Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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bài,sc  ausgewogen.  Für  Aenderungen  im  Einzelnen,  wenn  nur  erst  eine  gewisse
Spanne  Zeit  über  den  Bestand  der  neuen  Verträge  dahingegangen  und  Gewißheit
darüber  erlangt  ist,  nach  welchen  Richtungen  hin  sie  zumeist  der  bessernden  Hand
bedürfen,  wird  sich  dann  wohl  auch  die  Möglichkeit  finden  lassen.  —
„Wen  wir  uno  von  dieser  allgemeinen  Betrachtung  den  Verhältnissen  unseres
Kreises  speciell  zuwenden,  so  ist  es  begreiflich,  daß  dieselben  durch  die  neuen  Verträge, ­
  wenn  auch  deren  Abschluß  schon  geraume  Zeit  vor  Ablauf  des  Berichtsjahres
als  sicher  betrachtet  werden  konnte,  in  einer  merkbaren  Weise  noch  nicht  beeinflußt
wurden  Tie  Aufgabe  späterer  Berichte  wird  es  sein,  die  Bilanz  der  veränderten
Handelspolitik  des  Reiches  für  die  in's  Spiel  kommenden  Interessen  unseres  Kreises
im  Einzelnen  zu  ziehen."
Bezirksgrcmlum  Fürth.
„Einen  Lichtblick  für  die  Zukunft  gewährten  jedoch  die  von  der  deutschen
Reichsregierung  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  vereinbarten ­
  Handelsverträge,  ivelche  einen  Bruch  mit  dem  unserer  Industrie  höchst
schädlichen  Schutzzollsystem  bedeuten.  Allzu  große  Erwartungen  auf  eine  bessere
Gestaltung  des  Handels  und  allzuviel  Vortheile  können  wir  uns  jedoch  vorerst  ans
diesem  Abschlüsse  für  unsere  Industrie  nicht  versprechen,  da  manche  unserer  Wünsche
auf  Herabsetzung  der  Zölle  bein,  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn  für  verschiedene
  Artikel  fast  keine  Beachtung  gefunden  haben."
Wandels-  und  Gewerbekammer  für  Niederbayern  (Passau).
„Ter  Abschluß  neuer  Handelsverträge  auf  Grund  von  Zugeständnissen  soll
der  unerquicklichen  Situation  eine  Wendung  zum  Bessern  geben.  Zugeständnisse
zu  machen,  dazu  wird  sich  aber  nur  Derjenige  herbeilassen,  der  sich  in  einer
Zwangslage  befindet,  in  welcher  er  dieselben  nicht  verweigern  kann,  oder  aber,  der
von  der  anderen  Seite  dagegen  Zugeständnisse  einzutauschen  erhofft,  gegenüber
welchen  er  die  eigenen  für  miuderwerthig  hält.  Betrachtet  man  die  Frage  näher,
mit  welchen  Staaten  speciell  Deutschland  in  vertragsmäßig  geordnete  Handels^
beziebungen  zu  treten  in  der  Lage  ist,  so  scheiden  bei  Beurtheilung  dieser  Möglichkeit
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nebst  Rußland,  Frankreich  und  England
vorläufig  aus;  letzteres,  weil  das  noch  geltende  Freihandelsprincip  zu  Handelsverträgen ­
  keinen  Anlaß  gibt,  erstere,  weil  dieselben  mit  ihrer  Mac  Kinley-Bill
einen  nahezu  ausschließenden  Standpunkt  einnehmen  und  denselben,  gelingt  cs,  die
südamerikanischen  Staaten  zum  Anschluß  heranzuziehen,  auch  behaupten  zu  können
vermeinen,  obzwar  nicht  übersehen  werden  darf,  daß  auch  dieses  Wirthschaftsgebiet
mit  verschiedenen  Produkten  —  erwähnt  seien  Petroleum,  Baumwolle,  Getreide
und  Fleischwaaren  —  aus  den  Auslandsmarkt  angewiesen  ist  und  hier  das  Princip
eine  wunde  Stelle  hat.  Auch  Rußland  und  Frankreich,  von  dem  Streben  beherrscht,
durch  Hobe  Zölle  und  dadurch  bedingte  Erschwerung  oder  Ausschließung  der  aus^
ländischen  Konkurrenz  den  Markt  im  eigenen  Inlande  zu  sichern,  zeigen  sich  dem
Abschlüsse  von  Handelsverträgen  abgeneigt.  Und  doch  greift  speciell  in  Frankreich
bereits  die  Bcsorgniß  vor  wirthschaftlicher  Isolirung  Platz,  indem  es  einen  neuen
Zollverein  sich  gründen  siebt,  an  dem  es  keinen  Antheil  bat,  und  gegen  dessen
Schranken  in  Anbetracht  der  Beschaffenheit  seiner  Ausfuhrartikel  weder  die  Meist,
begünstigungsklaustl  noch  der  Minimaltarif  wirksam  sind.
            
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