Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Befriedigung, alo wir von Anbeginn der autonomen Schutzzollära unsere Ueber 
zeugung dahin äußerten, daß dieselbe insbesondere auf dem Gebiete des Exporto 
uns nur Schaden bringen könnte, daß unsere Produkte anderwärts der gleichen 
Eingangserschwerung begegnen wurden, und daß unsere industrielle Eoncurrenz- 
fahlgkeit durch die Vertheuerung der Rohprodukte. der Lebensbedürfnisse und somit 
auch der Arbeitskräfte, geschwächt würde. Wie unsere Befürchtungen sich leider in 
vollem Maße verwirklichten, so wünschen wir nunmebr auch, daß die Hoffnungen 
mir Der neuen bnbelWMMen M#»* „n Anbeginn enfge^engebr^ 
lieb erfüllen mögen. Hierbei glauben wir jedoch betonen zu sollen, daß unser 
.pauptproduetionS- und Handelsartikel, der Wein. nicht eigentlick zu seinem vollen 
Rechte Klangt „t. Weit entfernt, zu jenen zu zählen, welche die Herabsetzung 
des EmgangszoUeo auf Verschnittweine bekämpfen, halten wir vielmehr die dadurch 
gebotene Erleichterung zur Wiederherstellung des internationalen Waarenaustaufche-' 
mit diesem Opfer nicht zu theuer erkauft. Auch werden diese Verschnittweine uns 
mit der Zeit und insbesondere in Fehljahren zur Erhaltung einer gleichmäßigen 
Qualität m unseren Lieferungen gute Dienste leisten. Demgegenüber wäre auch 
eine Berücksichtigung unserer Weine bei der Einfuhr in die vertragschließenden 
Länder geboten gewesen, denn dem deutschen Weine, der sich Tank der sorgfältigsten 
nur mit großen Opfern ermöglichten Cultur und Pflege den Weltmarkt erobert 
bat, stehen bei der Ausfuhr immer noch fast überall hohe Zollschranken entgegen, 
reren erhebliche Verminderung alé Gegenleistung für deutscherseits den genannten 
Staaten bewilligte Erleichterungen wohl hätte erwartet werden müssen. Bei in 
der Zukunft noch abzuschließenden bezw. zu erneuernden Verträgen möchte eine 
Berücksichtigung der deutschen Winzer und Wein-Exporteure in dem angedeuteten 
Sinne dringend zu empfehlen sein." 
Handelskammer zu Darmstadt. 
„Der im vorigen Jahresberichte von uns ausgesprochene Wunsch, der zwischen 
Deutschland und Oesterreich-Ungarn abgeschlossene Handelsvertrag möge wieder zu 
einem System solcher Verträge führen. welche den Waarenauotausch zwischen den 
Völkern erleichtern, ist durch den Abschluß von Handelsvetträgen mit Italien, der 
Schweiz und Belgien um ein Beträchtliches und, wie wir gern anerkennen, soweit 
unter den heutigen Verhältnissen möglich, seiner Erfüllung näher gerückt. Zwar 
konnten die Erwartungen, die man während der Unterhandlungen über die Handels- 
Verträge hegte, durch diese nur theilweise erfüllt werden; doch gewähren sie dadurch, 
daß sie die Tarifsätze auf die Dauer von zwölf Jahren festsetzen, dem Handel und 
der Industrie die lang entbehrte Sicherheit und Ruhe, die zur Entwicklung des 
Geschäftsverkehrs und zur attmähligen Erweiterung unseres Absatzgebietes erforderlich 
sind. Dem Abschlüsse weiterer Handelsverträge steht die anderwärts herrschende 
Ansicht, daß Absperrung durch hochgespannte Zölle für ein Land möglich und er- 
sprießlich sei, augenblicklich entgegen. Doch hoffen wir, daß namentlich Rußland 
mit der Zeit davon zurückkommen wird, die unvollkommenen Prodncte feiner 
eigenen, künstlich erhaltenen Industrie in dem Maaße theuer zu bezahlen und die 
Einfuhr von Fabrikaten ane ten Ländern, deren Kapital es zu seinen Eisenbauten 
und Kriegorüstnngen bedarf, so zu erschweren, wie es jetzt geschieht. In den Ver- 
einigten Staaten wurde der Zweck der Mac Äinley-Bill, die europäische Industrie 
von dem Markte auszuschließen, nur unvollständig erreicht. Einzelne Fabrikate 
wurden allerdings verdrängt, während bei einer großen Anzahl anderer Artikel nur
	        
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