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auf Ov^ und muss dann gerade um Oq^ grösser sein
als der reduzirte Absatz der übrigen Verkäufer.
Dabei verringert sieh der Nutzen der Letzteren,
während der Nutzen der Käufer zunimmt, und zwar
noth wendigerweise in stärkerem Masse, da der Gemeinnützen
beider Gru])|)en zusammengenommen, wie
Fig. 69 1) zeigt, um c„d, gestiegen ist. Der Eintluss
des neu hinzutretenden Verkäufers I macht sicli
weniger geltend, wenn dieser den Preis hoehhält,
z. B. auf FiOPj^ indem er nur die kleinere Menge üqt
zu Markte bringt; der gesammte Absatz steigt dann
nur auf Ovj^ während jener der ührigen Verkäufer
nur auf Oe^ zuriiekgeht. Der betrachtete Unternehmer
kann also nicht umhin, wenn er durch Einschränkung
seines Verkaufes den Preis hochhält, nebst dem eigenen
Nutzen aueh den seiner Mitbewerber zu steigern
und letzteren sogar in stärkerem IMasse. Jeder Konkurrent
würde nämlieh, wenn wir seine líinzelkostenkurve
mit jener Oa (Fig. 69 b) gerade identisch annehmen,
beim Preise l\()Pi die grössere, durch den
Schnitt dieser Linie mit der Kurve üa angegebene
Menge herstellen. Er wird daher einen grösseren
Nutzen erzielen als der Unternehmer 1, der sich auf
die kleinere Menge Oqi heschränken muss, während
beim Preise P^OP„ beide Unternehmer die gleiche
Menge Oq^ verkauft und somit auch den gleichen
Nutzen erzielt hätten. Ein Unternehmer, der zahlreiche,
ebenbürtige Mitbewerber neben sich hat, wird
sich nie entsehliessen, seinen Verkauf einzuschräidcen,
um dadurch seinen Konkurrenten einen grösseren Vor-