Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

Nein, durchaus nicht! Der Arbeitslosenversicherung 
bliebe es immer noch vorbehalten, die dem Versicherungs- 
prinzipe tatsächlich angemessenen Funktionen auszuüben. 
Mit anderen Worten, es würde auch fernerhin Aufgabe der 
Arbeitslosenversicherung bleiben, einen tatsächlichen Risken- 
ausgleich zu ermöglichen. Nur die Beseitigung oder Milderung 
der Folgen chronischer, von uns durch die Spannung 
zwischen den Lohnsätzen x und y gekennzeichneter Arbeits- 
losigkeit hätte durch die produktive Arbeitslosenfürsorge zu 
erfolgen. 
Auch in Zeiten, in denen von chronischer Arbeitslosig- 
keit der ganzen Sachlage nach nicht gesprochen werden 
kann, wird die Möglichkeit eines Ausgleiches der Gefahr, in 
Arbeitslosigkeit zu verfallen, für den Lohnarbeiter von Be- 
deutung sein. Der Ablauf der periodischen Konjunkturen 
in der Wirtschaft überhaupt, sowie der Eintritt wechselnder 
Konjunkturen in den einzelnen Produktionszweigen be- 
gründet für jeden einzelnen Arbeiter die Möglichkeit 
vorübergehender Arbeitslosigkeit. Die Einrichtung der 
Arbeitslosenversicherung zwingt ihn nun, in Zeiten der Voll- 
beschäftigung für die Zeiten der Arbeitslosigkeit zu sparen 
einerseits, und anderseits ermöglicht sie ihm oder den 
Kameraden eines speziellen Betriebes oder Produktions- 
zweiges, die Gefahren einer nur partiellen Arbeitslosigkeit 
auf die Gesamtheit der versicherten Arbeiter aufzuteilen.**) 
Unter diesen Voraussetzungen, und nur unter diesen‘ ist es 
dann auch recht und billig, daß die Mittel dieser Arbeits- 
losenversicherung in der Hauptsache, wie das schon heute der 
Fall ist, tatsächlich vom Arbeiter selbst aufgebracht werden. 
Es würde auch technisch gar nicht möglich sein, jeden 
Arbeifslosen sofort in der produktiven Arbeitslosen- 
fürsorge einzustellen. Daher würde sich auch in Zeiten 
chronischer Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung 
neben der produktiven Arbeitslosenfürsorge bewähren und 
vor Allem einen Ausgleich der Härten speziell begründeter 
Arbeitslosigkeit herbeizuführen haben. 
4) Auf solche Weise bleibt der Arbeitslosenversicherung auch weiter 
die Spezialaufgabe zugewiesen, einzelnen Produktionszweigen den 
nöfigen Stamm an gelernten Arbeitern auch über Zeiten der solche Pro- 
duktionszweise treffenden Krisen hinaus zu erhalten. 
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