Handelskammer,;u Trier.
„Die nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten abgeschlossenen Handelsverträge
mit Oesterreich-Ungar», Italien, Belgien und der Schweiz haben durch die deutscher
seits in manchen Artikeln gemachten, nicht unerheblichen Zugeständnisse in den
betheiligten Kreisen vielfach Neberraschnng hervorgerufen, da die seitens dieser
Länder gemachten Einräumungen nicht immer als eine genügende Ausgleichung
angesehen wurden. Nichts desto weniger ist es von besonderem Werthe, daß gegen
über den hochschutzzöllnerischen Bestrebungen verschiedener Länder deutscherseits mit
den mitteleuropäischen Staaten eine feste, ans die Dauer von 12 Jahren bis
31. December 1903, lautende Grundlage für den internationalen Verkehr Deutsch
lands geschaffen worden ist. Die Wichtigkeit der Sache veranlaßte die Handels-
kammer in mehreren Eingaben und Denkschriften zum Vortheile von Handel und
Industrie ihres Bezirks vorstellig zu werden. Daß hierbei mancher an und für
sich berechtigter Wunsch den allgemeinen Interessen gegenüber keine Berücksichtigung
stnden konnte, war vorauszusehen Große nachtbeiligc Folgen befürchtet die dies
seitige Schieferindustrie durch die Ermäßigung des deutschen Eingangszolles für
Dachschiefcr von 1,50 Mk auf 0,50 41,'k. für 100 kg. Unter dem Schutze des
feit 1885 erhöhten Zolles hat sich diese Industrie nach langem Daniederliegen
erheblich gebessert, wird aber voraussichtlich in Folge der Zollermäßigung durch
den scharfen belgischen Wettbewerb wieder auf den früheren unlohuenden Stand
zurückgehen. — Auch die Lederindustrie unseres Bezirkes hat von den Handels-
Verträgen eher Nachtheil als Vortheil, indem die deutschen Einfuhrzölle auf Sobl-
leder von 36 Mk. auf 30 Mk. für 100 kg ermäßigt worden sind, demgegenüber
der Wegfall des Lohrindenzolleü von 50 Pfg. für 100 kg keine auch nur annähernde
Ausgleichung bietet. Es ist auf das lebhafteste zu beklagen, daß der schon so
oft betonte Ucbelstand der difieren stellen Behandlung von Sobl- und Ricincnleder.
der nachweislich häufig zu falschen Declarationen und dadurch hervorgerufene Um
gehung der betreffenden Zollsätze geführt bat, bei den neuen Handelsverträgen nicht
beseitigt worden ist. Abgesehen davon, daß nach der bisherigen Weise dem Reiche
nicht unbedeutende Beträge entgehen, wird durch die Möglichkeit. Sohlleder als Riemen-
leder bezeichnet zu 18 Mk. statt z» 30 Mt. einzuführen, der der einheimischen Industrie
zugedachte Schutz nur sehr unvollkommen erreicht. Die Einführung eines Einheitszolles
für Leder aller Art. mit Ausnahme der sogenannten Luxusleder, ist daher das einzig
Richtige. Auch der Steingutfabrikation dürfte der österrcichisch-ungarische Vertrag
Nachtheil bringen, da die Einfuhr der billigeren böhmischen Porzellane wesentlich
erleichtert worden ist. Dagegen wird von den neuen Zollverträgen mit der Schweiz
und Italien eine Neubelebung des gesunkenen Geschäftes mit diesen Ländern
erwartet. Ebenso wird durch die Ermäßigung der Zölle auf Mosaikplatten für
Fnßbodenbeläge voraussichtlich ein Absatz, besonders der besseren Erzeugnisse, nach
Oesterreich-Ungarn, Italien und der Schweiz ermöglicht werden. Neben der
Ermäßigung des Getrcidezolles, der wir übrigens vom Standpunkte der Inter
essenten des hiesigen Bezirkes nur zustimmen können, berührte uns lebhaft ferner
die Frage der Italien gegenüber zugestandenen Ermäßigung der Weinzölle. Die
Bemühungen der Handelskammer um Beibehaltung der bisherigen Zölle konnten
leider keine Berücksichtigung finden. Tie Zölle wurden für Wein, in Fässern
eingehend, auf 20 Mk. für 100 kg ermäßigt Für Verschnittweine und für Weine
zur Cognacfabrikation unter Controle betragen die Zollsätze 10 Mk., für Trauben