Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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nicht geringen Wertb. Die Wirkungen der Maßregel sind bis jetzt aber noch 
unbedeutend. Bor allem ist der Preis des amerikanischen Schweinefleisches im 
Verhältniß zu dem des einheimischen, noch zu hoch gewesen, außerdem sind aber 
die Ersparnisse der Einfuhr durch die gesundheitspolizeilichen und Zollschriften 
so erheblich, daß die Einfuhr sich bis jetzt noch nicht recht entwickeln konnte." 
Handelskammer zu Elberfeld. 
„Da unser Vaterland sich in seiner bisherigen Machtstellung ohne eine 
leistungsfähige Industrie nicht behaupten kann, so wird cs jetzt und später zu den 
wichtigsten Aufgaben der gesetzgebenden Factoren gehören müssen, mit allen Mitteln 
dahin zu wirken, daß die Lebensfähigkeit der Industrie durch entsprechende 
Förderung im Zulande, Erleichterung des Exports und sorgsame Verhütung einer 
übermäßigen Belastung der gewerblichen Thätigkeit erhalten bleibe. Zn diesem 
Sinne haben wir das Bestreben der Reichsregierung, durch den Abschluß günstiger 
Tarifverträge die auswärtigen Märkte für unsere Erzeugnisse in erhöhtem Maaße 
zu erschließen, bereits im vorigen Jabre dankend anerkannt. Die Vereinbarung 
solcher in erster Linie in den nnS auch politisch nabe verbundenen beiden Trci- 
bundstaaten Oesterreich-Ungarn und Italien, daneben mit dem benachbarten Belgien, 
kann deshalb auch unsererseits als eine durch die allgemeine z>-»politische Lage 
Europas gebotene Handlung nur gebilligt werden. Bedauern müssen wir dabei 
sreilich, daß die deutscherseits den genannten Staaten gemachten Zugeständnisse 
diejenigen, welche uns dafür eingeräumt wurden, an Werth bedeutend übertreffe». 
Für unseren Bezirk dürften — abgesehen von den der chemischen Industrie ge- 
währten Vortheilen — solche Zugeständnisse, welche nnS, wie gehofft, „die ans- 
wärtigen Märkte in erhöhtem Maaße erschließen", kaum errungen sein. Wo 
für einzelne Artikel unserer Textil-Industrie wirklich einige wenige Zoll Herab 
setzungen seitens der gedachten verbündeten Staaten gewährt wurden, ist die Grenze 
so vorsichtig bemessen worden, daß sie immer noch über dem Zollsätze blieb, bei 
welchem für die deutsche Industrie erst die Möglichkeit begonnen haben würde, imt 
der österreichischen oder italienischen bezüglich dieser speciellen Artikel im eigenen 
Lande erfolgreich in Wettbewerb zu treten. 
„Würdigen wir trotzdem die Gründe, welche die Reichsregierung in diesem 
Falle veranlaßten, einen wenn auch mit gewissen Opfern erkauften vertragsmäßigen 
Zustand dem anderenfalls vielleicht am l. Februar 1892 eingetretenen vertrag!osen 
vorzuziehen, so können wir doch eine solche Zwangslage in Bezug auf den Abschluß 
des neuen deutsch-schweizerischen Handels- und Tarif-Vertrages in keiner Weise 
anerkennen Das Absatzgebiet, welches die Schweiz uns öffnet, ist gegenüber 
demjenigen, welches das Deutsche Reich für die mannigfach entwickelte schwciwr 
Zndustrie bildet, veschwindend klein, und wir hätten, da ohnehin nicht die Wahr 
scheinlichkeit vo, lag, von anderer Seile bei der Schweiz überflügelt zu werden, 
im Verein mit Öesterreich-Ungaru selbst auf die Gefahr eines zeitweise« Zoll 
krieges hin wobl abwarten können, bis die Berner Regierung unter dem wange 
der Verhältnisse den deutschen Wünschen gegenüber willfähriger geworden ware. 
Statt dessen hat man leider unter dem Scheine von Ermäßigungen des Probibitiv- 
T arises, den die Schweiz sich eigens erst im letzten Zahre als Waffe für die 
LertragSverhandlungen schuf, diesseits in ganz außerordentliche Erhöhungen des 
bisherigen Vertragstarifes gewilligt, wodurch ». a. auch wichtige Artikel unseres 
Bezirkes — wie die wollenen und halbwollenen Webewaaren betroffen wurden.
	        
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