Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

59

Trotzdem  bat  man  neben  anderen  Zugeständnissen  deutscherseits  der  Schweiz  auch
noch  das  wichtige  Geschenk  der  Umänderung  des  bisherigen  sogenannten  passiven
Veredlungsverkehrs  in  den  activen  gemacht.  Und  dao  geschab,  obschon  die  dicofettige
  Kammer  sich  seit  Zähren  in  zahlreichen  Gutachten  an  die  Zollbebördc  stets
entschieden  gegen  die  von  schweizer  Interessenten  beantragte  zollfreie  Zulassung
roher  Gewebe  behufs  hier  vorzunehmender  Veredlung  ausgesprochen,  weil  der
schweizer  Fabrikant  dadurch  in  den  Stand  gesetzt  werde,  seiner  mit  billigeren
Wasserkräften,  billigeren  Lohnen  »nb  billigen,  weil  im  Znlande  gesponnenen  Fein-Garnen
  hergestellten  roben  Webewaare  durch  Benutzung  unserer  Färbereien  und
Appreturanstalten  das  Anseben  der  deutschen  Waare  zu  geben.  Auch  in  einer
Eingabe  vom  16.  Mai  1891  an  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
wurde  die  vollständige  Aufhebung  des  VeredluiigSverkehrS  mit  der  Schweiz  bei
Erneuerung  des  Handelsvertrages  mit  derselben  befürwortet,  da  der  Vortheil  dieses
Verkehrs  bei  der  großen  Verschiedenheit  der  consumfähigcn  Bevölkerungozabl  entschieden ­
  aus  Seiten  der  Schweiz  liege.
„Der  bisherige  Vertrag  mit  der  Schweiz  gestattete  in  Art.  6  nur  den  sog.
passiven  Veredlungsverkehr,  d.  b  er  setzte  fest,  daß  die  zu  gewissen  Veredlungszwecken
  ausgeführten  Waaren  bei  der  Rückkehr  aus  dem  VercdlungSlande  von
Eingangsabgaben  befreit  bleiben  sollten.  Dagegen  war  die  Entscheidung  darüber,
ob  auch  bei  der  Einfuhr  in  das  Veredlungsland  Zollfreibeit  zu  gewähren  fei,  der
autonomen  Gesetzgebung  vorbehalten  und  regelte  sich  in  Deutschland  nach  den  Vorschristcn
  des  $  115  des  Vereinszollgesetzes,  wonach  die  Bewilligung  derartiger
Zollbegünstigungen  dem  Ermessen  der  Zollbehörden  überlassen  ist.  Das  hiesige
Hauptsteueramt  boite  daher  bei  derartigen  Anträgen  von  Fall  zu  Fall  stets  eine
gutachtliche  Aeußerung  der  Handelskammer  ein.  Dies  hat  nun  seit  Kurzem  ausgc
böl-t,  denn  in  dem  neuen,  am  I.  Fcbruer  1892  in  Kraft  getretenen  Handelsverträge
mit  der  Schweiz  vom  10.  December  1891  erfuhr  Art.  6  die  einschneidende
Aenderung,  daß  nicht  nur  bei  der  Rückkehr  aus  dem  Veredlungslande,  sondern
auch  bei  der  Einfuhr  in  dasselbe  die  betreffenden  Waaren  von  Eingangs-  und
Ausgangsabgaben  befreit  bleiben.  Wie  sehr  durch  diesen  unbeschränkten  Vcredlnngsverkehr
  unter  Umständen  die  bethciligten  deutschen  Industriezweige  geschädigt  werden
könnten,  ist  in  den  betroffenen  Kreisen  so  bekannt,  daß  eS  näherer  Ausführungen
hierüber  an  dieser  Stelle  nicht  bedarf.
„Die  Vorgänge  bei  Abschluß  des  Handelsvertrages  mit  der  Schweiz  beweisen,
wie  wünschcnswcrth,  ja  wie  nothwendig  es  ist,  daß  die  Stimme  der  gesetzmäßigen
Vertretung,  welche  Handel  und  Industrie  in  den  Handelskammern  besitzt,  auch
wirklich  gebort  wird;  daß  ferner  unseren  diplomatischen  Unterhändlern,  auch  wenn
sie  noch  so  tüchtige  Nationalöconomen  und  vom  besten  Willen  beseelt  sind,  ein
Beirath  aus  Fachmännern  während  der  wichtigsten  Stadien  der  Handelsvertrags-Verhandlungen
  von  AmtSwegen  zugetheilt  werden  sollte.  Ebenso  spricht  die  Erfahrung,
  welche  große  Kreise  der  deutschen  Gcwerbcthätigkeit  mit  der  parlamentarischen ­
  Behandlung  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  gemacht  baden,
auf'S  Entschiedenste  dagegen,  daß  so  hochbedcutsamc  Vorlagen,  nachdem  sie  bis
zum  letzten  Augenblicke  geheim  gebalten  worden,  in  denkbar  kürzester  Frist  durch
den  Reichstag  erledigt  werden,  —  ein  Verfahren,  bei  welchem  die  materiellen
Interessen,  die  doch  bei  Zollverträgen  in  erster  Linie  maaßgebend  sein  müßten,
jedenfalls  nicht  in  dem  ihnen  gebührenden  Grade  zur  Geltung  gelangen.  Wir
geben  uns  der  zuversichtlichen  Hoffnung  bin,  daß  der  deutschen  Industrie  ähnliche
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.