90
somit aller Freiheit.« Was dieser selbstbewussteste aller Sozialisten,
welcher in maßloser ekelhafter Eitelkeit und Selbstverehrung dem
ebenso redlichen als anspruchslosen Schulze-Delitzsch in seinem
Nachworte: »Eine melancholische Meditation« zuruft: »Herr Schulze
ich habe Sie tot gemacht und begraben«, damit als aufgehoben ausgesprochen
hat, das ist neben der ökonomischen Selbstverantwortlichkeit
des Armen auch die juridische Selbstverantwortlichkeit des ;
Verbrechers. So wenig aber der gesunde Menschenverstand zugeben
kann, und um der Wohlfahrt des gesamten Menschengeschlechtes
willen, dessen Teil ja der Arme und der Verbrecher auch ist, zu- .
geben darf, dass die eine aufgehoben sei, ebenso wenig, dass es die
andere wäre.
Obgleich die Gesellschaft, welche in dem Begriffe des Staates
zur selbstthätigen und selbstbewussten Persönlichkeit erhoben * .
erscheint, die Aufgabe hat, die Bedingungen der Armut sowohl als
auch des Verbrechens, soweit sich dieselben außerhalb der Person
des Armen und des Verbrechers befinden und dem Einflüsse des
Staates zugänglich sind, durch geeignete Mitteln aber unter Aufrechterhaltung
des unverletzlichen Rechtes der Willensfreiheit aller j
Bürger auch des Armen und des Verbrechers hinwegzuräumen: so
kann doch vernünftiger Weise niemals die Rede davon sein, dass i
irgend ein Mensch der Selbstverantwortlichkeit, sei es der ökono- :
mischen oder der juridischen enthoben werde, weil sie eben
ihren Grund in der ökonomischen undjuridisch en Freiheit
hat, und jene erst dann als aufgehoben gedacht
werden könnte, wenn diese den Menschen wirklich
entzogen wäre.
In der ökonomischen Selbstverantwortlichkeit liegt die Freiheit
der Bethätigung der im Menschen eingeschlossenen persönlichen
Kapitalien ; und was der Hintergrund aller sozialistischen und kommunistischen
Bestrebungen ist, das ist die Ausgleichung der Verschiedenheiten
in Quantität und Qualität dieser persönlichen Kapitalien
bei allen Personen, also geradezu eine Unzucht wider die
Natur, eine Absicht, welche ein Verbrechen gegen die natürlichen |
Gesetze darstellt.
In den beiden Kardinalpunkten der Aufhebung des Eigentums
und des Erbrechtes liegt das Schwergewicht des sozialistischen Programms.
Abgesehen davon, dass die Aufhebung des Eigentums schon
deshalb unmöglich ist, weil ja das Streben des Menschen jedes