Full text: Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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vermöchte, darum aber leicht 511 einem Ergebniß gelangen könnte, 
das von dein durchschnittlichen bedeutend abweicht. Der zweite 
findet Schwierigkeiten mancher Art, weil zu keiner Zeit die Bc- 
wegung eine gleichmäßige gewesen ist, aber er bietet doch der 
Prüfung eine absolut sichere Grundlage dar lind gewährt damit 
dem Urtheil die Haltepunkte, an denen es sich bei aller Unregel 
mässigkeit der Erscheinungen die volle Klarheit zu erhalten ver 
mag. Auf diesem letzteren Wege die Klarstellung der Frage zu 
versuchen, ist der Zweck dieser Arbeit. 
Wirft man einen Blick auf die um steh eu de Zahlcugruppirung 
(Tabelle 1), so ersieht man, wenn man der miö den Zahlen der Eon- 
sumtion in Spalte 6 sich ergebenden Summe eine Rull anhängt, 
wodurch man ben Betrag erlangt, den der Staat hätte haben 
müssen, wenn jeder Ctr. des im Jnlande cousumirten Zuckers 
mit 10 Mk. versteuert wäre und die so erlangte Zahl vergleicht 
mit der Summe aus Spalte 9, den Netto-Aufkünften aus der 
Zlickerbcsteuerung, — daß während dieses 7jährigcn Zeitabschnittes 
der Zweck der Rübensteuer in vollster Weise erfüllt gewesen ist. 
Der Staat hatte bis auf einen kleinen, nicht bcachtcnüwerthen 
Betrag von 101 554 Mk. empfangen, was ihm gebührte. Greift 
matt aber die einzelnen Zahlen der Spalte 6 heraus und vergleicht 
sie nací) Anhängung einer Null mit den gegenüberstehenden der 
Spalte 9, so wird man beständige Differenzen finden, die bald 
dell Staat, bald die Stcuerverleger, die Zuckerfabrikanten, als 
Gewinner erscheinen lassen. Man wird iiid)t anders sagen können, 
als daß ein Jahrgang wie der von 1874—75, in welchem 
die Industrie durch die Einwirkung der Zuckerau übet, te auf die 
Rübensteuer einen Gewinn von nahezu 5 Millionen Mk. erlangte, 
eilt sehr günstiger für sie gewesen seilt nluß, andererseits aber and) 
wieder zugeben müssen, daß Vcrlüste, wie sic sic in den Jahrgängen 
1869, 1870 und 1873—74 erlitten, nämlich von resp. 
1 297 885 Mk., 1 912 989 Mk. und 1 062 789 Mk., nicht 
unempfindlich für sie gewesen sein können. Aber das liegt in der 
Natur der Sache. Wemt cs einmal dnrch den Grad der Zuckeraus- 
belitc bedingt ist, ob die Rctto-Aufkünste des Staates gleich- 
kommen deut Betrage voit 10 Mk. für jeden Ctr. des im Ju- 
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