fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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1^6 Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
einem sehr eingehenden Sittenkodex ist alsdann der Verkehr auf 
den Zusammenkünften geregelt. Man soll die Versammlung nicht 
versäumen, nicht baarfuss oder „nacktschenkelig“ erscheinen, sich 
nicht gegenseitig schimpfen, kein Bier verschütten, sich gegen 
den Leiter der Versammlung nicht auflehnen u. drgl. m. Wesent 
licher als alles dies aber war die Krankenunterstützung, die 
indess bei Besserung der materiellen Lage zurückgezahlt worden , 
zu sein scheint, da sie nur auf ein Pfand hin gewährt wurde, und 
die gemeinsame Bestattung Verstorbener. Auch den ausserhalb 
Landes gestorbenen Meistern und Gesellen wurden, wenn sie in 
Erfüllung ihrer Pflichten in ein frühes Grab gesunken waren, die | 
letzten Ehren nicht verweigert. 
Die Genossenschaft scheint keine kleine gewesen zu sein. Em 
an den Schrägen sich anschliessendes Verzeichniss von Geschenken, 
„in tmse ampth to vorbeteringe mises ampies in de ehre des hilgen 
tichams“ weist 21 Mitglieder nach, darunter 5 weiblichen Ge 
schlechts. Doch werden kaum alle Mitglieder ihre Freigiebigkeit 
bewiesen haben. 
Gegenüber diesen Zuständen lässt uns der Schrägen von 1544 
in erhebliche Änderungen Einblick nehmen. Seltsamer Weise geht 
auch hier die Initiative zur Umarbeitung des Statuts wieder von den 
Webern selbst aus, die Sorge trugen, dass ihr Amt nicht in Verfall 
gerathen und gar verachtet werden könnte. Aber der Rath wat 
nicht ohne Weiteres bereit den neuen Entwurf zu bestätigen, und 
wiederholt mussten die Leineweber den Amtsherren ihr Gesuch 
vortragen, ehe es genehmigt wurde. 
In Bezug auf das Lehr lings wesen zeigt die neue Verfassung 
noch immer keine fest bestimmte Lehrzeit. Aber die Annahme 
eines Lehrlings ist nicht mehr Privatangelegenheit, sondern Sache 
des Amts, das von ihr benachrichtigt werden muss. Der Lehrling 
hatte hierbei eine Mark rig. und nach Beendigung der Lehrzeh 
eine Tonne Bier zu spenden. 
Für das Gesellenwesen ist charakteristisch, dass der zuwaU' 
dernde Geselle, wenn er Arbeit gefunden hat, 12 Schillinge in die 
Amtsbüchse geben muss. Die Gesellen haben nicht mehr freie 
Beköstigung beim Meister, sondern müssen für sich selbst sorgeh- 
Der ihnen bewilligte Arbeitslohn beträgt die Hälfte von deih 
seitens des Meisters mit dem Kunden vereinbarten Betrage. 
die längste Zeit im Amte beschäftigt gewesen war, besass di^ 
meiste Anwartschaft auf eine freie Stelle.
	        
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