Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

132 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel. 
es seinen Papst Felix V., den letzten Gegenpapst, den die Welt 
gesehen hat, aufgab und am 25. April 1449 auch seinerseits, 
ehe es sich auflöste, den römischen Papst in verspäteter Wahl 
anerkannte. 
Damit war die Zeit gekommen, den Aschaffenburger Ab⸗ 
machungen trotz einseitiger Verhandlung nur zwischen König 
und Papst eine scheinbar allgemein giltige Form zu geben. 
Am 17. Februar 1448 schlossen Friedrich und der Kardinal 
Johann Carvajal in Wien ein für die ganze Nation bindendes 
Konkordat ab, wie es hieß mit ‚Zustimmung der meisten Kur— 
fürsten und anderer geistlicher und weltlicher Fürsten‘. Dies 
Konkordat lehnte sich äußerlich an das zwischen Papst Martin V. 
und der deutschen Nation vereinbarte gleichartige Aktenstück an 
und ging auch inhaltlich kaum darüber hinaus: das Baseler Konzil 
hatte für Deutschland vergebens getagt. Und da auch die Reformen 
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zur Einführung gelangt waren oder gelangten: so war die 
fonziliare Bewegung für die deutsche kirchliche Praxis überhaupt 
don geringen Folgen. Zudem zog sich die allgemeine An— 
erkennung des Wiener Konkordats noch jahrelang hin — hatte 
man es doch anfangs nicht einmal zu veröffentlichen gewagt —: 
und das Ende war, daß die Kurie die partikularen Interessen 
der Fürsten befriedigte, das geplante Reformkonzil vereitelte 
und ihr altes Erpressungssystem wieder in Kraft that. 
Was half es da, wenn das gemeine Volk und die gelehrten 
Kreise an der konziliaren Idee festhielten, wenn geistliche Eiferer, 
wie der Karthäusermönch Jakob von Jüterbock, in Schrift und 
Wort für sie eintraten? In den oberen aristokratischen Kreisen 
der Nation dachte man anders. Die demokratische Wendung 
des Baseler Konzils hatte hier mißfallen; sie hatte die fröhliche 
Pfründenjagd des Adels gestört; jetzt war diese von neuem 
eröffnet. Die Fürsten endlich waren erst recht zufrieden. Der 
Verlauf der konziliaren Bewegung hatte die Gewalten des 
deutschen Königs und römischen Kaisers als Kirchenvogt so gut 
wie beseitigt; er hatte den Fürsten die Vertretung der Reichs— 
interessen zugeschoben. Und wie hatte diese Vertretung, nach an—
	        
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