Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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in  Fässern  oder  Kesselwagen  eingestampft,  4  Mt.  Höften  wir.  das;  die  seitens
Italien  gemachten  Einräumungen  eine  genügende  Entschädigung  für  das  Ausgegebene ­
  bieten  werden."

B  Königreich  Bayern.
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Schwaben  und  Neuburg
(Augsburg).
„Die  handelspolitische  Situation  des  Berichtsjahres  wurde  beherrscht  durch
die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  wegen  dee  Abschlusses ­
  neuer  Tarifverträge  gepflogenen  Verhandlungen.  Mehrsach  trat  die  Zumuthung
  an  uns  heran,  für  diese  Verträge  eine  Agitation  zu  unterstützen,  ehe  auch
nur  das  Geringste  von  deren  Inhalt  bekannt  war.  Wir  babeu  bisher  bei  jeder
sich  darbietenden  Gelegenheit  den  Gesichtspunkt  vertheidigt,  das;  für  die  Beurtheilung
eines  Handelsvertrages,  insbesondere  eines  Tarifvertrages,  der  Inhalt  matzgebend
ist;  es  verstand  sich  deshalb  von  selbst,  datz  wir  einem  abstrakten  Enthusiasmus
nicht  beitreten  konnten.  Inzwischen  sind  die  Verträge  bekannt  geworden,  und
hatten  wir  unsere  reservirte  Haltung  nicht  zu  bereuen.  Dieselben  haben  selbst
in  denjenigen  Kreisen,  von  welchen  die  oben  erwähnten  Zumuthungeu  ausgingen,
nur  eine  sehr  getheilte  Zustimmung  gefunden.  Zieht  man  au  den  lobenden  Stimmen
den  Antheil  ab,  welcher  angeblichen  oder  wirklichen  politischen  Vortheilen  und  abstrakten ­
  freihändlerischen  Bestrebungen  zukommt,  so  bleibt  wenig  Lob  übrig.  Es
giebt  allerdings  Handelspolitiker,  denen  ein  neuer  Vertrag  gerade  daun  besonders
gelungen  erscheint,  wenn  alle  Contrahenten  unzufrieden  sind.  Ans  einem  solchen
Resultat  wird  der  Schluß  gezogen,  daß  eine  weise  Mäßigung  obgewaltet  und  kein
Theil  den  anderen  übervortheilt  habe.  Zu  dieser  Hohe  der  Auffassung  vermögen
wir  uns  nicht  aufzuschwingen.  Wir  können  einen  Handelsvertrag  nur  daun  als
gelungen  bezeichne»,  wenn  er  auf  beiden  Seiten  produktiv  wirkt.  Der  Satz,  datz
im  Geschäftsleben  der  Vortheil  des  Einen  immer  nur  aus  dem  Nachtheile  des
Andern  entsteht,  mag  im  Differenzgeschäfte  der  Börsen  seine  Richtigkeit  haben;
im  Bereiche  der  produktiven  Kräfte  beruht  das  Gedeihen  auf  ganz  anderen  Voraussetzungen*).
  Von  diesem  positiven  Standpunkte  aus  finden  wir  an  den  neuen
Verträgen,  die  nunmehr  vor  der  ehrlichen  Probe  stehen,  wenig  zu  loben.  Dieser
Probe  wollen  wir  nicht  vorgreifen,  und  gestatten  wir  uns  nur  noch  folgende  Bemerkuug.

„Dem  System  der  Handelsverträge  in  der  durch  die  neuen  Eonventionen  verwirklichten ­
  Gestalt  werden  hauptsächlich  zwei  Vortheile  nachgerühmt.  Es  wird
die  Stabilität  nach  außen  gelobt  und  der  Umstand  betont,  datz  alle  von  den  Vertragsstaaten
  neu  abzuschließenden  Verträge  in  Folge  der  Meistbegünstiguugstlausel
auch  Deutschland  zu  Gute  kommen.  Die  letztere  Erwägung  hat  mit  der  Stabilität
nichts  zu  schaffen.  Wenn  ein  Vertragsstaat  durch  einen  neuen  Vertrag  seine  Zölle
gegenüber  dem  mit  Deutschland  vereinbarten  Vertragstarifc  ad  minus  ändert,  bleibt

*)  Nach  unserem  Dafürhalten  dürfte  die  Auffassung  immer  mebr  Geltung  ge-Irinnen,
  daß  Länder  mit  gleichen  Produktiousbediugungen  wenig  Spielraum  nur
produktive  Tarifverträge  darbieten.
            
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