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schäften niclit nur der Faniilienan^eliöri^en des be-
traeliteten Individunnis, sondern aueli aller andern in
dessen Haushalt vereinigten Personen, so dass zur
Feststellung einer Ivonsinnkoinhination auch in dieser
11 insieht die genaueste Präzisirung erforderlieh ist.
Die Naturalbezüge der Hausgenossen gehören mit zur
Konsninkonihination des Fainilienoherhau])tes, ebenso
deren Zeiteintheilung, soweit das letztere hierauf Kin-
tluss nimmt; nicht minder kommt auch die Zufrieden
heit dieser Personen in Betracht, da \ erdrossenheit
und Willigkeit einen Untersehied in der Qualität der
Leistung mit sich bringen. Die selbstständige Ver
fügung der Hausgenossen über die Barhezüge, welche
den Preis ihrer Leistungen bilden, und über ihre freie
Zeit hat dagegen mit der Konsnmkomhination des
Familienoberhauptes nichts zu sehatfen.
X). Die Yorthcillmftosto KoiiHimikoiiibiiiatioii.
Die Befriedigung, die irgend eine bestimmte
Konsnmkomhination hervorhringt, hängt keineswegs
bloss von den mit ihr verknüj)ften Annehmliehkeiten
und Fnannehmliehkeiten, sondern ganz wesentlich auch
von dem Kintlnsse ah, den sie durch den erforder
lichen Aufwand im Fntgegenhalte znm Finkommen
und durch die mit ihr verbundene Abnützung der
(iehrauehsartikel auf das am Schlüsse des betrach
teten Jahres dem Individuum verbleibende \ ermögen
ansüht. Wenn es auch schwer wäre, die ganze Be
friedigung, welche ein gegebenes, wirthsehaftliehes