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dringende statistische Thätigkeit in den Händen des Vereinswesens,
besonders der zum Zwecke der Kreditregelung entstandenen Kredit-
Vereine. Wenn wir auch nicht dafür plaidieren können, dass die
Staatsverwaltung an die Erfüllung einer solchen Unternehmungs
statistik ohne Hilfe des Vereinswesens und der Selbstverwaltungs
körper schreitet, so glauben wir doch vorschlagen zu dürfen, dass
die Staatsverwaltung zur Anlegung einer alle wichtigen Momente
umfassenden geschäftlichen Statistik einen geordneten Organismus
ins Leben rufen, und Vereinswesen und Selbstverwaltungskörper
mit der sammelnden Thätigkeit betrauen, während eine staatliche
Zentralbehörde die Arbeiten der Resultate besorgen sollte.
Ist ja doch bisher, um nur ein staatliches Moment zu würdigen,
noch keinerlei Beweis dafür erbracht worden, dass die technische
und pädagogische Anlage der zahlreichen Handels- und Gewer|)e-
schulen jenen Hoffnungen entspricht, welche man in Bezug auf ihre
wohlthätige Wirkung auf das geschäftliche und gewerbliche Leben
in sie gesetzt hat.
Die empfohlene Statistik würde nicht nur Veranlassung zu
mancherlei Verbesserungen in Bezug auf das gewerbliche Schul
wesen geben, sondern ihren regenerierenden Einfluss auf manche
bereits bestehende und einen gestaltenden Einfluss auf neue Unter
nehmungen ausüben.
Urn in der ersten Richtung ein Wort zu sprechen, so sei be
merkt, dass der Mangel der Aufnahme der Nationalökonomie und
der Finanzwissenschaften in den Lehrplan für Gewerbeschulen, und
der Vortrag unserer Wissenschaft durch nicht immer geeignete Ver
treter derselben an den Handelsschulen, Übelstände sind, welche
durch eine rationelle geschäftliche Statistik zur Erkenntnis gelangen
dürften, um behoben werden zu können, und dann, wenn sie in das
Gegenteil umgewandelt worden sind, ihre gedeihliche Wirkung nicht
nur auf das geschäftliche Leben allein, sondern auch auf die sozialen
Bestrebungen des Arbeiterstandes, dessen unheilvolle Verblendung
in der Unkenntnis der nationalökouomischen Wahrheiten wurzelt,
auszuüben. Denn gerade unsere Wissenschaft vom Volksleben trägt
ja den Beruf in sich, nicht das ausschließliche Eigentum der gelehrten
Welt zu bleiben, sondern in das Volk getragen zu werden, damit
es sein eigenes Leben, den wirtschaftlichen Organismus desselben
und seine Gesetze kennen lerne. Wenn die Naturwissenschaften in
die Werkstätten und Fabrikssäle, in die Laboratorien und Berg
werke, in Land- und Forstwirtschaft gedrungen sind, warum soll