Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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somit  aller  Freiheit.«  Was  dieser  selbstbewussteste  aller  Sozialisten,
welcher  in  maßloser  ekelhafter  Eitelkeit  und  Selbstverehrung  dem
ebenso  redlichen  als  anspruchslosen  Schulze-Delitzsch  in  seinem
Nachworte:  »Eine  melancholische  Meditation«  zuruft:  »Herr  Schulze
ich  habe  Sie  tot  gemacht  und  begraben«,  damit  als  aufgehoben  ausgesprochen ­
  hat,  das  ist  neben  der  ökonomischen  Selbstverantwortlichkeit ­
  des  Armen  auch  die  juridische  Selbstverantwortlichkeit  des  ;
Verbrechers.  So  wenig  aber  der  gesunde  Menschenverstand  zugeben
kann,  und  um  der  Wohlfahrt  des  gesamten  Menschengeschlechtes
willen,  dessen  Teil  ja  der  Arme  und  der  Verbrecher  auch  ist,  zu-  .
geben  darf,  dass  die  eine  aufgehoben  sei,  ebenso  wenig,  dass  es  die
andere  wäre.
Obgleich  die  Gesellschaft,  welche  in  dem  Begriffe  des  Staates
zur  selbstthätigen  und  selbstbewussten  Persönlichkeit  erhoben  *  .
erscheint,  die  Aufgabe  hat,  die  Bedingungen  der  Armut  sowohl  als
auch  des  Verbrechens,  soweit  sich  dieselben  außerhalb  der  Person
des  Armen  und  des  Verbrechers  befinden  und  dem  Einflüsse  des
Staates  zugänglich  sind,  durch  geeignete  Mitteln  aber  unter  Aufrechterhaltung
  des  unverletzlichen  Rechtes  der  Willensfreiheit  aller  j
Bürger  auch  des  Armen  und  des  Verbrechers  hinwegzuräumen:  so
kann  doch  vernünftiger  Weise  niemals  die  Rede  davon  sein,  dass  i
irgend  ein  Mensch  der  Selbstverantwortlichkeit,  sei  es  der  ökono-  :
mischen  oder  der  juridischen  enthoben  werde,  weil  sie  eben
ihren  Grund  in  der  ökonomischen  undjuridisch  en  Freiheit ­
  hat,  und  jene  erst  dann  als  aufgehoben  gedacht
werden  könnte,  wenn  diese  den  Menschen  wirklich
entzogen  wäre.
In  der  ökonomischen  Selbstverantwortlichkeit  liegt  die  Freiheit
der  Bethätigung  der  im  Menschen  eingeschlossenen  persönlichen
Kapitalien  ;  und  was  der  Hintergrund  aller  sozialistischen  und  kommunistischen ­
  Bestrebungen  ist,  das  ist  die  Ausgleichung  der  Verschiedenheiten ­
  in  Quantität  und  Qualität  dieser  persönlichen  Kapitalien ­
  bei  allen  Personen,  also  geradezu  eine  Unzucht  wider  die
Natur,  eine  Absicht,  welche  ein  Verbrechen  gegen  die  natürlichen  |
Gesetze  darstellt.
In  den  beiden  Kardinalpunkten  der  Aufhebung  des  Eigentums
und  des  Erbrechtes  liegt  das  Schwergewicht  des  sozialistischen  Programms. ­

Abgesehen  davon,  dass  die  Aufhebung  des  Eigentums  schon
deshalb  unmöglich  ist,  weil  ja  das  Streben  des  Menschen  jedes
            
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