Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

tic. Í'ÜÍ'C Besteuerung dec- Jmmobiliarbesitzwechsels, Lio Unterbändlerweşcn, die 
häufigen Gütcransschlachtungen, die Schwierigkeit und Langwierigkeit. überschuldete 
und dadurch leiftungsunfZhig gewordene Anwesen einer Besitzänderung und dadurch 
einem neuen wirtschaftlichen Aufschwünge zuzuführen, und dergleichen mehr, Diese 
Verhältnisse gebessert zu sehen, würde der Landwirthschaft von ungleich höherem 
Nutzen sein, als der zweifelhafte Zollschutz, der nicht im Stande ist, die Land, 
wirthschaft vor der Versumpfung zu bewahren. 
„Vorläufig müssen übrigens alle Theile mit dem Gegebenen auszukommen 
suchen, zumal eine Herabsetzung der Zölle bald genug in einem beträchtlichen Ent- 
gange an ReichSeinüabmen zeigen würde, daß die Zölle auch noch anderen Zwecken 
dienen, als dem, die Industrie oder Landwirtbschaft zu protegiren. 
„Gin, wenn auch nur geringes Weichen der Preise für Schweinefleisch und 
Schweinefett brachte die Aufhebung des Emsuhrverbotes für amerikanische Fleisch, 
waaren; sie ist deshalb im Interesse der DolkSernährung freudig zu begrüßen/' 
Pfälzische Handels- und Itzewerbekammer sLndwistshafenj. 
„Das Deutsche Reich bat mit Abschluß der im December 1891 und im 
Januar 1892 mit großer Majorität angenommenen Handelsverträge eine neue 
Aera seiner Wirthschaftspolitik eröffnet, indem cs die Politik der autonomen 
Zollpolitik verlassen und den Weg der Conventionaltarife eingeschlagen hat. Ueber 
die Wirkung dieser neuen Tarife in der Praxis wird man erst nach Jahr und 
Tag urtheilen können, über die principielle Bedeutung dieses wichtigen handels 
politischen Schrittes an sich dürfte jetzt schon ein Urtheil erlaubt sein. Wir haben 
schon in unserem Jahresbericht für 1878 hervorgehoben, daß wir als Endzweck 
einer jeden Wirtbschaftspolitik den nach Maßgabe menschlichen Könnens und Ver 
mögens vollkommensten Zustand des wirthschaftlichcn und sittlichen Wohlergebens 
eines Volkes ansehen, welcher wiederum nicht anders erreicht werden kann als 
durch möglichst vortheilhafte Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte; ob diese 
besser auf dem Wege des Freihandels oder auf dem des Schutzzolles erreichbar ist, 
möchten wir nicht vom Standpunkte des starren Princips, sondern nach dem jeweils 
vorliegenden Bedürfnisse beantwortet wissen, nach der Lage der obwaltenden Pro- 
ductions- und ConsnmtionSverhältnifse sowohl des eigenen Landes als der fremden, 
für das wirthschaftliche Leben in Betracht kommenden Staaten, die wiederum je 
nach dem Zustande ihrer Verkehrseinrichtungen das Urtheil zu beeinflussen im 
Stande sein werden. 
„Von diesem Standpunkte aus haben wir im Jahre 1879 die Jnaugurirung 
der Schutzzollpolitik des Fürsten Bismarck nicht zu veruttheilen vermocht, gaben 
aber dabei unserer Hoffnung Ausdruck, es möge bei der Reuconstituirung eines 
autonomen Tariss nicht sein Bewenden haben, sondern dem provisorischen Zustande 
unserer Handelsbeziehungen zu den meisten Nachbarstaaten. besonders zu Oesterreich, 
dadurch so bald als thnnlich ein Ente gemacht werden, daß neue Verhandlungen 
zum Abschluß von Handelsverträgen führten, welche neben genügender Rücksicht 
nahme auf den eigenen Markt auch die berechtigten Ansprüche der Exportindustrie 
und des Exporthandels auf dem internationalen Markte sicher zu stellen bestrebt 
wären. Unserer Erwartung entgegen sind neue Vertragstarife auf Grundlage des 
neuen Schutzzolltarifs damals nicht zu Stande gekommen, vielmehr hat sich das 
am meisten in Betracht kommende Nachbarland Oesterreich-Ungarn, da Deutschland 
auf eine Ermäßigung seiner Agrarzölle nicht eingeben wollte, mit dem Meist-
	        
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