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einem Werthpapiere immer der Fall ist. Das Gleiehe
gilt von einem keiner Ahniitznng unterliegenden Ge-
hranelisartikel, von dem hei der angenommenen Kom-
hination niehts hergestellt nnd aueh weder etwas ver
scheidet, noch zu anderen Gegenständen verarbeitet
wird. Dass hei einem derartigen Artikel A auch = 0
ist, ohwol die vorhandenen Stücke benützt werden
mögen, rührt daher, dass dieselben zum Marktjireise
verkäuflich bleiben.
Ist A ein Artikel, der in kleinsten IViengen ge
kauft wird, so ist = 0 und v„ = und ebenso
wäre pg = 0 und e„ wenn sieh hei der Produktion
von A keine verschiedenen Arheitsstadien unterschei
den liessen und der Verkauf in kleinsten Mengen statt
fände; in den ersten vier Kajiiteln haben wir nur solche
Artikel vor Augen gehabt.
Ist A ein schon bestehendes Einzelohjekt, dessen
Besitz zu der angenommenen Kombination gehört, so
ist k„ = p„ = = Ja = 0, während a„ = 0 oder = 1
ist, je nachdem das Objekt erst zu erwerben ist
oder schon zum anfänglichen Besitz des Individuums
gehört. Ueherdies ist = 0 und = 1, wenn
das Objekt A hei seiner zu der angenommenen Kom
bination gehörigen Verwendungsart in der sehliess-
lichen Vermögensinventur in unveränderter Qualität
erscheint. Ist dies nicht der Fall, so ist = 1
und Sa = 0, weil wir dann in der schliesslichen Ver
mögensinventur das ursprüngliche Objekt ^1 gar nicht
mehr vor uns haben, sondern ein anderes, in welches
das Objekt A durch die hetretfende, sei es, deterio-