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Die Gruppe.
lich auch die Gleichheitsmoral der Gruppe keine Geltung mehr. Nichts
drängt dazu, jeden Menschen als gleichwertig gegenüber dem andern zu
behandeln; vielmehr ist hier die innere Möglichkeit gegeben, an die
Stelle des bloßen individuellen Führerverhältnisses das kollektive Herr-
schaftsverhältnis zwischen den verschiedenen Teilgruppen treten zu
lassen, bei dem die legteren von vornherein als ungleich nach ihren Wer-
ten und ihren Rechten erscheinen.
Verbreitet ist die Gesellschaftsmoral außerhalb der Gruppe
"genauer außerhalb der persönlich fundierten Gruppe). Aber sie tritt
noch innerhalb der Sozialwelt auf und nicht etwa im Verkehr mit der
Sachwelt. In ihrer reinen Form zeigt sie sich gegenüber „Fremden“, so-
weit diese nicht als bloße Sachen den dritten Typus darstellen. Ferner
kann sie auch innerhalb des Stammes unter Volksgenossen auftreten, so-
weit diese nicht durch Gemeinschaftsverhältnisse oder ihnen nahekom-
mende Beziehungen miteinander verbunden sind. Soweit es sich freilich
um die persönlich fundierte Gruppe mit ihrer kleinen Kopfzahl und
ihren persönlichen Beziehungen zwischen allen Beteiligten handelt, ist
für diesen Typus kein Raum. Anders bei der abstrakt fundierten
Gruppe. Betrachten wir zunächst den Fall, daß sich die sozialen Be-
ziehungen auf kleinere Teilgruppen beschränken, innerhalb deren enge
persönliche Beziehungen bestehen, während die übrigen Genossen nur in-
direkt, über das Ganze der Gruppe hinweg, zueinander Beziehungen
haben. Es kommt hier der früher begründete Say zur Geltung, daß das
Rechtsverhältnis bei fast allen Kulturen zwischen dem Gemeinschafts-
und dem impulsiven Machtverhältnis nur eine eingeengte Existenz
fristet. Nur für das Verhältnis der Teilgruppen zueinander, speziell
der Herrenschicht zur Unterworfenenschicht, kommt sie in beschränktem
Maße zur Anwendung, sofern die einmal geschaffenen (freilich durch
rücksichtslosen Machtwillen geschaffenen) Verhältnisse nachträglich von
Sitte, Tradition und Religion sanktioniert werden. — Ganz anders lie-
gen die Verhältnisse bei dem zweiten Typus der abstrakt fundierten
Gruppe, der die spätantike und die moderne Kultur angehören. Hier
ist der Kreis von Menschen, die miteinander bei der Arbeit und Zer-
streuung, weltlichen und religiösen Festen, militärischen und andern
staatlichen Leistungen in Berührung kommen, weit über den Kreis der
Sippengenossen und sonstiger nahestehenden Personen hinaus ausgedehnt
and umfaßt auch einander völlig fernstehende Personen. Es wäre schwer
zu sehen, wie unter solchen Verhältnissen ein geordnetes Zusammen-
leben möglich wäre, wenn hier nicht die Gesellschaftsmoral zur aus-
gedehnten Herrschaft käme. In der Tat ist der moderne Staat in aus-
gesprochenem Maße ein Rechtsstaat und ebenso das Wirtschaftsleben des