Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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andere  Verhältnisse  alo  die  Zölle  mitsprechen.  Gerade  Frankreich  käme  aber  allein
die  Belgien  zugestandene  Zollerleichternng  zu  Gute,  wenn  dieses  Land  nicht  überhaupt ­
  bei  der  Feststellung  dieser  Zölle  von  ferne  Pathc  gestanden  hat.  —  Wir
sind  überzeugt,  daß  wenn  bei  den  einschlägigen  Verhandlungen  diese  Verhältnisse
bekannt  gewesen  wären,  an  Belgien  ein  solches  Zugeständnis;  nicht  wobl  gemacht
worden  wäre.  denn  die  Meistbegünstigungsclausel  kann  doch  verständigerweise  nie
den  Sinn  haben,  daß  auf  fold)'  indirekten  Wegen  dritten  Staaten  Vortheile  verschafft ­
  werden.  Derjenige  Staat,  der  eine  Zollermäßigung  verlangt,  muß  doch
einigermaßen  in  der  Lage  sein,  eine  solche  Forderung  durch  Verhältnisse  seiner
eigenen  Industrie  zu  begründen.  Unter  allen  Umständen  wird  die  mehrerwähnte
Zollermäßigung,  wenn  auch  dem  Gesagten  nach  bei  diesem  Artikel  die  Zollfrage
die  ausschlaggebende  Rotte  spielt,  nur  dein  französischen  Fabrikanten  nützen  und
zwar  um  so  mehr,  als  die  augenblickliche  Geschmacksrichtung  mehr  zu  französischen
Mustern  hinneigt,  wobei  auch  der  Reiz,  den  das  Kaufen  vom  Anslande  immer
noch  auf  den  Deutschen  ausübt,  mit  in  Betracht  kommt.  Eine  andere  bedauerliche
Erscheinung  ist  eo.  daß  die  deutsche  Eementindustrie  bei  den  Zoll-  und  Handels-Verträgen
  so  wenig  Rücksicht  erfahren  bat.  Bekanntlich  läßt  Deutschland  Cement
zollfrei  bei  sich  einführen,  dagegen  schützt  Oesterreich  die  einschlägige  Industrie
durch  ei,  eu  Zoll  von  fl.  1,50,  Italien  von  Lire  1,25,  die  Schweiz  von  80  Rappen.
Von  diesen  drei  sehr  erbeblichen  Zollsätzen  bat  nur  die  Schweiz  eine  Begünstigung
eintreten  lassen,  die  freilich  nur  eine  scheinbare  ist.  In  dem  1891  er  Tarif  hat  sie
den  Zoll  aus  Cement  von  70  auf  80  Rappen  erböht,  und  dann  Deutschland  eine
l2'/,prozentige  Ermäßigung  zugestanden,  so  daß  immerbin  70  Rappen  ver  l'X>kg
bleiben.  Zur  Illustration  mag  dienen,  daß  die  neuen  strategischen  Babnen  im
badischen  Oberland  Basel-Lörrach-Stühlingen  mit  schweizerischem  Cement  erstellt
sind.  der  zollfrei  dahin  gebracht  werden  konnte.  Auch  seitens  der  Speiseölindustrie,
deren  größtes  Unternehmen  im  Handelskammerbezirk  Mannheim  seinen  Sitz  bat.
sind  ähnliche  Beschwerden  laut  geworden,  auf  die  wir  später  eingebend  noch  zurückkommen ­
  werden.  Auf  Grund  der  Handelsverträge  selbst  ist  natürlich  den  geschilderten
  Verhältnissen  in  diesem  Stadium  der  Verhandlungen  schwerlich  mehr
abzuhelfen.  Wir  sind  aber  der  unmaßgeblichen  Meinung,  daß  das  in  der  Weise
geschehen  kann.  daß  der  teutsche  Zolltarif  und  das  amtliche  Waarenverzeichniß
einer  Revision  an  der  Hand  der  Handelsverträge  unterworfen  werde.  Wir  glauben,
daß  diese  unsere  ergebene  Bitte  um  eine  Revision  des  heimischen  Zolltarifs  und
amtlichen  Waarenverzeichnisses  schon  nach  diesen  wenigen  nur  beispielsweise  gegebeneu
  Darlegungen  eine  durchaus  berechtigte  ist  und  möchten  daher  dringend
wünschen,  daß  der  hohe  Reichstag  eine  diesbezügliche  bindende  Erklärung  der  verbündeten
  Regierungen  gelegentlich  der  Verhandlungen  über  die  Zoll-  und  Handelsverträge ­
  herbeiführe,  damit  die  einschlägigen  Industriezweige  einstweilen  werten
beruhigt  werden."
F.  (Hrokherzoathum  Hessen.
Handelskammer  zu  Bingen  a.  Rh.
„Das  hervorragendste  Ereignis;  der  Berichtsperiode  ist  der  Uebergang  von  der
starren  Schutzzollpolitik  zu  den  Handelsverträgen  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz.  Wir  begrüßen  diesen  Umschwung  mit  um  so  lebhafterer
            
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