wird aus diesen Klagen unabweisbar den Eindruck empfangen, daß eine 
versöhnliche HandelsvertragSpolitik unmöglich werden würde, wenn sie von 
der Zustimmung solcher schutzzöllnerischen Jndnstriekreise zur Berminderung 
des einmal erlangten Zollschutzes abhängig gemacht werden sollte. Anderer 
seits werden aber auch in vielen Berichten die eingetretenen Ermäßiglmgen
	        
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