Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

tbeilungen  über  die  summarische  Behandlung  so  wichtiger,  in  die  Geschicke  dee
deutschen  Erwerblcbens  tief  einschneidender  Fragen,  wurden  allerorten  laut  und  das
Mißvergnügen  fand  sogar  hie  und  da  in  der  Presse  in  Angriffen  auf  die  Weicheregierung
  und  deren  Vertreter  Auedruck,  denen  man  Mangel  an  Umsicht  und  ungenügende ­
  Fühlungnahme  mit  den  Kreisen  des  Handele  und  der  Industrie  zum
Vorwurf  machte.  Für  une  lag  eine  Veranlassung,  une  derartigen  Bewegungen
anzuschließen,  um  so  weniger  vor,  ale  nach  Erfahrungen,  die  wir  bei  der  Behandlung ­
  so  mancher  von  seiten  der  Regierung  an  uns  gerichteten  Anfragen,  die
Handelsverträge  betreffend,  die  Ueberzeugung  bei  uns  feststand,  daß  die  Wahrnehmung ­
  der  deutschen  Interessen  in  rührigen  und  durchaus  bewährten  Händen
lag.  Gewiß  ist  es  bedauerlich,  daß  den  Vertragsstaaten  nicht  größere  Zugeständnisse
für  die  deutsche  Industrie  abgewonnen  sind,  und  wir  sind  die  letzten,  die  sich  zu
einer  Ueberschätzung  des  für  uns  Erreichten  versucht  fühlen.  Wir  sagen  uns  aber,
daß  dies  Erreichte  das  Erreichbare  war,  und  sinden  uns  in  die  unabänderlichen
Thatsachen  so  gut  es  geben  will.  Auch  scheint  cS  uns,  daß  in  denjenigen  Kreisen,
die  mit  Klagen  über  die  Nachtheile  der  neuen  Verträge  nicht  müde  werden,  der
Umstand  zu  wenig  Berücksichtigung  findet,  daß  die  im  Jahre  18ÍH  beschlossenen
Handelsabkommen,  wie  wir  schon  oben  andeuteten,  kein  fertiges  Ganze  darstellen,
sondern  nur  einen  Theil  des  großen  Wertes,  der  Entwickelung  des  deutschen
Gewerbefleißes  durch  feste  Tarifverträge  und  Verkehrserleichterungen  mit  möglichst
allen  europäischen  Kulturstaaten  auf  Jahrzehnte  hinaus  einen  gleichmäßigen  Unterbau ­
  zu  schaffen.  Vielleicht  wäre  es  besser,  die  Hoffnung  auf  das  Gelingen  dieser
Aufgabe  aufrecht  zu  erhalten  und  die  wirthschaftliche  Zukunft  unseres  Vaterlandes
mit  weniger  Eifer  grau  in  grau  zu  malen,  als  es  gegenwärtig  unter  dem  Einfluß
der  Verstimmung  über  die  unvermeidliche  Verletzung  vieler  Einzelinteressen  mit
Vorliebe  geschieht."
Handelskammer  für  den  Kreis  Mülheim  am  Rhein.
„Der  Ablauf  der  wichtigsten  europäischen  Zolltarif-Verträge  zu  Ende  des
Jahres  18'.>  1  und  1.  Februar  1S92  bildete  den  Hauptgegenstand  der  internationalen
Verhandlungen  des  abgelaufenen  Jahres.  Deutschland  bezw.  der  deutsche  .lollverein
  war  dabei  besonders  betbciligt.  Denn  obgleich  es  selbst  nur  wenige  Tarifverträge ­
  abgeschlossen  hatte,  befand  es  sich  in  Folge  des  ihm  von  den  meisten
europäischen  Staaten  gewährten  MeistbcgünstigungSrechts  im  Genuß  aller  Vergünstigungen,
  welche  anderen  Staaten  zugestanden  waren,  und  sab  diese  mit  dem
Ablauf  der  gekündigten  Verträge  schwinden.  Zu  diesem  Verluste  seiner  günstigen
handelspolitischen  Position  in  Europa  kam  die  schärfere  Abschließung  der  Vereinigten
  Staaten  Amenta's  durch  die  Mac  Kinley-Bill  und  das  Bestreben  dieses
Staates,  durch  Abkommen  und  Verträge  mit  den  mittel-  und  südamerikanischen
Staaten  seiner  Industrie  eine  bevorzugte  Stellung  in  diesen  Ländern  zu  sichern.
Deutschland  stand  vor  der  Wahl,  seinen  Zolltarif  ganz  autonom,  d.  h.  nur  nach
seinen  eigenen  Interessen  und  Bedürfnissen  zu  gestalten  und  sich  dadurch  vollständig
zu  isoliren,  oder  zu  versuchen,  zunächst  mit  den  ihm  auch  fonti  befreundeten  Nachbarstaaten ­
  durch  den  Abschluß  neuer  Verträge  in  ein  freundliches  Verhältniß  zu  treten.
Es  hat  diesen  letzteren  Weg  beschritten  und  nach  langen  vielfach  unterbrochenen
Verhandlungen  zunächst  mit  Oesterreich,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  neue
Tarifverträge  abgeschlossen,  welche  insofern  ein  Ganzes  bilden,  als  die  in  diesen
Verträgen  einem  einzelnen  Staate  zugestandenen  Zollsätze  auch  gegenüber  den
            
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