tic. Í'ÜÍ'C Besteuerung dec- Jmmobiliarbesitzwechsels, Lio Unterbändlerweşcn, die
häufigen Gütcransschlachtungen, die Schwierigkeit und Langwierigkeit. überschuldete
und dadurch leiftungsunfZhig gewordene Anwesen einer Besitzänderung und dadurch
einem neuen wirtschaftlichen Aufschwünge zuzuführen, und dergleichen mehr, Diese
Verhältnisse gebessert zu sehen, würde der Landwirthschaft von ungleich höherem
Nutzen sein, als der zweifelhafte Zollschutz, der nicht im Stande ist, die Land,
wirthschaft vor der Versumpfung zu bewahren.
„Vorläufig müssen übrigens alle Theile mit dem Gegebenen auszukommen
suchen, zumal eine Herabsetzung der Zölle bald genug in einem beträchtlichen Ent-
gange an ReichSeinüabmen zeigen würde, daß die Zölle auch noch anderen Zwecken
dienen, als dem, die Industrie oder Landwirtbschaft zu protegiren.
„Gin, wenn auch nur geringes Weichen der Preise für Schweinefleisch und
Schweinefett brachte die Aufhebung des Emsuhrverbotes für amerikanische Fleisch,
waaren; sie ist deshalb im Interesse der DolkSernährung freudig zu begrüßen/'
Pfälzische Handels- und Itzewerbekammer sLndwistshafenj.
„Das Deutsche Reich bat mit Abschluß der im December 1891 und im
Januar 1892 mit großer Majorität angenommenen Handelsverträge eine neue
Aera seiner Wirthschaftspolitik eröffnet, indem cs die Politik der autonomen
Zollpolitik verlassen und den Weg der Conventionaltarife eingeschlagen hat. Ueber
die Wirkung dieser neuen Tarife in der Praxis wird man erst nach Jahr und
Tag urtheilen können, über die principielle Bedeutung dieses wichtigen handels
politischen Schrittes an sich dürfte jetzt schon ein Urtheil erlaubt sein. Wir haben
schon in unserem Jahresbericht für 1878 hervorgehoben, daß wir als Endzweck
einer jeden Wirtbschaftspolitik den nach Maßgabe menschlichen Könnens und Ver
mögens vollkommensten Zustand des wirthschaftlichcn und sittlichen Wohlergebens
eines Volkes ansehen, welcher wiederum nicht anders erreicht werden kann als
durch möglichst vortheilhafte Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte; ob diese
besser auf dem Wege des Freihandels oder auf dem des Schutzzolles erreichbar ist,
möchten wir nicht vom Standpunkte des starren Princips, sondern nach dem jeweils
vorliegenden Bedürfnisse beantwortet wissen, nach der Lage der obwaltenden Pro-
ductions- und ConsnmtionSverhältnifse sowohl des eigenen Landes als der fremden,
für das wirthschaftliche Leben in Betracht kommenden Staaten, die wiederum je
nach dem Zustande ihrer Verkehrseinrichtungen das Urtheil zu beeinflussen im
Stande sein werden.
„Von diesem Standpunkte aus haben wir im Jahre 1879 die Jnaugurirung
der Schutzzollpolitik des Fürsten Bismarck nicht zu veruttheilen vermocht, gaben
aber dabei unserer Hoffnung Ausdruck, es möge bei der Reuconstituirung eines
autonomen Tariss nicht sein Bewenden haben, sondern dem provisorischen Zustande
unserer Handelsbeziehungen zu den meisten Nachbarstaaten. besonders zu Oesterreich,
dadurch so bald als thnnlich ein Ente gemacht werden, daß neue Verhandlungen
zum Abschluß von Handelsverträgen führten, welche neben genügender Rücksicht
nahme auf den eigenen Markt auch die berechtigten Ansprüche der Exportindustrie
und des Exporthandels auf dem internationalen Markte sicher zu stellen bestrebt
wären. Unserer Erwartung entgegen sind neue Vertragstarife auf Grundlage des
neuen Schutzzolltarifs damals nicht zu Stande gekommen, vielmehr hat sich das
am meisten in Betracht kommende Nachbarland Oesterreich-Ungarn, da Deutschland
auf eine Ermäßigung seiner Agrarzölle nicht eingeben wollte, mit dem Meist-