Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

tic.  Í'ÜÍ'C  Besteuerung  dec-  Jmmobiliarbesitzwechsels,  Lio  Unterbändlerweşcn,  die
häufigen  Gütcransschlachtungen,  die  Schwierigkeit  und  Langwierigkeit.  überschuldete
und  dadurch  leiftungsunfZhig  gewordene  Anwesen  einer  Besitzänderung  und  dadurch
einem  neuen  wirtschaftlichen  Aufschwünge  zuzuführen,  und  dergleichen  mehr,  Diese
Verhältnisse  gebessert  zu  sehen,  würde  der  Landwirthschaft  von  ungleich  höherem
Nutzen  sein,  als  der  zweifelhafte  Zollschutz,  der  nicht  im  Stande  ist,  die  Land,
wirthschaft  vor  der  Versumpfung  zu  bewahren.
„Vorläufig  müssen  übrigens  alle  Theile  mit  dem  Gegebenen  auszukommen
suchen,  zumal  eine  Herabsetzung  der  Zölle  bald  genug  in  einem  beträchtlichen  Entgange
  an  ReichSeinüabmen  zeigen  würde,  daß  die  Zölle  auch  noch  anderen  Zwecken
dienen,  als  dem,  die  Industrie  oder  Landwirtbschaft  zu  protegiren.
„Gin,  wenn  auch  nur  geringes  Weichen  der  Preise  für  Schweinefleisch  und
Schweinefett  brachte  die  Aufhebung  des  Emsuhrverbotes  für  amerikanische  Fleisch,
waaren;  sie  ist  deshalb  im  Interesse  der  DolkSernährung  freudig  zu  begrüßen/'
Pfälzische  Handels-  und  Itzewerbekammer  sLndwistshafenj.
„Das  Deutsche  Reich  bat  mit  Abschluß  der  im  December  1891  und  im
Januar  1892  mit  großer  Majorität  angenommenen  Handelsverträge  eine  neue
Aera  seiner  Wirthschaftspolitik  eröffnet,  indem  cs  die  Politik  der  autonomen
Zollpolitik  verlassen  und  den  Weg  der  Conventionaltarife  eingeschlagen  hat.  Ueber
die  Wirkung  dieser  neuen  Tarife  in  der  Praxis  wird  man  erst  nach  Jahr  und
Tag  urtheilen  können,  über  die  principielle  Bedeutung  dieses  wichtigen  handelspolitischen ­
  Schrittes  an  sich  dürfte  jetzt  schon  ein  Urtheil  erlaubt  sein.  Wir  haben
schon  in  unserem  Jahresbericht  für  1878  hervorgehoben,  daß  wir  als  Endzweck
einer  jeden  Wirtbschaftspolitik  den  nach  Maßgabe  menschlichen  Könnens  und  Vermögens ­
  vollkommensten  Zustand  des  wirthschaftlichcn  und  sittlichen  Wohlergebens
eines  Volkes  ansehen,  welcher  wiederum  nicht  anders  erreicht  werden  kann  als
durch  möglichst  vortheilhafte  Ausnutzung  der  vorhandenen  Arbeitskräfte;  ob  diese
besser  auf  dem  Wege  des  Freihandels  oder  auf  dem  des  Schutzzolles  erreichbar  ist,
möchten  wir  nicht  vom  Standpunkte  des  starren  Princips,  sondern  nach  dem  jeweils
vorliegenden  Bedürfnisse  beantwortet  wissen,  nach  der  Lage  der  obwaltenden  Productions-
  und  ConsnmtionSverhältnifse  sowohl  des  eigenen  Landes  als  der  fremden,
für  das  wirthschaftliche  Leben  in  Betracht  kommenden  Staaten,  die  wiederum  je
nach  dem  Zustande  ihrer  Verkehrseinrichtungen  das  Urtheil  zu  beeinflussen  im
Stande  sein  werden.
„Von  diesem  Standpunkte  aus  haben  wir  im  Jahre  1879  die  Jnaugurirung
der  Schutzzollpolitik  des  Fürsten  Bismarck  nicht  zu  veruttheilen  vermocht,  gaben
aber  dabei  unserer  Hoffnung  Ausdruck,  es  möge  bei  der  Reuconstituirung  eines
autonomen  Tariss  nicht  sein  Bewenden  haben,  sondern  dem  provisorischen  Zustande
unserer  Handelsbeziehungen  zu  den  meisten  Nachbarstaaten.  besonders  zu  Oesterreich,
dadurch  so  bald  als  thnnlich  ein  Ente  gemacht  werden,  daß  neue  Verhandlungen
zum  Abschluß  von  Handelsverträgen  führten,  welche  neben  genügender  Rücksichtnahme ­
  auf  den  eigenen  Markt  auch  die  berechtigten  Ansprüche  der  Exportindustrie
und  des  Exporthandels  auf  dem  internationalen  Markte  sicher  zu  stellen  bestrebt
wären.  Unserer  Erwartung  entgegen  sind  neue  Vertragstarife  auf  Grundlage  des
neuen  Schutzzolltarifs  damals  nicht  zu  Stande  gekommen,  vielmehr  hat  sich  das
am  meisten  in  Betracht  kommende  Nachbarland  Oesterreich-Ungarn,  da  Deutschland
auf  eine  Ermäßigung  seiner  Agrarzölle  nicht  eingeben  wollte,  mit  dem  Meist-
            
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